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GEWERKSCHAFT/322: Das Motto kann nur lauten "Hände weg vom Streikrecht!" (Sozialismus)


Sozialismus Heft 9/2010

"Das Motto kann nur lauten: 'Hände weg vom Streikrecht!'"(1)
Die gefährliche BDA/DGB-Gesetzesinitiative zur Tarifeinheit

Von Hermann Unterhinninghofen


Knapp 25 Jahre nach dem Konflikt um den Streikparagrafen 116 AFG (jetzt § 146 SUB III) hört man wieder Töne wie "Gefahr für den Standort Deutschland", "verheerende gesamtwirtschaftliche Folgen". Diesmal nicht nur von Kapital und Kabinett, sondern auch von SPD und ­... DGB. Damals wurden die Metaller stigmatisiert, deren Streiks die ganze Wirtschaft lahm legen würden. Jetzt stehen die Berufsverbände der Ärzte, Fluglotsen, Lokführer und Piloten am Pranger, die aus egoistischen Motiven Kliniken, Bahn- und Flugverkehr zum Erliegen brächten.

Nun will Ursula von der Leyen "die Wirtschaft vor Tarifchaos und Dauerstreiks bewahren". Was treibt diese Mega-Koalition mitten im tiefsten Tariffrieden um?


BAG: Mehrere Tarifverträge im Betrieb

Anlass ist die geänderte BAG-Rechtsprechung zur so genannten Tarifeinheit. Bisher galt nur ein Tarifvertrag im Betrieb und zwar der "speziellere"; der andere Tarifvertrag wurde als nicht anwendbar verdrängt. Das nutzten manche Arbeitgeber zu Tarifdumping. Sie schlossen z.B. mit der CGM einen "spezielleren" Billig-Haustarif, der den IG Metall-Mitgliedern alle Rechte aus ihrem Flächentarifvertrag nahm. Ob die z.T. erstreikten "Überbietungs"- Tarifverträge von Berufsverbänden rechtlich zum Zuge gekommen wären, war zweifelhaft. Sie haben sich freilich faktisch durchgesetzt.

Nach der BAG-Wende gelten beide Tarifverträge nebeneinander, der Tarifvertrag der Gewerkschaft A für deren Mitglieder, der Tarifvertrag der Gewerkschaft B für deren Mitglieder. Begründung: Die Verdrängung eines Tarifvertrages ist gesetzlich nicht vorgesehen, bringt die Gewerkschaft und ihre Mitglieder um ihren Tarifschutz und verstößt gegen das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (BAG vom 27.1. und 7.7.2010 - 4 AZR 549/08; vom 23.6.2010 - 10 AS 2/10).

Unmittelbare Folge einerseits: Das Tarifdumping von Arbeitgebern durch Billig-Haustarife wird erschwert. Die IG Metall erklärt, sie könne mit dem Urteil leben, es bringe "für Gewerkschaften und Arbeitnehmer keine Nachteile" (Klebe). Andererseits gelten die Ärzte-Tarife jetzt offiziell neben dem ver.di-Flächentarifvertrag, der GDL-Lokführertarif neben dem Transnet-Bahntarifvertrag usw. - ein Problem für ver.di & Co.

Die BDA fordert seit 2003 Streikgrenzen für "Funktionseliten" (Berg u.a. 2010: 110ff.). Anfang 2008 ging sie mit einem Gesetzentwurf auf Lobbytour, u.a. beim DGB, wo sie bis April 2010 abblitzte: Streikverbote seien indiskutabel. Als die BDA das Spezialitäts- zugunsten des Mehrheitsprinzips aufgab, war das plötzlich anders. Man wagte sich gemeinsam an den Kern der Operation "Tarifeinheit": ein partielles Streikverbot.


Der gemeinsame BDA/DGB-Vorschlag vom 4.6.2010

a) BDA und DGB wollen die Tarifeinheit als Rechtsprinzip und "unverzichtbare Voraussetzung einer funktions- und zukunftsfähigen Tarifautonomie" gesetzlich fixieren. Bei Tarifüberschneidung soll im Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten, und zwar der der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb (Mehrheits- oder Repräsentativitätsprinzip). Der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft wird verdrängt, d.h. praktisch außer Kraft gesetzt. Für deren Mitglieder gilt kein Tarif - wie für Unorganisierte; Tarifschutz für ihre Mitglieder wird als illegitim angesehen. Ein evtl. neuer Minderheitstarif erleidet dasselbe Schicksal.

b) Auf Betreiben der BDA soll auch für die Gewerkschaft des verdrängten Tarifvertrages Friedenspflicht gelten - ein irrwitziges Novum, denn die Friedenspflicht kann allenfalls die Parteien des geltenden Tarifvertrages treffen. Der Minderheitsgewerkschaft werden Streiks verboten - zumindest für die Laufzeit des vorrangigen Vertrages und dessen Inhalte, meist also für Entgelt und Arbeitszeit. Nach Ende der Laufzeit kann sie zwar einen eigenen Tarifvertrag ggfs. erstreiken, der aber würde nach erneutem Tarifabschluss der Mehrheitsgewerkschaft kassiert. Die Minderheitsgewerkschaft wird zu einer lahmen Ente.

c) Als Gründe nennen BDA und DGB: Klarheit über den anwendbaren Tarifvertrag schaffen; die "Zersplitterung des Tarifsystems, eine Spaltung der Belegschaften und Vervielfachung kollektiver Konflikte" abwenden. "Die Interessen der Gesamtbelegschaften dürfen nicht von Einzelinteressen verdrängt werden", das erfordere die "Verantwortungspartnerschaft der Verbände". DGB-intern klingt als Ziel an, die Bildung neuer Berufsgewerkschaften zu erschweren und die bestehenden wieder auf Kooperationskurs zu bringen (Bsirske 2010; ver.di-Argumentationspapier 2010). Alle DGB-Gewerkschaften unterstützen den Vorschlag.


Hauptproblem: Unterbietungskonkurrenz

Gewerkschaften sollen die Konkurrenz unter den Beschäftigten um Arbeitsplätze, Einkommen etc. mindern und Unterbietung möglichst ausschalten. Berufsverbände waren lange dominierend, erst nach 1945 setzte sich das Prinzip der Einheits- und Industriegewerkschaft durch. "Ein Betrieb - eine Gewerkschaft - ein Tarifvertrag" wurde die organisationspolitische Maxime der DGB-Gewerkschaften: Stärkere treten für schwächere Arbeitnehmergruppen in Betrieb, Branche, Wirtschaft und Gesellschaft ein. Das Konzept ist nach wie vor richtig.

Berufsverbände, z.B. der Angestellten und Beamten, oder die so genannten Christlichen Gewerkschaften haben sich anders organisiert und ihre Betriebs- und Tarifpolitik teilweise an Gruppeninteressen ausgerichtet. Damit haben sich die DGB-Gewerkschaften politisch auseinander gesetzt und werden es auch in Zukunft tun müssen.

Die größte Bedrohung für Solidarität und Durchsetzungsmacht ist der Unterbietungswettbewerb. Er ist durch neoliberale Politik, Finanzmarktsteuerung und gezielte Arbeitgeberstrategien ("Mehr Markt im Arbeitsrecht") seit den 1980er Jahren angeheizt worden. Die Verbindlichkeit und Mindestfunktion von Tarifverträgen ist durchlöchert: 6,5 Millionen Menschen arbeiten für Niedriglöhne; Arbeitgeber streifen durch Verbandsaustritt, OT-Status, Privatisierung, Betriebsspaltung oder Ausgliederung die Tarifbindung ab, zerlegen regelrecht Belegschaften und zersplittern die Tariflandschaft; die Flexibilisierung schafft Dutzende unterschiedliche Arbeitszeit-, Lohn- und Leistungsregime im Betrieb; ein grober Verstoß gegen die Tarifeinheit ist der massive Einsatz von Fremdfirmen und Leiharbeitern, die für die gleiche Arbeit bis zu 50 % weniger bekommen; Verlagerungsdrohung, Öffnungsklauseln und betriebliche Tarifpakte führen zu Unterschieden nicht nur zwischen, sondern auch in den Betrieben.

Dazu schweigt der BDA/DGB-Vorschlag. Dabei würde z.B. die effektive Gleichstellung für über 800.000 Leiharbeiter Tarifeinheit bringen, der Mindestlohn Millionen Beschäftigte aus der Niedriglohnfalle holen.


Überbietungswettbewerb durch kämpferische Berufsverbände

BDA und DGB nehmen sich nicht die - kampfunfähigen - Dumpinggewerkschaften zur Brust, sondern kämpferische Berufsgewerkschaften. Diese brauchen nach ihrem Selbstverständnis tarifpolitisch auf andere Arbeitnehmer keine Rücksicht zu nehmen, Ärzte z.B. nicht auf KrankenpflegerInnen. Sie können - zumindest kurzfristig - ihre Durchsetzungsmacht auf die Berufsgruppe konzentrieren und müssen deren strukturelle Stärke nicht zugunsten aller Beschäftigten einsetzen. Das belastet zusätzlich die durch die neoliberale Spar- und Privatisierungspolitik erschwerte solidarische Interessenvertretung aller Beschäftigten. Das ist ein Grund für das "verzwickte und vertrackte" (Zeuner) Verhältnis zwischen DGB- und Berufsgewerkschaften. Es sprechen aber drei gute Gründe gegen die Gesetzesinitiative.

Hausgemachte Fehler
Für die Abspaltung der Berufsverbände gibt es auch "hausgemachte Ursachen" (Hensche 2010: 15). Vorrangig ist eine Diskussion darüber notwendig, wie die Bedürfnisse und Interessen der betroffenen Arbeitnehmergruppen inhaltlich und durch mehr Beteiligung wirkungsvoller in der Betriebs- und Tarifarbeit der Einheitsgewerkschaft umgesetzt werden können.

Kein Grund für Alarmismus
Die weitere Entwicklung ist nicht eindeutig, für Alarmgeschrei besteht kein Anlass. Anders als die Unterbietungskonkurrenz gefährdet der Wettstreit um bessere Arbeitsbedingungen nicht grundsätzlich die Tarifautonomie. Es droht kein struktureller Nachteil der Branchen-Gewerkschaften oder ein Tarifchaos.

Zahl und Aktivitäten der Berufsgewerkschaften sind überschaubar: Es sind fünf tarif- und streikmächtige Verbände, von zwei geplanten Gründungen (Feuerwehrleute und Ingenieure in Kraftwerken) wird gemunkelt. In der Industrie gibt es keine, bei den Dienstleistungen sind sie auf wenige Bereiche beschränkt, jeweils mit konkreten Entstehungsbedingungen (Bispinck/Dribbusch 2008: 159ff).

Es gibt keine Anzeichen, dass Berufsgewerkschaften jetzt wie Pilze aus dem Boden schießen und den großen Schritt zur Tarif- und Streikfähigkeit gehen (können). Es gibt keine Erkenntnisse oder gesicherte Prognosen, dass die Verbände ihre Politik aus der Zeit des Kampfes um die Eigenständigkeit unverändert weiter führen und durchhalten (könnten). Eher sind Zweifel angebracht (Dribbusch 2008: 78f; Harasser/Pagel 2010: 10f). Die Piloten z.B. haben Beschäftigungssicherung und eine Nullrunde für 2010 vereinbart. Das Nebeneinander von Transnet und GDL bei der Bahn ist vertraglich bis 2014 geregelt; 2010 verhandeln beide zeitlich parallel über gleiche Themen, die Lohnforderung von Transnet ist höher.

Für massenhafte tarifpolitische Alleingänge auf Kosten der anderen Beschäftigten (vgl. Redaktion Sozialismus 2007: 3; Busch/Stamm 2006: 37) gibt es keine Belege, keine wissenschaftliche Untersuchung, keine Prognosen. Das von DGB und BDA beschworene Szenarium der durch überhöhte (?) Tarifabschlüsse für Eliten herbeigeführten Funktionsunfähigkeit des Tarifsystems ist spekulativ. "Das tarifpolitische Signal, das von diesen Abschlüssen ausgeht, erschwert eher die Erosion der Tarifstandards nach unten" (Bispinck/Dribbusch 2008: 162).

Die Ambitionen der Arbeitgeber sind anderer Natur. Sie haben ein taktisches Verhältnis zur Tarifautonomie. Sie treiben die Spaltung der Belegschaften und die Zersplitterung des Tarifsystems voran - rufen aber nach Tarifeinheit, wenn sie höhere Kosten und Löhne, mehr Druck und Streiks befürchten. Ähnlich widersprüchlich argumentiert der Sachverständigenrat (SVR 2007, Rz. 535ff.; Franz 2008: 12f).


"Dauerstreiks" - eine Chimäre

Die Klage der BDA darüber, dass mehr gestreikt würde, ist ein Uralt-Argument. Seit über hundert Jahren ist jeder Streik für die Arbeitgeber ein Streik zu viel. Neu ist die Warnung vor ständigen, mehrfachen Streiks. Auch das ist eine haltlose Hypothese. Sie zehrt von zwei singulären Ereignissen, in denen es der Berufsgewerkschaft jeweils um die Etablierung als eigenständige Tarifpartei ging: ver.di-Streik und Ärztestreik 2006 sowie Bahnkonflikt 2007/2008 (Transnet und GdL).

Die Gewerkschaften halten sich bei dem Thema Streikrecht bedeckt. Dabei treffen Verlust des Tarifschutzes und Streikverbot auch DGB-Gewerkschaften, wenn sie in der Minderheit sind, wie z.B. in einigen Verlagen und Redaktionen oder evtl. in Kliniken (ver.di Fachgruppe Verlage 2010; Däubler 2010; Hensche 2010: 15f). Die IG Metall hat den Streikeingriff in ihren Medien mit ganzen drei Sätzen gestreift (direkt 11/2010: 6), als wäre das eine Petitesse. Skurril ist die Ansicht des stellvertretenden ver.di-Vorsitzenden Herzberg, der Vorschlag diene "der Sicherung des Streikrechts"; wichtig sei, dass "unser Streikrecht nicht durch zahlreiche Aktionen in wichtigen Tariffeldern entwertet wird". Genauso gut könnte man die Verteidigung der Mitbestimmung dadurch untermauern, dass man vorab Mitbestimmungsrechte nur eingeschränkt wahrnimmt. Elementare Rechte, so eine gewerkschaftliche Erfahrung, drohen durch Nichtgebrauch zu verrosten oder stumpf zu werden. Übrigens: Es geht um durchschnittlich 17 Minuten Arbeitsausfall durch Streik pro Arbeitnehmer und Jahr (wobei "Berufsstreiks" nur einen Bruchteil ausmachen). Was ist das gegen die Kosten der Finanzkrise?


Tabubruch

Die Auseinandersetzung mit den Berufsgewerkschaften muss politisch geführt werden - nicht mit der "Dachlatte". Die geplante Einschränkung des Streikrechts ist ein Tabubruch. Partielle Streikverbote und tarifpolitische Lähmung der Konkurrenz erhöhen nicht die eigene Durchsetzungsmacht. Sich Stärke ausgerechnet bei Arbeitgebern und beim Staat zu leihen, ist absurd (Hensche 2010: 15). Wir haben nicht zu viele Streiks, im Gegenteil. Das Streikrecht ist ein unteilbares Menschen- und Freiheitsrecht. Es eignet sich nicht für organisationspolitische Manöver. Ohne Streikrecht wären Tarifverhandlungen "kollektives Betteln", so das BAG. In Abwandlung eines Satzes von Hans Böckler müssen wir es "hüten wie unseren Augapfel".

Das ist gewerkschaftliches Einmaleins und hat bis vor kurzem das Handeln der Akteure geleitet. Als im Herbst 2007 Arbeitsgerichte den GDL-Lokführerstreik untersagten und die BDA ein Streikverbot forderte, kam vom DGB heftiger Protest - bei aller Distanz und Kritik an der GDL. Michael Sommer sagte: "Ich warne deshalb den Gesetzgeber ausdrücklich vor Eingriffen in dieses elementare demokratische Grundrecht. Das Motto kann nur heißen: 'Hände weg vom Streikrecht'". "Das Streikrecht ist nicht teilbar." (Sommer 2007a und b) Pointiert führte Frank Bsirske auf dem ver.di-Kongress 2007 aus: "...zunächst einmal sagen wir, dass wir allen Angriffen auf das Streikrecht - wen immer sie treffen - gewerkschaftlich entschieden entgegen treten müssen... Es handelt sich um einen Fall von willkürlicher Behinderung von Streiks und diese Sorte Klassenjustiz ist unter keinen Umständen hinnehmbar ... gleich ob es eine Lokführerorganisation trifft ... oder uns..." Im April 2010 schrieb IG Metall-Justiziar Thomas Klebe: "Solche Eingriffe in das Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht wären verfassungswidrig. Für die Gewerkschaften kommen sie nicht in Frage." Im Mai 2010 wandte sich der DGB-Bundeskongress im Beschluss A 001 "... gegen alle Einschränkungen des gewerkschaftlichen Streikrechts auf europäischer und nationaler Ebene."

Recht hatten sie, Recht haben sie. Aber warum ist man im Pakt mit der BDA vom Nein zum Streikeingriff abgegangen? Warum will man im Herbst eilig ein Gesetz durchboxen (lassen), das an den Nerv gewerkschaftlichen Handelns geht, das viele für verfassungswidrig halten (Däubler 2010; Dieterich 2010; Schmidt 2010)? Warum hat man riskiert, dass, wie nach dem Dammbruch voraussehbar, jetzt ein "Wettlauf" von Juristen um "ausgewogene", "elegantere", aber auch weitergehende Streikeingriffe einsetzt (Handelsblatt 12.7.2010), der womöglich aus dem Ruder läuft? Es gibt "Gegenwind aus den eigenen Reihen" (FAZ vom 18.8.2010). DGB, IG Metall, ver.di & Co sollten den Vorschlag zurückziehen, solange noch Zeit ist.


Ein "Stabilitätsanker"?

Keine Frage: Gewerkschaftskonkurrenz schafft Probleme. Das Tarifsystem leidet aber nicht am Überbietungsfieber, sondern an nachlassender Tarifbindung und Verbindlichkeit, also Unterbietung. Der BDA/DGB-Vorschlag bietet dazu keine Lösung sondern gefährliche Rezepte an. Er ist kein "Stabilitätsanker" (Sommer), sondern ein Unsicherheitsfaktor. "Verantwortungspartnerschaft" bietet keine Perspektive für gewerkschaftliche Stärke. Sie signalisiert eher, dass Ruhe und Frieden in den Betrieben empfohlen wird. Ein Burgfrieden widerspricht einer aktiven Lohnpolitik und dem Kampf für Beschäftigung, soziale Sicherheit und strukturelle Änderungen im Wirtschaftssystem.


Hermann Unterhinninghofen, Gewerkschaftssekretär, bis 2004 beim IG Metall Vorstand, Abt. Tarifpolitik.


Anmerkung

1) DGB-Vorsitzender Michael Sommer am 9.8.2007 zum Verbot des Lokführerstreiks durch das Arbeitsgericht Nürnberg und zur BDA-Forderung nach gesetzlicher Streikeinschränkung.


Literatur

BDA/DGB (2010): Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern - Tarifeinheit gesetzlich regeln, 4.6.

Berg/Platow/Schoof/Unterhinninghofen (2010): Tarifvertragsgesetz und Arbeitskampfrecht, 3. Aufl., im Erscheinen.

Bispinck, Reinhard/Dribbusch, Heiner (2008): Tarifkonkurrenz der Gewerkschaften zwischen Über- und Unterbietung, Sozialer Fortschritt, S. 153ff

Bsirske, Frank (2007): Grundsatzrede, ver.di Bundeskongress:
http://bundeskongress2007.verdi.de/reden_berichte/frank_bsirske_1

Bsirske, Frank (2010): "Ein positives Signal", Interview Deutschlandradio, 3.7.

Busch, Günther/Stamm, Sybille (2006): Renaissance der Standesorganisationen?, in: Sozialismus 9, S. 33ff

Däubler, Wolfgang (2010): "Es wird kein Tarifchaos geben", Interview, Tagesspiegel, 4.7.

Dieterich, Thomas (2010): Das Gesetz, das ein Irrsinn wäre, Süddeutsche Zeitung, 30.6.

Dribbusch, Heiner (2008): Streiks in Deutschland - Rahmenbedingungen und Entwicklungen ab 1980, in: WSI-Tarifhandbuch, S. 55ff

Franz, Wolfgang (2008): Tarifeinheit oder Tarifpluralität?, in: Ludwig-Erhard-Stiftung, Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 115, S. 12ff

Harasser, Andreas/Pagel, Beatrice (2010): Nach dem Erfurter Urteil: Zersplitterung der Tariflandschaft nicht zu befürchten, DIW-Wochenbericht 30, S. 6ff

Hensche, Detlef (2010): Wider die Tarifeinheitsfront, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 8, S. 13ff

Herzberg, Gerd (2010): Das Streikrecht gesetzlich sichern, in: ver.di publik 6-7, S. 15.

Hundt, Dieter (2007): Betriebliche Praxis braucht Tarifeinheit, FAZ, 11.9.

Hundt, Dieter (2010): Statement zur gemeinsamen Initiative von BDA und DGB zur Tarifeinheit, 4.6.

Klebe, Thomas (2010): Durch Tarifeinheit zur Tariflosigkeit?, in: Arbeit und Recht, S. 137.

Redaktion Sozialismus (2007): Die Gewerkschaftsbewegung sortiert sieh neu, in: Sozialismus 11, S. 2f

Schmidt, Ingrid (2010): "Ein Gesetz zur Tarifeinheit in dieser Atmosphäre kann nicht gut gehen", Interview in der FAZ, 19.7.

Sommer, Michael (2007a): Hände weg vom Streikrecht, DGB-Pressemitteilung PM 132.

Sommer, Michael (2007b): DGB: Angriffe auf das Streikrecht treffen Tarifautonomie, DGB-Pressemitteilung PM 170.

Sommer, Michael (2010): Statement zur gemeinsamen Initiative von DGB und BDA zur Tarifeinheit, 4.6.

ver.di, Resolution der Fachgruppe Verlage, Druck und Papier, 2.7.2010.

ver.di, Ressort 1 (2010): Argumentationspapier "Initiative der DGB-Gewerkschaften und der BDA zur gesetzlichen Verankerung der Tarifeinheit auf der Basis des Mehrheitsprinzips", 20.7.

Zeuner, Bodo: Unsolidarische Konkurrenz?, www.perspektiven.verdi.de


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Quelle:
Sozialismus Heft 9/2010, Seite 29-32
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2010