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MELDUNG/231: Stiftung Warentest - Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins schneidet positiv ab (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 19. Februar 2013

Stiftung Warentest: Anwaltauskunft des DAV schneidet positiv ab



Berlin (DAV). In ihrer Ausgabe vom 19. Februar 2013 beschäftigt sich die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest mit dem Thema "Anwaltssuche: Der beste Weg zum Anwalt". Dabei werden verschiedene Anwaltssuchportale miteinander verglichen. Die Deutsche Anwaltauskunft, der Suchdienst des Deutschen Anwaltvereins (DAV), gehört dabei zu den Testsiegern und wird an erster Stelle benannt. Das Fazit der Tester: "Große und übersichtliche Seite mit vielfältigen Suchmöglichkeiten". Unter anwaltauskunft.de fanden die Redakteure zu den einzelnen Suchanfragen die meisten Anwältinnen und Anwälte aller Suchportale.

"Die Deutsche Anwaltauskunft hat den umfassendsten Datenbestand mit sämtlichen Qualifikationen der dort aufgeführten Anwältinnen und Anwälte", erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski, DAV-Pressesprecher. So bestehe die Möglichkeit, gezielt nach Fachanwälten zu suchen, in einem bestimmten Umkreis, nach Fremdsprachenkenntnissen und weiteren Qualifikationen. Nicht umsonst komme die Redaktion von Finanztest zu dem Schluss: "Ein gutes Suchportal ist zum Beispiel anwaltauskunft.de, eine Seite des Deutschen Anwaltvereins".

Dabei bietet die Deutsche Anwaltauskunft mehr als nur eine reine Anwaltssuche. Sie enthält viele praktische Hinweise, aktuelle und interessante Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten und vieles mehr. Besonders nutzerfreundliche Informationen enthalten die TV-Beiträge zu verschiedenen Themen und die Podcasts. Hierzu Walentowski: "Uns ist es wichtig, dass der Nutzer nicht nur den passenden Anwalt in seiner Nähe findet, sondern sich auch umfassend zu verschiedenen Rechtsgebieten informieren kann."

Die Deutsche Anwaltauskunft findet man im Internet unter www.anwaltauskunft.de. Es gibt aber auch einen telefonischen Dienst unter 01805 18 18 05 (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min).

Die Tester haben auch nochmal das Recht auf freie Anwaltswahl betont. Auch gegenüber den Rechtsschutzversicherern. Bei einer Leserumfrage kommen sie zu dem Schluss, dass diese mit den von den Rechtsschutzversicherern empfohlenen Anwälten weniger zufrieden waren, als mit den selbst ausgesuchten.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 6/13 vom 19. Februar 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2013