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MELDUNG/186: Nutzen der Monitorings von Freiheitsentziehungen in Deutschland (Institut für Menschenrechte)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 6. März 2012

Menschenrechtsinstitut unterstreicht Nutzen internationalen Monitorings von Freiheitsentziehungen in Deutschland


Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den heute (6. März) im UN-Menschenrechtsrat vorgestellten Bericht der "UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Haft" über ihren Besuch in Deutschland im September/Oktober 2011. Hierzu erklärte die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf:

"Internationales Monitoring von Freiheitsentziehung stärkt den Menschenrechtsschutz auch in Deutschland. Das Institut unterstreicht besonders die Empfehlung der Arbeitsgruppe, unabhängige Stellen für Beschwerden über Polizeigewalt einzurichten. Ihre Umsetzung sollten sich an den Maßstäben des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter ausrichten. Das Institut begrüßt es, dass sich die Arbeitsgruppe mit der Reform der Sicherungsverwahrung intensiv auseinandergesetzt hat. Wir regen an, dass die Arbeitsgruppe insbesondere die künftige Anwendung des neuen Therapieunterbringungsgesetzes überwacht. So kann sichergestellt werden, dass die neue Praxis menschenrechtlichen Anforderungen entspricht.

Das Institut sieht sich außerdem durch das UN-Gremium in seiner Kritik an Abschiebungshaft in Deutschland bestätigt. Abschiebungshaft wird in Deutschland übereilt, zu oft und zu lang verhängt. Abschiebungshaft von unbegleiteten Flüchtlingskindern verstößt gegen die Kinderrechtskonvention.

Die Bundesregierung sollte auch die Beobachtung der Arbeitsgruppe aufgreifen, die überproportional viele Nichtstaatsangehörige in Haft vorgefunden hat. Geklärt werden sollte, welche Faktoren zur Inhaftierung führen. Es muss ausgeschlossen werden, dass diskriminierende Praktiken bestehen oder Rechtsvorschriften diskriminierende Wirkung haben.

Es wäre wünschenswert, dass sich die Arbeitsgruppe bei künftigen Länderbesuchen auch mit der Praxis von Freiheitsentziehungen und - beschränkungen in Pflege- und Wohneinrichtungen für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderungen und für Jugendliche befasst. Hieraus könnten sich wichtige Anregungen für wirksame Freiheitssicherung ergeben."

Der Bericht der "UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Haft" basiert auf einem Deutschlandbesuch im September/Oktober 2011, zu dem die Bundesregierung eingeladen hatte. Dabei trafen die unabhängigen Sachverständigen mit Repräsentantinnen und Repräsentanten von Bundes- und Landesregierungen, von Gerichten, Polizei und Gefängnissen, der Anwaltschaft und nicht-staatlicher Organisationen zusammen.



Weitere Informationen:

Statement des Deutschen Institut für Menschenrechte zum Bericht der UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Haft im UN-Menschenrechtsrat, 6. März 2012:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=01097898d8f720ad292a
Factsheet zur Arbeitsgruppe und zum Bericht:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=84155302e19612dae9db

Bericht der UN-Arbeitsgruppe über willkürliche Haft, vorgestellt am 6. März 2012 im UN-Menschenrechtsrat:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=84155302e19612dae9db


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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. März 2012
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2012