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ENERGIE/2283: Kernkraftwerksbetreiber haben Zahlungen an nuklearen Entsorgungsfonds geleistet (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 3. Juli 2017

Kernkraftwerksbetreiber haben Einzahlungen an nuklearen Entsorgungsfonds in Höhe von rd. 24 Milliarden Euro geleistet


Am 3. Juli 2017 haben die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke fristgerecht und vollständig Einzahlungen in Höhe von insgesamt rund 24,1 Milliarden Euro auf Konten des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Fonds) bei der Deutschen Bundesbank eingezahlt. Damit ist ihre Haftung für Kosten der nuklearen Entsorgung im Bereich Zwischen- und Endlagerung beendet. Die Verantwortung für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung ist mit Eingang der vollständigen Einzahlungen auf den Bund übergangen. Die Konzerne bleiben jedoch für die Stillegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung der radioaktiven Abfälle und deren Finanzierung voll verantwortlich.

Staatssekretär Rainer Baake: "Erstmalig seit dem Beginn der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland sind die Mittel für die Entsorgung des radioaktiven Abfalls der in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke staatlich gesichert. Die Mittel stehen nun für die Finanzierung der langfristigen Kosten der nuklearen Entsorgung zur Verfügung."

Durch die Einzahlung der Mittel ist der zentrale Aspekt des am 16. Juni 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung umgesetzt und zugleich eine wesentliche Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen aus dem am 26. Juni 2017 unterzeichneten Vertrag (PDF, 4MB) mit dem Bund erfüllt worden. Durch den Vertrag werden unter anderem zahlreiche im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle und dem Kernenergieausstieg stehende Rechtsstreite zwischen den Energieversorgern und dem Staat beendet.

Der von den Betreibern geleistete Betrag beinhaltet sowohl den obligatorischen Grundbetrag in Höhe von 17, 930 977 226 Milliarden Euro als auch den optionalen Risikoaufschlag in Höhe von 6, 216 875 476 Milliarden Euro. Mit der Zahlung des Grundbetrags ist die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle auf den Bund übergegangen. Mit der Zahlung des Risikoaufschlags aller Kernkraftwerksbetreiber ist zugleich die Finanzierungsverantwortung vollständig auf den Staat übergegangen. Die Verantwortung für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Verpackung radioaktiver Abfälle verbleibt nach wie vor bei den Betreibern.

Der Kuratoriumsvorsitzende des Fonds Thorsten Herdan: "Der Fonds wird die eingezahlten Geldmittel nachhaltig anlegen, um die Finanzierung der Kosten im Bereich Zwischen- und Endlagerung langfristig zu sichern."

Der Fonds wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Mittel verwalten und anlegen. Hierzu wird er in naher Zukunft in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank einen begrenzten Teil der Fondsmittel anlegen. Parallel dazu erarbeitet der Vorstand des Fonds derzeit eine Anlagestrategie für das gesamte Fondsvolumen.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 3. Juli 2017
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2017

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