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GEWERKSCHAFT/1886: Nachunternehmerhaftung für Paketdienste - Zustände schreien nach politischem Handeln (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 24. Oktober 2019

Nachunternehmerhaftung für Paketdienste: Zustände schreien nach politischem Handeln


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das am Donnerstag (24.10.) im Bundestag beschlossene Gesetz zur Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche. "Die unhaltbaren Zustände in der Branche schreien nach politischem Handeln. Das Gesetz zur Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge nimmt Unternehmen, die Arbeit auslagern, in die Verantwortung. Das ist richtig, und es muss mit Kontrollen gegen Ausbeutung in der Branche vorgegangen werden ", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Der Arbeitsmarkt in der seit etlichen Jahren robust wachsenden Paketbranche ist zweigeteilt. Es gibt zum einen tariflich und sozial geschützte Arbeitsplätze. Zum anderen wird mit Sub- und Subsubunternehmern gearbeitet. Hier sind die Arbeitsbedingungen vielfach prekär oder gar katastrophal. Ausweislich der Razzien der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird systematisch gegen das Arbeitszeitgesetz, das Mindestlohngesetz und Sozialversicherungsrecht verstoßen. Vielfach wird mit Beschäftigten aus Osteuropa gearbeitet, die ihre Rechte nicht kennen oder sie aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust nicht einfordern. Die Beschäftigten der Paketdienste erbringen mit ihrer Arbeit eine wichtige Infrastrukturleistung für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft. Das nun beschlossene Gesetz hilft, die sozialen Verwerfungen in der Branche einzudämmen.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist eine seit längerem von ver.di erhobene Forderung umgesetzt. Bereits im März hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigt, ein solches Gesetz zum Schutz der Beschäftigten in der Paketbranche auf den Weg zu bringen.

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Quelle:
Presseinformation vom 24.10.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2019

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