Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

FAMILIENRECHT/160: Babyklappen-Geschäftsführerin kein Vormund für Findelkind (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 10. November 2014

Rubrik: Ratgeber/Service/Recht/Familie

Babyklappen-Geschäftsführerin kein Vormund für Findelkind



Hamburg/Berlin (DAV). Die Geschäftsführerin einer Babyklappe darf nicht Vormund für ein anonym abgegebenes Baby sein. Die Babyklappe ist verpflichtet, die Anonymität der Mutter zu wahren, das Kind hat dagegen ein Recht, zu erfahren, wer seine Mutter ist. Das begründet einen Interessenkonflikt, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 3. März 2014 (AZ: 7 UF 150/13).

Fünf Tage nachdem das neugeborene Mädchen in der Babyklappe abgegeben worden war, wurde die Geschäftsführerin der GmbH, die die Babyklappe betreibt, zum Vormund bestellt. Den Antrag hatte die GmbH beim Familiengericht gestellt. Kurze Zeit später hob das Gericht im Hauptsacheverfahren den Beschluss wieder auf und bestellte einen anderen Vormund, der die Vormundschaft berufsmäßig ausübt. Dagegen legte die Geschäftsführerin Beschwerde ein.

Ohne Erfolg. Sie sei als Vormund nicht geeignet, entschieden die Richter. Grund sei der Interessenkonflikt zwischen ihr und dem Mädchen. Die Mutter des Kindes möchte anonym bleiben, das Kind dagegen habe ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, wer seine Mutter ist. Hier gehe es um das Recht auf Kenntnis der eigenen Biografie, aber auch um Unterhaltsansprüche und mögliche Erberwartungen. Die Babyklappe sei jedoch der Mutter verpflichtet - sie sichere ihr Anonymität zu - und ist damit nicht neutral. Die Richter verwiesen auf den Deutschen Ethikrat. Dieser verlange in seiner Stellungnahme zum Problem der anonymen Kindesabgabe, dass ein neutraler und unabhängiger Vormund für das Kind bestellt werde.

Weitere Information:
www.dav-familienrecht.de

*

Quelle:
Pressemitteilung FamR 09/14 vom 10. November 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2014