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MEINUNG/101: RWI-Präsident Christoph M. Schmidt zum Corona-Maßnahmenkatalog der Bundesregierung (idw)


RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung - 14.03.2020

Statement von Prof. Dr. Dr. h. c. Christoph M. Schmidt zum Corona-Maßnahmenkatalog der Bundesregierung


"Einfrieren der sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten muss zwingend von stützenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen begleitet werden, die Stimulierung der Nachfrage durch ein Konjunkturprogramm ist derzeit aber nicht sinnvoll" - in seinem Statement erläutert RWI-Präsident Christoph M. Schmidt, warum er die derzeitige Strategie der Bundesregierung für richtig hält, ein Konjunkturprogramm hingegen aktuell der epidemiologisch sinnvollen Strategie zuwiderlaufen würde.

• "Aus epidemiologischer Sicht ist die Strategie absolut richtig, die Sozialkontakte möglichst so einzuschränken, dass die Anzahl der Neuerkrankungen selbst in der noch ausstehenden Hochphase der Epidemie die Kapazitäten der Krankenhäuser im Hinblick auf Notfallbetten, Beatmungsplätze und Pflegepersonal nicht ausreizt. Würde die Kapazitätsgrenze erreicht, wäre das schwere Problem zu lösen, wie die knappen Plätze für lebenserhaltende Maßnahmen zugeteilt werden.

• Ein weitgehendes "Einfrieren" der sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten muss aber nicht nur gegen den unabweisbaren Versorgungsbedarf der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung abgewogen, sondern zwingend auch von stützenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen begleitet werden.

• Dass die Bundesregierung bei ihrem angekündigten Maßnahmenpaket dem Prinzip "Liquidität geht vor Rentabilität" folgen und dabei keine halben Sachen machen möchte, ist sehr zu begrüßen. Umfassende Liquiditätshilfen und Steuerstundungen sollen Unternehmen davor schützen, rein aus Gründen fehlender Liquidität in die Insolvenz zu gleiten. Erweiterungen beim Kurzarbeitergeld erlauben es ihnen, auch über die Durststrecke der fehlenden Nachfrage und ausbleibender Vorprodukte hinweg an ihren Arbeitnehmern festzuhalten.

• Dieses Vorgehen dürfte die aktuelle Unsicherheit reduzieren und Luft dafür verschaffen, mit den Folgeschäden der Krise mit kühlem Kopf umzugehen.

• Eine Stimulierung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage durch ein Konjunkturprogramm würde hingegen aktuell der epidemiologisch sinnvollen Strategie zuwiderlaufen. Welche Maßnahmen nach dem Abklingen der Pandemie ergriffen werden, sollte dann mit kühlem Kopf erwogen werden, wenn das Ausmaß der wirtschaftlichen Folgen und das Abklingen der Pandemie absehbar sind.

• Grundsätzlich ist die deutsche Volkswirtschaft für die Bewältigung der Corona-Epidemie besser gerüstet als andere Volkswirtschaften. Dazu tragen ein umfassender Versicherungsschutz, die Möglichkeit der Kurzarbeit sowie das System der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ebenso bei wie die Sozialpartnerschaft auf der betrieblichen Ebene. Zunehmend nutzen die Unternehmen zudem die technischen Möglichkeiten zu Home Office-Lösungen.

• Darüber hinaus hat der Abbau der gesamtwirtschaftlichen Schuldenstandsquote dafür gesorgt, dass hinreichende Puffer für ein entschiedenes fiskalisches Krisenmanagement vorhanden sind. Außerdem ist die die Schuldenbremse als zentrale fiskalische Richtschnur für Bund und Länder so intelligent ausgestaltet, dass in Notsituationen die notwendigen fiskalischen Spielräume jenseits der in normalen Zeiten geltenden Verschuldungsgrenzen gegeben sind."

Prof. Dr. Dr. h. c. Christoph M. Schmidt ist Präsident des RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und Professor an der Ruhr- Universität Bochum. Von 2009 bis 2020 war er Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, von März 2013 bis Februar 2020 dessen Vorsitzender.


Weitere aktuelle Informationen des RWI zu den Auswirkungen der Corona-Krise sind abrufbar unter:
http://www.rwi-essen.de/presse/corona

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution145

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, 14.03.2020
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2020

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