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GEWERKSCHAFT/498: Arbeitsmarktreform - ver.di-Bundeskongress appelliert an den Bundestag (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. September 2011

Arbeitsmarktreform: ver.di-Bundeskongress appelliert an den Bundestag


Berlin, 21.09.2011 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert den Deutschen Bundestag auf, am 23. September 2011 gegen das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt" zu stimmen. Eine entsprechende Resolution unter der Überschrift "Gute Arbeitsförderung dürfen wir uns nicht sparen" hat der gegenwärtig in Leipzig tagende ver.di-Bundeskongress einstimmig beschlossen. ver.di erwarte von einer Reform unter anderem, dass die Qualität der arbeitsmarktpolitischen Instrumente deutlich verbessert wird. Arbeitsmarktpolitik müsse gesellschaftliche Veränderungen wie die Folgen der demografischen Entwicklung und steigende Qualifikationsanforderungen, die Integration von Zuwanderern sowie die Eingliederung von Benachteiligten am Arbeitsmarkt flankieren, heißt es in der Erklärung.

Konkret fordert ver.di unter anderem, die Privatisierung der Arbeitsvermittlung mangels besonderer Erfolge zu stoppen. Als Voraussetzung für erfolgreiche Dienstleistungen müsse zudem das Personal in den Jobcentern aufgestockt und besser qualifiziert werden. Auch müsse die Förderung junger Menschen und Umschüler auf den künftigen Qualifizierungsbedarf ausgerichtet werden. Mit umfassenden Förderprogrammen für Geringqualifizierte und Benachteiligte auf dem Arbeitsmarkt müsse zudem Bildungsarmut und Arbeitslosigkeit bekämpft werden. Außerdem müsse die erfolgreiche Existenzgründungsförderung im Sozialgesetzbuch III erhalten bleiben.

(Bitte beachten Sie die Resolution im Anhang)


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RESOLUTION
der Delegierten des ver.di-Bundeskongresses 2011

Gute Arbeitsförderung dürfen wir uns nicht sparen!

ver.di fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, am 23. September gegen das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" zu stimmen. Die Einsparvorgaben im Bereich aktiver Arbeitsmarktpolitik, die dadurch umgesetzt werden sollen, müssen aufgehoben werden. Die Mittel für Eingliederung in Arbeit in den Jobcentern werden nach derzeitigem Stand bis 2012 um über 40 Prozent (etwa 2,5 Milliarden Euro) gekürzt - trotz gleichbleibend hoher Langzeitarbeitslosigkeit. Bis 2014 sollen zudem in den Arbeitsagenturen mindestens 16 Milliarden Euro der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik wegfallen.

Dem vorgelegten Entwurf für ein Spargesetz hält ver.di entgegen:

- Die Förderung junger Menschen und Umschüler/innen muss auf zukünftige Qualifizierungsbedarfe und Existenz sichernde Beschäftigung ausgerichtet werden.

- Mit umfassenden Förderprogrammen für Geringqualifizierte und Benachteiligte auf dem Arbeitsmarkt muss Bildungsarmut und Arbeitslosigkeit bekämpft werden.

- Die erfolgreiche Existenzgründungsförderung im SGB III muss erhalten bleiben. Die unsinnige Debatte über die Begrenzung von Hartz IV-Leistungen für Selbstständige mit dem Ziel, die damit angestrebten Einsparungen von zwei Milliarden Euro im Jahr durchzusetzen, ist zu beenden.

- Für öffentlich geförderte Beschäftigung sind neue Ansätze erforderlich, die die Verdrängung regulärer Beschäftigung und DumpingEffekte verhindern.

- Die Privatisierung der Vermittlung in Arbeit ist zu stoppen, denn sie hat keine besonderen Erfolge vorzuweisen.

- Voraussetzung für gute Arbeitsmarktdienstleistungen ist die Aufstockung des Personals in den Jobcentern und dessen bessere Qualifizierung sowie eine bessere Personalausstattung in den Arbeitsagenturen.

ver.di erwartet von einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, dass deren Qualität deutlich verbessert wird. Arbeitsmarktpolitik muss die gesellschaftlichen Veränderungen wie die steigenden Qualifikationsanforderungen, die Folgen der demografischen Entwicklung, die Integration von Migrant/innen und Benachteiligter am Arbeitsmarkt flankieren. Das - und nicht Einsparungen, die sich in Form steigender Ausgaben im Leistungsbereich als Bumerang erweisen werden - müssen die Leitlinien aktiver Arbeitsmarktpolitik sein.


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Quelle:
Presseinformation vom 21.09.2011
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. September 2011