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DATENSCHUTZ/032: BND-Kontrollgremium ausgewogen besetzen - Vertreter der Anwaltschaft notwendig (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 30. Juni 2016

Zur BND-Reform

Kontrollgremium muss ausgewogen besetzt sein - Vertreter der Anwaltschaft notwendig


Berlin (DAV). Nachdem der Gesetzgeber gerade erst im Schatten medialer Sportgroßereignisse ein "Anti-Terror-Paket" im Eiltempo beschlossen hat, folgt nun mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes das nächste Vorhaben in einem verfassungs- und europarechtlich höchst sensiblen Bereich.

Die Überwachung der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung soll in die Hand eines unabhängigen Gremiums gegeben werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert, dass nicht nur Vertreter der Richterschaft und der Staatsanwaltshaft dem Gremium angehören, sondern es auch mit einem Vertreter der Anwaltschaft ausgewogen besetzt werden muss. Auch sei die eigentliche Kompetenz des Gremiums noch nicht klar.

"Wir fordern bei der Besetzung des Gremiums auch einen Vertreter der Anwaltschaft" , so Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident. Es könne nicht sein, dass neben der Richterschaft allein ein Vertreter der Strafverfolgungsbehörde Mitglied ist. "Zudem müssen die Kontrollbefugnisse dieser Behörde umfangreich ausgestaltet werden", so Schellenberg weiter. Noch seien diese nicht ganz klar. Auch dürfe nicht vergessen werden, dass durch die weitreichenden Kompetenzen zur Erhebung von personenbezogenen Daten einschließlich Inhaltsdaten die Überwachungsmaßnahmen verfassungsrechtliche Fragen aufgeworfen werden.

Aus Sicht des DAV ist es auch bedenklich, dass auch Einrichtungen der Europäischen Union, öffentliche Stellen ihrer Mitgliedsstaaten und Unionsbürger überwacht werden können.

Das neu zu schaffende unabhängige Gremium soll seinen Sitz beim Bundesgerichtshof haben. Nach bisherigen Plänen soll es besetzt werden mit zwei Richterinnen/Richtern des Bundesgerichtshofes und einem Vertreter der Bundesanwaltschaft. Der Deutsche Anwaltverein fordert, dass auch die Anwaltschaft in dem Gremium vertreten ist. Es geht um die effektive Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften in dem Bereich der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Bisher gibt es keine rechtlichen Vorschriften für diese Form der Überwachung. Für diesen bisher ungeklärten Bereich sollen Vorschriften erlassen werden. Auch diese Vorschriften stehen noch unter dem Vorbehalt der Prüfung nach ihrer Verfassungskonformität.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 21/16 vom 30. Juni 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2016

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