Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MELDUNG/002: Wirklich noch selbständig oder rechtlich schon Arbeitnehmer? - Tagung (idw)


Goethe-Universität Frankfurt am Main - 09.11.2009

Wirklich noch selbstständig oder rechtlich schon Arbeitnehmer?

Das European Labour Law Network diskutiert an der Goethe-Universität über Arbeitnehmerbegriffe und den Anwendungsbereich arbeitsrechtlicher Regelungen


FRANKFURT. Unter welchen Voraussetzungen gilt eine Person als Arbeitnehmer, als selbstständig oder scheinselbstständig? Diese wichtige Frage wird in den arbeitsrechtlichen Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten ganz unterschiedlich beantwortet. Einen einheitlichen europäischen Arbeitnehmerbegriff gibt es, obgleich immer wieder gefordert, bislang noch nicht. Die Diskussion möglicher gemeinsamer Grundsätze in dieser zentralen Frage der europäischen Arbeits- und Sozialpolitik steht auf dem Programm der Jahrestagung des European Labour Law Network vom 12. bis 14. November am Forschungskolleg Humanwissenschaften der Goethe-Universität.

Das Thema der international besetzten Konferenz mit 100 TeilnehmerInnen lautet 'Entwicklung neuer Beschäftigungsverhältnisse in Europa - Probleme, Unterschiede und Herausforderungen in der europäischen Union'. Das europäische Netzwerk für Arbeitsrecht ist offizielles Beratungsgremium der Europäischen Kommission. Initiatoren des im Jahr 2005 gegründeten European Labour Law Network (ELLN), einem Zusammenschluss von Rechtswissenschaftlern aus der EU und weiteren europäischen Staaten, sind Prof. Bernd Waas vom Institut für Arbeitsrecht der Goethe-Universität und sein niederländischer Kollege Guus Heerma van Voss von der Universität Leiden.

An der Tagung am Forschungskolleg in Bad Homburg nehmen ELLN-Experten aus allen Mitgliedsstaaten der EU sowie aus Norwegen, Island und der Schweiz teil. Hinzu kommen Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf sowie Repräsentanten europäischer und nationaler Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und auch Angehörige nationaler Ministerien wie dem Bundesarbeitsministerium. Eröffnet wird die dreitägige Veranstaltung von Prof. Spiros Simitis, emeritierter Professor für Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht, Rechtsinformatik und Datenschutz an der Goethe-Universität und wissenschaftlicher Direktor des Forschungskollegs, sowie Armindo Silva, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht in der Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit der Europäischen Kommission.

"Das Thema unserer Tagung ist nicht nur für Experten von Interesse, sondern hat auch für die Praxis enorme Bedeutung und ist zudem politisch brisant", erläutert der Frankfurter Arbeitsrechtler Waas. Gegen einen einheitlichen europäischen Arbeitnehmerbegriff bestünden auf mitgliedsstaatlicher Ebene große Widerstände. Das sei ganz besonders in Deutschland der Fall. "Gerade hierzulande gibt es Befürchtungen, dass der Anwendungsbereich arbeitsrechtlicher Regelungen bei einer Neufassung des Arbeitnehmerbegriffs weit ausgedehnt werden könnte."

Zum Hintergrund: Wenn bisher als selbstständig geltende Personen in Zukunft rechtlich als Arbeitnehmer behandelt oder Arbeitnehmern zumindest in mancher Hinsicht gleichgestellt würden, könnten auf die Arbeitgeber deutlich höhere Kosten zukommen, beispielsweise in Form von Entgeltfortzahlungspflichten oder mit Blick auf den Schutz vor Kündigungen. Ein zentrales Kriterium für die Definition des Arbeitnehmerbegriffs besteht in Deutschland bislang darin, dass eine Person den Weisungen einer anderen unterworfen und damit, wie man im Arbeitsrecht formuliert, 'persönlich abhängig' ist. Künftig könnte durchaus das Merkmal der 'wirtschaftlichen Abhängigkeit' größere Bedeutung erlangen. Auch bei weitgehend selbstbestimmter Tätigkeit wäre dann unter Umständen ein Arbeitsverhältnis gegeben. Häufig gebrauchte Stichworte in diesem Zusammenhang sind 'neue Selbstständigkeit' und 'Scheinselbstständigkeit'.

Auf der Konferenz in Bad Homburg stellt das European Labour Law Network einen großen thematischen Bericht vor, der die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der arbeitsrechtlichen Regelungen in den Mitgliedsstaaten beleuchtet und mögliche Wege einer Harmonisierung aufzeigt. Zentrale Aspekte des Berichts werden in Arbeitsgruppen vorgestellt und diskutiert. Dort lauten die Themen unter anderem 'Variationen des Arbeitnehmerbegriffs in Europa', 'Spezifische Arbeitnehmerrechte für spezifische Gruppen?' und 'Kampf gegen die Scheinselbstständigkeit'.

Die Fachtagung richtet sich nicht an die allgemeine Öffentlichkeit.


Die Goethe-Universität ist eine forschungsstarke Hochschule in der europäischen Finanzmetropole Frankfurt am Main. 1914 von Frankfurter Bürgern gegründet, ist sie heute eine der zehn größten Universitäten Deutschlands. Am 1. Januar 2008 gewann sie mit der Rückkehr zu ihren historischen Wurzeln als Stiftungsuniversität ein einzigartiges Maß an Eigenständigkeit. Rund um das historische Poelzig-Ensemble im Frankfurter Westend entsteht derzeit für rund 600 Millionen Euro der schönste Campus Deutschlands. Mit über 50 seit 2000 eingeworbenen Stiftungs- und Stiftungsgastprofessuren nimmt die Goethe-Universität den deutschen Spitzenplatz ein. In drei Forschungsrankings des CHE in Folge und in der Exzellenzinitiative zeigte sie sich als eine der forschungsstärksten Hochschulen.

Weitere Informationen unter:
http://www.labourlawnetwork.eu
- Näheres zum European Labour Law Network

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution131


*


Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Goethe-Universität Frankfurt am Main, Bernd Frye, 09.11.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2009