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AUSLAND/021: Ratgeber - Juristische Fallstricke im Urlaub (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, im Juli 2008

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Juristische Fallstricke im Urlaub


Berlin (DAV). Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen. Das Sprichwort könnte aber auch lauten: Wenn einer eine Reise tut, dann sollte er die Fallstricke kennen, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. Diese lauern schon beim Fotografieren, beim Baden oder bei den Souvenirs.

Beim Baden ist zu beachten, dass das FKK-Baden nicht in allen Ländern gern gesehen wird. So droht beispielsweise in Kenia das Gefängnis, in Malaysia sogar bis zu 3 Jahre. In Thailand und Südafrika stellt dies das Erregen öffentlichen Ärgernisses dar und ist strafbar. In den Vereinigten Staaten sind die Regeln streng, nur an wenigen Stränden ist Nacktbaden erlaubt oder geduldet. An allen anderen Stränden sollten Erwachsene sowie Kinder darauf verzichten. Auch kleine Mädchen sollten dort ein Bikinioberteil tragen. In den USA und Brasilien provoziert sogar das Fotografieren von Kindern in Badebekleidung oder Jugendlichen am Strand die Gesetzeshüter.

Das Fotografieren ist nicht überall selbstverständlich. Vorsicht sollte man insbesondere bei militärischen Anlagen oder wichtigen Versorgungseinrichtungen, wie etwa Hafenanlagen, Flughäfen etc. walten lassen. Dies beispielsweise in Kenia, Polen und Griechenland. In Tschechien sollte man auch Museen und bestimmte Sehenswürdigkeiten nicht auf dem Erinnerungsfoto haben.

Beim Tier- und Pflanzenschutz ist zu beachten, dass frei lebende und geschützte Pflanzen und Tiere in Brasilien weder exportiert noch innerhalb des Landes transportiert werden dürfen. In vielen Ländern, so beispielsweise Südafrika, ist das Pflücken geschützter Pflanzen und das Fangen von Tieren geschützter Arten verboten und kann zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen.

Auch bei den Souvenirs drohen Fallstricke. Ein harmlos aussehendes, legal erworbenes Mitbringsel, ein ganz normaler Stein, eine Münze oder Fossilien können gefährlich werden. Sobald etwas zu den "nationalen Kulturgütern" gehört, müssen Touristen in Griechenland, Ägypten und der Türkei mit Haftstrafen bis zu 10 Jahre rechnen. Bei Antiquitäten oder Kunstgegenständen aus der Zeit vor 1945 ist besondere Vorsicht in Russland geboten. Deren Ausfuhr ist grundsätzlich verboten.

Im Berech des Verkehrs sollte man sich vorher informieren, welche Tempolimits gelten und wo die Promillegrenze liegt. In Kroatien, Tschechien und Ungarn liegt diese Grenze beispielsweise bei Null. In den USA kann schon das Überfahren einer roten Ampel direkt ins Gefängnis führen.

Vorsicht auch beim Seitensprung! Ehebruch wird in Nordafrika, etwa Ägypten und Marokko, strikt verfolgt und bestraft. Auch auf den Philippinen droht Gefahr. Homosexualität ist in vielen Ländern, z. B. Kenia, Marokko, Jamaika und auf den Malediven, nicht nur verboten, sondern sogar strafbar. Man sollte grundsätzlich in islamischen Ländern sich mit Liebesbeweisen in der Öffentlichkeit zurückhalten.

Aber nicht nur im fernen Ausland, sondern auch innerhalb der EU gibt es Besonderheiten. So sollte man in Griechenland keinen Unbekannten im Auto mitnehmen. Es droht der Verdacht eines "Schleusungsdelikts", das mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden kann. In jedem Fall bringt es Ärger ein. In Norwegen hingegen sollten sich Angler ganz genau über die örtlichen Gegebenheiten informieren. Angeln in der Nähe von Zuchtanlagen ist zum Beispiel strikt untersagt.

Informationen: www.anwaltauskunft.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 37/08 vom 30. Juni 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2008