Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → WIRTSCHAFT


GEWERKSCHAFT/1933: Corona-Krise - Beschäftigte schützen, kritische Infrastruktur aufrechterhalten (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 19. März 2020

Corona-Krise: Beschäftigte schützen - Kritische Infrastruktur aufrechterhalten


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert, weitere Berufsgruppen und Tätigkeiten in den Katalog der kritischen Infrastruktur aufzunehmen und die dort Beschäftigten in besonderer Weise zu schützen und abzusichern. Dies betreffe insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in wesentlichen Bereichen des Handels, in den Banken und in der Bundesagentur für Arbeit, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Donnerstag. Dies sei zur Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar.

"Die Beschäftigten im Handel, im Kundenverkehr der Banken und in der Bundesagentur für Arbeit leisten derzeit Herausragendes und die Öffentlichkeit, also wir alle, sind ihnen in besonderer Weise zu Dank verpflichtet. Jetzt gilt es, diese Menschen besonders zu schützen und ihnen bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen", sagte Werneke.

Wesentliche Teile des Handels gehörten zur kritischen Infrastruktur. "Politik und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte der Grundversorgung ungehindert von und zur Arbeitsstätte gelangen können, umfassende Schutz- und Hygienemaßnahmen durchgesetzt und die Arbeitgeber zu deren Einhaltung verpflichtet werden", sagte Werneke. Zudem müsse es Garantien für die Kinderbetreuung geben. ver.di begrüßt die Entscheidung der vier großen Lebensmitteleinzelhändler, bis auf Weiteres auf die Sonntagsöffnung verzichten zu wollen und fordert sie gleichzeitig dazu auf, die Arbeitsbelastung der Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen wirksam zu reduzieren.

Auch Banken und Sparkassen seien systemrelevant. "Die Arbeitgeber in Banken und Sparkassen müssen dringend Vorsorge treffen, dass Unternehmen und Selbstständige sehr schnell Überbrückungskredite erhalten", betonte Werneke. Dazu müssten sie zügig die notwendigen Beratungsmöglichkeiten organisieren. Für den erforderlichen Kundenkontakt in den Beratungsgesprächen im Finanzdienstleistungsbereich sind die Arbeitgeber aufgefordert, unverzüglich die notwendigen Hygienevorkehrungen zu treffen, um das Infektionsrisiko für Beschäftigte und Kundschaft zu minimieren. Auch dort müsse die Kinderbetreuung sichergestellt werden. Besonders belastet seien zudem die Beschäftigten in der Bundesagentur für Arbeit, die unter anderem zurzeit die Anträge auf Kurzarbeitergeld bearbeiten müssten. Das Beratungsaufkommen sei extrem angestiegen. "Die Beschäftigten in der Bundesagentur tun alles zum Erhalt der sozialen Sicherheit und wirken damit stabilisierend", sagte Werneke. Deswegen müssten auch sie als systemrelevant eingestuft werden und entsprechende Hilfe, Entlastung und Unterstützung erhalten.

*

Quelle:
Presseinformation vom 19.03.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang