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GEWERKSCHAFT/1283: Beschäftigte von Spielwarenhändler Toys "R" Us zu Streiks aufgerufen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. Oktober 2015

Beschäftigte von Spielwarenhändler Toys "R" Us zu Streiks aufgerufen - Unternehmen verweigert Tarifverhandlungen


Berlin, 15.10.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Beschäftigten des Spielwarenhändlers Toys "R" Us für heute (15. Oktober) bundesweit ganztägig zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Hintergrund ist, dass das Unternehmen sich weigert, Verhandlungen über einen Anerkennungstarifvertrag für den Einzelhandel zu führen.

"Das Unternehmen Toys "R" Us hat in Deutschland in den letzten sechs Jahren über 65 Millionen Euro Gewinn gemacht. Diesen Gewinn haben die Beschäftigten erwirtschaftet, aber sie sollen weiterhin kein Stück vom Kuchen abbekommen. Stattdessen reagiert der Arbeitgeber auf Streiks mit Streikbrecherprämien. Das ist ein Skandal. Die Beschäftigten verlangen den Tarifvertrag. Wenn das Unternehmen das weiterhin ignoriert, muss es sich auf Einschränkungen im Weihnachtsgeschäft einstellen", sagte Heike Lattekamp, ver.di-Verhandlungsführerin.

Bestreikt werden Filialen in Köln (2x), Duisburg, Kamen, Hagen, Aachen, Essen, Dortmund, Siegen, Neuss, Paderborn, Koblenz, Chemnitz, Dresden, Braunschweig, Osnabrück, Göttingen, Hannover, Bremen, Hamburg (2x). Am Zentrallager in Harbke (Sachsen-Anhalt) werden sich die Beschäftigten in der Mittagspause zu einer Protestkundgebung versammeln.

Bei Toys "R" Us kam es in den vergangenen Monaten an rund 20 Standorten zu Streiks. Der Arbeitgeber reagierte darauf, in dem er Streikbrecherprämien in Höhe von jeweils 200 Euro auslotete.

Der Großteil der Beschäftigten bei Toys "R" Us erhält nur den Mindestlohn von 8,50 Euro und arbeitet unfreiwillig Teilzeit, über die Hälfte der Beschäftigten hat nur befristete Verträge. Beim Spielwarenhändler, der in Deutschland 65 Filialen mit rund 1.700 Mitarbeitern betreibt, existiert kein einheitliches Vergütungssystem. Mit einem Tarifvertrag hätten die Beschäftigten nicht nur Anspruch auf deutlich höhere Löhne, sondern auch auf verbindliche, für sie günstigere Regelungen zu Arbeitszeiten, Urlaub und Zuschlägen.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.10.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2015

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