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GESELLSCHAFTSRECHT/031: Mittelstand fördern durch Bilanzerleichterungen (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 10. März 2010

Bundesjustizministerin: Mittelstand fördern durch Bilanzerleichterungen


Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Vereinfachung des europäischen Bilanzrechts:

Im Interesse des deutschen Mittelstandes möchten wir kleinen Unternehmen die Bilanzierung erleichtern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Bilanzrichtlinie weist den richtigen Weg. Die EU-Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit bekommen, Kleinstunternehmen vom europäischen Bilanzrecht auszunehmen. Ein Erfolg auf europäischer Ebene würde uns in Deutschland ermöglichen, die Bilanzierung besonders kleiner Gesellschaften zu erleichtern, namentlich bei der GmbH und der GmbH & Co. KG.

Ich freue mich, dass sich das Europäische Parlament heute positiv zu dem Vorschlag geäußert hat. Leider gab es bei einigen Mitgliedstaaten Vorbehalte. Das Parlament hat jetzt Änderungen vorgeschlagen, die geäußerte Befürchtungen entkräften. Es geht nicht darum, Kleinstunternehmen vollständig von der Rechnungslegung zu befreien. Wir wollen Spielräume für sinnvolle Erleichterungen.

Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments ist eine gute Grundlage. Ich werde mich dafür einsetzen, die Verhandlungen im Rat zügig fortzusetzen und bald zu einem positiven Abschluss zu bringen.

Zum Hintergrund:

Die EU-Bilanzrichtlinien betreffen Kapitalgesellschaften, also in Deutschland insbesondere die GmbH, die Aktiengesellschaften sowie die GmbH & Co KG ohne persönlich haftende Gesellschafter.

Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Mitgliedsstaaten die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien herauszunehmen. Als konkrete Schwellenwerte für Kleinstunternehmen schlägt die Kommission vor: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von unter 500.000 EUR, einem Jahresumsatz von weniger als 1.000.000 EUR und weniger als 10 Mitarbeitern (zwei dieser drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen unterschritten sein).

Deutschland hätte dann die Möglichkeit, kleinen GmbH und GmbH & Co. KG unterhalb dieser Schwellenwerte Erleichterungen gegenüber den auf EU-Recht basierenden Vorschriften der Paragraphen 264 ff HGB zur Bilanzierung und Publizität zu gewähren. Nicht in den Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts fallen Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute. Für sie wurden bereits mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Erleichterungen geschaffen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 10.03.2010
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz,
Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2010