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MELDUNG/410: Drei Freisprüche im Gießener Schwarzfahr-Prozess (Projektwerkstatt Saasen)


Projektwerkstatt Saasen - 22. Dezember 2015

Voller Erfolg: Drei Freisprüche im Gießener Schwarzfahr-Prozess - aber noch nicht alle Fragen beantwortet


Es dauerte nur etwa eine Stunde, dann war der Prozess gegen den Aktionsschwarzfahrer Jörg Bergstedt zu Ende: Drei angeklagte Fahrten - drei Freisprüche. Damit hat (nach mehreren absurden gegenteiligen Gerichtsurteilen) wieder ein Gericht die Frage bejaht, dass offensiv gekennzeichnetes Schwarzfahren keine "Erschleichung von Leistungen" sei. Das gilt zumindest für das demonstrative Schwarzfahren, also die Fälle, wo neben der gut sichtbaren Kennzeichnung (z.B. Schild(er) am Körper) auch Flyer verteilt werden für Nulltarif, gegen Schwarzfahr-Bestrafung u.ä.

Die Gießener Allgemeine kommentierte das Verfahren am 22.12.2015 so:

Es ist eine Gesetzeslücke - und Jörg Bergstedt ist hindurchgeschlüpft. Der Gießener Politaktivist ist am Montag vom Verdacht der Erschleichung von Leistungen freigesprochen worden. Bergstedt musste sich vor dem Gießener Amtsgericht verantworten, weil er ohne Ticket Bahn gefahren war.
Richter Jürgen Seichter sah darin aber keine Erschleichung von Leistungen, da Bergstedt auf das Schwarzfahren hingewiesen hatte - und das nicht gerade subtil. Bergstedt nennt sich selbst einen »Aktionsschwarzfahrer«. Er ist Teil einer bundesweiten Bewegung, die eine kostenlose Nutzung von Bus und Bahn fordert. Um auf ihre Ziele aufmerksam zu machen, fahren die Mitglieder ohne Fahrschein, dafür aber mit einem gut sichtbaren Ausweis, auf dem »Ich fahre umsonst« steht. Ihrer Meinung nach erschleichen sie sich auf diese Weise keine Leistungen. Eine Meinung, die Richter Jürgen Seichter am Montag teilte. »Eine Erschleichung von Leistungen setzt ein verdecktes Vorgehen voraus. Das war in diesem Fall nicht gegeben.«

Damit ist ein Etappensieg errungen - und die Debatte neu eröffnet. Das war wichtig, nachdem bei einigen Prozessen in anderen Städten auch in höheren Instanzen absurde Urteile gefällt wurden - immer wieder mit der zentralen Aussage, dass ein Fahrgast mit großen Schild um den Hals genauso aussieht wie ein Fahrgast ohne ein solches. Das ist wie ein Gerichtsbeschluss "Rot ist blau" oder A gleich Nicht-A. Aber er zeigt vor allem, dass gottähnliche, d.h. wahrheitsdefinierende Instanzen immer noch nicht der Vergangenheit angehören. Für die Idee des Aktionsschwarzfahrens waren das Niederlagen, beigefügt von der Willkürherrschaft des Robenstaates.

Nun also ist die Debatte neu angefeuert - und die Aktionsschwarzfahrer_innen hoffen auf neue politische Impulse, damit Fahrkartenwesen und Schwarz-Bestrafung ein Ende haben. Zwar ist das Gießener Urteil vom 21.12.2015 noch kein endgültiger Durchbruch, denn die drei Freisprüche basieren zum Teil auf starken Erinnerungslücken der Zeug_innen und zum anderen Teil darauf, dass eine angeklagte Schwarzfahrt besonders demonstrativ ausfiel. Aber immerhin das wäre damit klar: Wer "demonstrativ" ohne Ticket unterwegs ist, d.h. neben Schild auch noch Flyer verteilt und Gespräche sucht, dürfte nicht mehr unter den Strafparagraphen fallen. Für den gestern Freigesprochenen eine Aufforderung: "Fahrt schwarz und macht daraus viele kleine Demonstrationen - gegen die Kriminalisierung des Schwarzfahrens und für die Einführung des Nulltarifs." Aktionsmaterialien und Argumente haben die Aktivist_innen auf ihrer Seite www.schwarzstrafen.de.vu zusammengestellt.

Problematisch ist weiter das Verhalten vieler Umwelt- und linken Parteien und Gruppen. Obwohl etliche den Nulltarif im Personenverkehr selbst im Programm haben oder behaupten, solidarisch gegen Repression wirken zu wollen, ließen sie die Aktivist_innen im Gießener Prozess und bei den Aktionsschwarzfahren der vergangenen Monate im Stich. "Die suchen lieber Mitglieder und Spenden als sich die Hände mit konkreter Aktion dreckig zu machen", kommentierte eine Zuschauerin das Ausbleiben jeglicher Unterstützung. Die Aktivist_innen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt sind das aber gewöhnt. Um dem ökologisch und sozial sinnlosen Fahrscheinwesen und der Kriminalisierung des Schwarzfahrens ein Ende zu bereiten, setzen sie weiter vor allem auf direkte Aktion - und eine geschickte, offensive Verteidigung vor der staatlichen Repression. Die Redakteurin des Gießener Anzeiger schien von diesen Strategien vor Gericht auch ganz beeindruckt (aus dem Bericht "Bus- und Bahnfahren: "Grundrecht für alle" am 22.12.2015):

Bergstedt liest viel, recherchiert, weiß, wie Beweisanträge - die er gerne und in großer Anzahl stellt - aufgebaut sein müssen, um nicht schon wegen formeller Fehler abgeschmettert zu werden. Nicht nur darin unterscheiden sich Bergstedt-Prozesse sehr von anderen. Wo sonst oftmals ein stiller, verunsicherter Angeklagter den Gerichtssaal betritt, ist Bergstedt stets blendender Laune und sucht sich, ausgerüstet mit allem, was für eine ordentliche Powerpoint-Präsentation nötig ist, eine Bühne.

Ein weiterer Prozess wegen offensiven Schwarzfahrens in Gießen könnte nun die Frage klären, ab wann eine Kennzeichnung der Fahrscheinlosigkeit strafbefreiend wirkt. Das Verfahren gegen den gleichen Angeklagten, aber anderen Fällen, ist schon in der zweiten Instanz. Als Verhandlungstermin ist Montag, der 18.4., um 9 Uhr im Landgericht Gießen (Ostanlage/Ecke Gutfleischstraße, Raum 15) angesetzt.


Weitere Informationen:

Rechtliche Hintergründe, Termine und Berichte bisheriger Aktivitäten unter:
www.schwarzstrafen.de.vu

Alle Dokumente und genauere Informationen zu den Prozessen:
www.projektwerkstatt.de/schwarzstrafen/prozesse.htm

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Quelle:
Projektwerkstatt Saasen
Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen
E-Mail: saasen@projektwerkstatt.de
www.projektwerkstatt.de/saasen


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2015

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