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ARBEITSRECHT/237: Weihnachten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 14. Dezember 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Weihnachten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber


Berlin (DAV). Die Weihnachtszeit ist für manche die schönste, für andere die stressigste Zeit des Jahres. Für Arbeitnehmer sind mit der Weihnachtszeit vielfach auch Rechtsfragen verbunden. So ist Heiligabend zunächst ein normaler Arbeitstag. Wer dann Urlaub hat beziehungsweise generell samstags nicht arbeitet - Heiligabend fällt in diesem Jahr auf einen Samstag - muss für den Chef aber nicht erreichbar sein. Die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de) informiert, was mit Blick auf Arbeitszeiten, Urlaub, Weihnachtsgeld und Krankheit an Weihnachten und zum Jahreswechsel noch wichtig ist.

Darf ich meinen Arbeitsplatz weihnachtlich dekorieren?

Tannenzweige, Kerzen und anderer Weihnachtsschmuck können auch am Arbeitsplatz für weihnachtliche Stimmung sorgen. "Wer seinen Schreibtisch dekorieren möchte, sollte sicherheitshalber vorher seinen Chef um Erlaubnis fragen", rät Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Unabhängig davon sollten Arbeitnehmer auf jeden Fall auf Sicherheit achten und Brandschutzbestimmungen einhalten - vor allem, wenn Kerzen im Spiel sind. Diese sollte man auf keinen Fall unbeaufsichtigt brennen lassen.

Feiertage und Heiligabend: Wer muss an Weihnachten arbeiten?

Die Weihnachtstage und den Jahreswechsel möchte jeder am liebsten mit Familie oder Freunden verbringen. Wer neben den gesetzlichen Feiertagen wie dem ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag frei haben möchte, muss meist Urlaub nehmen. "Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski. Rechtlich gesehen seien es dieses Jahr normale Samstage und damit Werktage. Wer normalerweise samstags arbeitet, könnte Anspruch darauf haben, an diesen Tagen frei zu bekommen, wenn eine "betriebliche Übung" vorliege. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer eine Leistung so oft erhalten haben, dass sich ein Rechtsanspruch darauf begründet.

Urlaub an Weihnachten und "zwischen den Jahren": Wer hat das Vorrecht?

Wer nicht automatisch frei bekommt und Urlaub nehmen will, muss dies beim Arbeitgeber beantragen. "Urlaubswünsche kann der Arbeitgeber ablehnen, wenn betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter dagegen stehen", erklärt Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wenn die Wünsche der Angestellten miteinander kollidierten, müsse der Chef für eine gerechte Verteilung des Urlaubs sorgen. Urlaubswünsche von Arbeitnehmern, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, müssen dabei vorrangig erfüllt werden. Dazu können Kollegen mit Kindern zählen oder jene, die einen Angehörigen pflegen.

Müssen Arbeitnehmer an Weihnachten und Silvester für ihren Chef erreichbar sein?

Wer frei hat, muss für seinen Arbeitgeber nicht erreichbar sein - weder per E-Mail noch per Telefon. Ausnahmen gelten bei Berufen, in denen eine Rufbereitschaft vorgesehen ist, zum Beispiel bei Ärzten. Unter anderem bei medizinischem Personal zählt es zu den beruflichen Pflichten, zu bestimmten Zeiten auch in der Freizeit erreichbar zu sein.

Krank im Urlaub: Was passiert mit den Urlaubstagen?

Was passiert, wenn man im Urlaub krank wird? "Wer im Urlaub krank wird, bekommt seine Urlaubstage gutgeschrieben", sagt der Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, Rechtsanwalt Swen Walentowski. Wichtig: Auch im Urlaub müsse man sich beim Arbeitgeber krank melden, gegebenenfalls auch aus dem Ausland. Je nachdem, wie lange die Krankheit dauert, müssen Arbeitnehmer auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen beziehungsweise per Post schicken.

Weihnachtsgeschenke vom Chef: Muss er alle Mitarbeiter bedenken?

In manchen Unternehmen zeigt der Chef sich großzügig und beschenkt die Mitarbeiter. Dabei muss er nicht alle seine Angestellten bedenken. So hat das Arbeitsgericht Köln entschieden. Es ging in dem Fall um ein Handelsunternehmen, das seinen Angestellten auf der Weihnachtsfeier ein iPad Mini schenkte. Einer der Mitarbeiter war bei der Weihnachtsfeier krank - er klagte und berief sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Richter entschieden zugunsten des beklagten Unternehmens.

Welche Geschenke dürfen Arbeitnehmer von Geschäftspartnern annehmen?

Zur Weihnachtszeit zeigt sich auch mancher Geschäftspartner großzügig und schickt oder übergibt ein kleines oder größeres Präsent. Arbeitnehmer dürfen allerdings nicht alle Geschenke annehmen. Bei teuren Geschenken läuft man Gefahr, sich dem Vorwurf der Bestechung auszusetzen.

Eine gesetzlich Grenze, ab wann man von Bestechung sprechen kann, gibt es allerdings nicht. Viele Betriebe haben sogenannte Compliance-Vorgaben aufgestellt, in denen geregelt ist, was der Arbeitgeber duldet. Wer in einem Unternehmen arbeitet, das solche Regel nicht hat oder unsicher ist, was er annehmen darf, sollte sicherheitshalber beim Chef nachfragen.

Darf mein Chef das Weihnachtsgeld streichen?

Rund die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland dürfen sich schon Ende November freuen: Mit dem November-Gehalt wird meist das Weihnachtsgeld überwiesen. Streicht der Chef das Weihnachtsgeld, ist die Enttäuschung groß. "Ob das erlaubt ist, kommt unter anderem auf die betriebliche Übung an", erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. Wichtig sei ebenfalls, was im Arbeitsvertrag und gegebenenfalls im Tarifvertrag festgelegt sei.

Wie kann ich Steuern und Abzüge beim Weihnachtsgeld vermeiden?

Auch wenn das Weihnachtsgeld auf dem Konto landet, bleibt davon netto meist nicht viel übrig. Um hohe Abzüge beim 13. Monatsgehalt zu vermeiden, haben Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten. So können sie profitieren, wenn sie das Weihnachtsgeld für die Altersvorsorge einsetzen, mit der Steuererklärung einen Lohnsteuerjahresausgleich vornehmen oder mit dem Chef statt eines Weihnachtsgeldes steuerfreie Zuwendungen vereinbaren. Auch kann es sinnvoll sein, sich das Jahreseinkommen in zwölf statt in dreizehn Monaten auszahlen zu lassen.

Wird das Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn angerechnet?

Gilt das Weihnachtsgeld als Bestandteil des Gehalts, muss es bei der Berechnung des Mindestlohns berücksichtigt werden. Das hat das Amtsgericht Stuttgart im Frühjahr 2016 entschieden. Das gilt meist auch, wenn der Arbeitgeber freiwillig Weihnachtsgeld zahlt.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 50/16 vom 14. Dezember 2016
Pressetipps der Deutschen Anwaltauskunft zu Weihnachten und Silvester
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2016

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