Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


GEWERKSCHAFT/1936: Wirtschaftliche Überlebensfrage der Beschäftigten im Handel (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 24. März 2020

Wirtschaftliche Überlebensfrage der Beschäftigten im Handel - ver.di fordert von Arbeitgebern Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Arbeitgeberverbände des Einzelhandel- und Versandhandels sowie des Groß- und Außenhandels, HDE und BGA, dazu aufgefordert, das Kurzarbeitergeld für alle Beschäftigten der Branchen per Tarifvertrag auf 90 Prozent des Nettolohns aufzustocken. Für niedrige Entgeltgruppen müssten zudem zusätzlich Sonderregelungen mit Besserstellungen vereinbart werden.

"Die aktuellen, gesetzlichen Regelungen zum Kurzarbeitergeld von 60 bzw. 67 Prozent des Nettolohns sind völlig unzureichend. Die laufenden Kosten und notwendige Lebensmitteleinkäufe lassen sich damit überhaupt nicht bestreiten. So führt Kurzarbeit massenhaft in die Sozialhilfe. Das müssen wir verhindern. Es geht hier um ganz existenzielle wirtschaftliche Überlebensfragen für die Beschäftigten und ihre Familien", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

Sie verwies darauf, dass im Einzel- und Versandhandel nur noch 36 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden seien und zudem oft nur noch Teilzeitverträge vergeben würden. "Das ist schon lange eine prekäre Situation mit niedrigen Einkommen, die sich massiv verschärft, wenn das Kurzarbeitergeld nicht deutlich aufgestockt wird."

Ein entsprechender Tarifvertrag Kurzarbeitergeld müsse für die gesamten Branchen des Einzel- und Versandhandel sowie Groß- und Außenhandel für allgemeinverbindlich erklärt werden. "Die mangelnde Tarifbindung im Einzel- und Versandhandel sowie im Groß- und Außenhandel darf nicht dazu führen, dass jetzt Hunderttausende in den finanziellen Ruin getrieben werden", so Nutzenberger.

Die Gewerkschafterin betonte, dass die Unternehmen, deren Umsätze zurzeit stiegen, innerhalb ihres Arbeitgeberverbandes einen Hilfsfonds einrichten könnten, um die branchenweite Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent mitzufinanzieren. "Auch in dieser Frage kann sich erweisen, ob Sozialpartnerschaft funktioniert oder nur eine Worthülse ist", sagte Nutzenberger.

Beispiele zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds in der aktuellen Krise gibt es bereits: So stockt Fielmann das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent auf. In der Systemgastronomie, einem Niedriglohnbereich (Organisationsbereich der Gewerkschaft NGG), ist vergangene Woche eine Aufstockung auf 90 Prozent vereinbart worden. Und: Ganz aktuell hat ver.di gestern Abend (23. März 2020) mit den Arbeitgebern eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für Filmschaffende vereinbart ( https://tinyurl.com/r9h3g8e ).

*

Quelle:
Presseinformation vom 24.03.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang