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MELDUNG/329: 65. Deutscher Anwalttag - Privatheit zwischen Schutzgut und digitaler Währung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Stuttgart, 27. Juni 2013
65. Deutscher Anwaltstag in Stuttgart (26. bis 28. Juni 2014)

Deutscher Anwaltstag diskutiert über Privatheit zwischen Schutzgut und digitaler Währung



Stuttgart/Berlin (DAV). Ein Forum für eine hochkarätige und überaus spannende Diskussion bot der 65. Deutsche Anwaltstag in Stuttgart mit der Schwerpunktveranstaltung "Freiheit gestalten! - Privatheit zwischen Schutzgut und digitaler Währung". Die Diskutanten veranschaulichten vor über 200 Teilnehmern das Spannungsverhältnis zwischen dem kostenfreien Nutzen digitaler Dienstleistungen im Internet einerseits und dem Erhalt digitaler Freiheit andererseits.

Harald Lemke, Vorsitzender von Selbstregulierung Informationswirtschaft, wies auf das Paradoxon hin, dass viele Menschen zwar anscheinend nicht wollten, dass Unternehmen aufgrund ihrer Datennutzung Profile erstellten und kommerziell verwerteten - die entsprechenden Internetdienste aber dennoch intensiv nutzten. "Eine Datenschutzregelung im deutschen Recht hilft auch angesichts der global verlaufenden Datenströme nicht weiter", sagte Lemke, "wir werben für "Ko-Regulierung" mit der Wirtschaft".

Der Hacking-Experte Sebastian Schreiber verortete das Problem in der Intransparenz des Internets für die Nutzer: "Wenn der Internetservice kostenfrei ist, ist der Mensch die Ware und kein Kunde". Zu dem, was die Wirtschaft auch nach dem Google-Urteil des EuGH über die Internetnutzer wissen könne, sagte Schreiber: "Ein endgültiges Löschen meiner Daten ist gar nicht möglich bei den aktuellen Servern. Es wäre schon viel gewonnen, wenn die Nutzer viel mehr auf Verschlüsselungen setzen würden, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen."

"Wir brauchen höhere Datenschutzstandards für alle. Deshalb brauchen wir die Datenschutz-Grundverordnung", erklärte der oberste irische Datenschutzbeauftragte Billy Hawkes. "Damit das geltende Datenschutzrecht respektiert wird, müssen die Datenschutzbehörden in der Praxis mehr kooperieren", forderte Hawkes, der für die Überwachung vieler amerikanischer Internetunternehmen zuständig ist, die in Irland ihren europäischen Sitz haben.

Paul Nemitz, in der EU-Kommission verantwortlich für die Grundrechte, kritisierte, dass Deutschland bei der europäischen Regulierung des Datenschutzes im öffentlichen Bereich mehr "Flexibilität" fordere. "Und das zu einem Zeitpunkt, in dem die Öffentlichkeit zunehmend über die Aktivitäten der Nachrichtendienste erfährt", sagte Nemitz. Er warnte davor, die Verhandlungen über eine europäische Datenschutzregelung mit zusätzlichen Forderungen zu belasten. "Ich wünsche mir, dass die Bundesregierung jetzt wie angekündigt handelt und den Abschluss der Datenschutz-Grundverordnung unterstützt", so der ranghohe Kommissionsbeamte.

Die Podiumsdiskussion wurde moderiert durch Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Bräutigam, dem Vorsitzenden des Beirats der Stiftung Datenschutz.

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Quelle:
Pressemitteilung DAT 4/14 vom 27. Juni 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2014