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MELDUNG/070: Prozeß gegen Atomkraftgegnerin fortgesetzt (Cécile Lecomte)


Cécile Lecomte - Pressemitteilung, 16. August 2010

DAN: Prozess gegen Atomkraftgegnerin fortgesetzt

Angeklagte zeigt sich weiterhin kämpferisch
Unverhältnismäßige abschreckende Sicherheitskontrollen
Fortsetzung am 6. September um 14 Uhr mit Einlassung der Angeklagten und Zeugenvernehmung

Am heutigen Montag wurde gegen die Umweltaktivistin Cécile Lecomte vor dem Dannenberger Amtsgericht weiter verhandelt.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Protestaktion am Atommüllzwischenlager in Gorleben im Sommer 2008. Die Atomkraftgegnerin legte Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätze ein, dieser wird aktuell verhandelt. Zur einer Verhandlung über die Vorwürfe selbst kam es am zweiten Prozesstag - genauso wie am ersten Prozesstag - allerdings nicht mehr. Der Tag wurde von Anträgen der Angeklagten, die sich selbst verteidigt, geprägt. Die Verhandlung wurde schließlich bis zur Entscheidung über Beschwerden der Angeklagten durch das Landgericht Lüneburg ausgesetzt.

Zu Beginn der Verhandlung kritisierte Cécile Lecomte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die auschließlich zur Belastung liefen, sowie das Verhalten vom Amtsrichter, der ohne Bedenken einen Strafbefehl unterschrieb: Vernommen wurden ausschließlich Belastungszeugen der Polizei. In ihrer Vernehmung im Ermittlungsverfahren beriefen sich die anzeigenden Beamten lediglich auf ihre Monate zuvor selbst gefertigten Berichte, statt aus der Erinnerung zu erzählen.
Gerügt wurden zudem die unverhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen und -kontrollen. Die Angeklagte selbst wurde bereits im Zug von Lüneburg nach Dannenberg durch drei Beamten der Bundespolizei begleitet und vor dem Gerichtsgebäude durch eine Hundertschaft Polizeibeamter empfangen. In den Gerichtsaal hinein durften Prozessbesucher und Angeklagte erst nach einer Kontrolle bis in die Unterhose. Weibliche ZuschauerInnen beschwerten sich über die sehr rupige Vorgehensweise der zuständigen Beamtin. Cécile Lecomte erklärte, das Geschehen sei eine unzulässige und unverhältnismäßige Einschränkung der Öffentlichkeit der Verhandlung.

Die Angeklagte prangerte weiter - wie bereits am ersten Prozesstag - die Verweigerung der Akteneinsicht durch den vorsitzenden Richter am Amtsgericht Stärk an. Die Verhandlung wurde auf dem 6. September vertagt. Bis dahin muss das Landgericht über die Beschwerden Lecomtes zur Verweigerung der Akteneinsicht und über die Ablehnung eines Fahrtkostenzuschusses entscheiden. Am 6. September ist mit dem Beginn der eigentlichen Beweisaufnahme zu rechnen: eventuelle Einlassung der Angeklagten und Zeugenvernehmungen.

Weitere Informationen:
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/de.html


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Quelle:
Pressemitteilung, 16.08.2010
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. August 2010