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GEWERKSCHAFT/851: Insolvenzantrag von Walter Services - Neuordnung nicht zulasten Beschäftigter (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 26. Juli 2013

Insolvenzantrag von Walter Services: Neuordnung nicht zulasten der Beschäftigten



Berlin, 26.07.2013 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Geschäftsführung des angeschlagenen Callcenter-Betreibers Walter Services aufgefordert, die Neuordnung der Unternehmensgruppe im Einvernehmen mit Betriebsräten und Beschäftigten zu betreiben. "Ein Callcenter-Dienstleister lebt insbesondere vom Einsatzwillen, der Professionalität und der Expertise seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deswegen darf das anstehende Insolvenzverfahren nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden", sagte ver.di-Callcenter-Experte Ulrich Beiderwieden am Freitag.

Am Donnerstag hatte das Unternehmen vor dem Amtsgericht Karlsruhe Gläubigerschutz im Rahmen eines so genannten Schutzschirmverfahrens beantragt. Demnach kann die anstehende Neuordnung der Unternehmensgruppe nunmehr in Eigenverantwortung durchgeführt werden. Es gelte nun, im Rahmen dieses Verfahrens die Interessen von Beschäftigten und Kunden mit den Interessen der Gläubiger abzustimmen.

"Wir fordern den Erhalt aller Arbeitsplätze und Standorte", betonte Beiderwieden. ver.di sei dabei grundsätzlich bereit, an einem Sanierungskonzept mitzuarbeiten.

Walter Services beschäftigt bundesweit rund 6.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer.

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Quelle:
Presseinformation vom 26.07.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2013