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MELDUNG/066: Geldstrafe für Berliner Totalverweigerer (asfrab)


Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung e.V. - 28. Juli 2010

Geldstrafe für Berliner Totalverweigerer


Gestern ist der Totalverweigerer Stefan G. im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil, das eine Haftstrafe auf Bewährung vorsah, deutlich gemildert. Richter Degreif begründete dies mündlich damit, dass Gierke eine echte Gewissensentscheidung getroffen habe. Das Gericht hob außerdem hervor, dass der Angeklagte sich bemüht hätte, seiner Dienststelle keinen Schaden entstehen zu lassen. Die Kostenentscheidung fiel zuungunsten der Berliner Landeskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Stefan war am 14. Januar 2010 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Zivildienstflucht zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe worden, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden war. Zusätzlich sollte er 600 (!) Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Gericht hat gegen den 1990 geborenen Totalverweigerer Erwachsenenstrafrecht angewandt.

Weitere Infos:
http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/aktuelle-praxis-tkdv.html

Außerdem ein Porträt Stefans in der gestrigen Ausgabe des Neuen Deutschlands:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/176091.damit-krieg-planbar-wird.html


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2010