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FAMILIENRECHT/158: Leihmutterschaft - Deutschland braucht Regelung, um sich der Realität zu stellen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 8. August 2014

Leihmutterschaft: Deutschland braucht eine gesetzliche Regelung, um sich der Realität zu stellen



Berlin (DAV). Die Leihmutterschaft ist in Deutschland zwar verboten. Aber durch die Globalisierung ist sie doch schon Teil unseres Lebens. Anlässlich des tragischen Falls einer thailändischen Leihmutter, über den diese Woche berichtet wurde, und der jetzigen Diskussion in der Koalition mahnt der DAV an, zu überlegen, ob eine gesetzliche Regelung zur Absicherung gefunden werden muss.

"Die Fälle aus dem Ausland kommen sowieso zu uns, und wir können die Menschen nicht im Regen stehen lassen", sagt Rechtsanwältin Eva Becker, Mitglied des Familienrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Auch wenn die Leihmutterschaft im Koalitionsvertrag abgelehnt werde, müsse das Verhältnis von Leihmutter, Kind, Wunschmutter und Vater geregelt werden. Wichtig sei dabei die Berücksichtigung des Embryonenschutzes.

Nach deutschem Recht ist jede ärztliche Leistung mit Ziel der Leihmutterschaft strafrechtlich verboten. Alle mit der Leihmutterschaft zusammenhängenden Verträge sind unwirksam. Ausgenommen von der Strafbarkeit sind ausdrücklich die Leihmutter und die Wunschmutter. Daher nutzen immer mehr verzweifelte kinderlose Paare die Möglichkeit, ihr Kind im Ausland von einer Leihmutter austragen zu lassen. Juristisch ist umstritten und fraglich, ob das Kind von den Wunscheltern anerkannt werden kann. Es kann die Situation eintreten, dass das Kind juristisch gar keine Eltern hat, nämlich wenn die Elternschaft der Wunscheltern im Ausland anerkannt wird, aber in Deutschland nicht. Es gibt erste Gerichtsentscheidungen, wonach die Vaterschaft trotz der Leihmutterschaft hergestellt werde und die Wunschmutter das Kind anschließend sukzessiv adoptieren könne. Aber dies ist alles höchst umstritten. Wichtig ist dabei zu beachten, dass der Embryonenschutz nach deutschem Recht an der Menschenwürde teilnimmt.

Es wird eine Herkulesaufgabe sein, eine gerechte Regelung für alle Beteiligten zu finden, die Sicherheit bringt. Aber der Gesetzgeber sollte sich dem stellen, schlussfolgert Rechtsanwältin Eva Becker vom Familienrechtsausschuss des DAV.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 23/14 vom 8. August 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. August 2014