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GEWERKSCHAFT/539: Kommunale Rechte bei der Abfallentsorgung sichern (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 13. Dezember 2011

ver.di: Kommunale Rechte bei der Abfallentsorgung sichern


Berlin, 13.12.2011 - "Öffentliche Unternehmen der Abfallwirtschaft müssen den ersten Zugriff haben, wenn es darum geht, flächendeckende Sammelsysteme für Wertstoffe durchzuführen", fordert Erhard Ott, Mitglied des Bundesvorstandes der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Hintergrund sind die morgen stattfindenden Beratungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. "Wenn die privaten Müllkonzerne das Recht erhalten, sich die Rosinen aus dem Wertstoffmüll heraus zu picken und dort, wo es lukrativ erscheint, eigene Sammelsysteme in Konkurrenz zu den öffentlichen Unternehmen aufzubauen, dann geraten kommunale Unternehmen in Gefahr und damit auch deren Arbeitsplätze", fürchtet der Gewerkschafter. Zudem würden in diesem Fall auch Gebührenerhöhungen für die Bürger drohen.

Der Bundesrat hatte die Situation im November ebenso beurteilt und daher auf der Streichung einer entsprechenden Öffnungsklausel für die privaten Konzerne bestanden. Mit dieser Klausel wollte Bundesumweltminister Norbert Röttgen den privaten Konzernen den Zugang zum Müll-Eldorado der Sammelsysteme sichern.

ver.di fordert die Bundesländer auf, bei ihrer Position zu bleiben und im Vermittlungsausschuss keinem Kompromiss zuzustimmen, der bestenfalls jahrelange juristische Auseinandersetzungen provozieren würde. In einer derartigen juristischen Grauzone könnten die privaten Konzerne Fakten schaffen, die anschließend auch durch Gerichtsurteile nur schwer zu korrigieren wären.


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Quelle:
Presseinformation vom 13.12.2011
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2011