Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 19. Juni 2017
Nuklear-Entsorgungsfonds errichtet
Heute fand im Bundeswirtschaftsministerium die konstituierende Sitzung des Kuratoriums des neu errichteten Entsorgungsfonds statt. Die EU-Kommission hatte am 16.6.2016 grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben. Mit der beihilfenrechtlichen Genehmigung ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Damit ist die Stiftung "Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung" errichtet.
Heute hat sich das Kuratorium als Aufsichts- und Gründungsorgan der Stiftung konstituiert und wichtige organisatorische Entscheidungen getroffen:
Mit diesen Ernennungen wurden namhafte Experten der Finanzbranchen gewonnen, die über langjährige Erfahrung im Bereich der Vermögensverwaltung und -anlage verfügen.
Erste und wichtigste Aufgabe der Stiftung wird es nun sein, Geldmittel in Höhe von rund 24 Milliarden Euro von den Betreibern der Kernkraftwerke in Deutschland Anfang Juli 2017 zu vereinnahmen und in der errichteten Fonds-Stiftung zu sichern. Daneben müssen die Organisations- und Personalstrukturen der Stiftung weiter aufgebaut, erste Anlageentscheidungen getroffen und eine Strategie für die langfristige, sichere und ertragsorientierte Anlage der Mittel entwickelt werden.
Mit der heutigen Sitzung des Kuratoriums wurde der zentrale Baustein des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung ins Leben gerufen. Viele einzelne Maßnahmen können nun darauf aufsetzen, um das Ziel einer sicheren Finanzierung der zukünftigen nuklearen Entsorgungsmaßnahmen zu erreichen.
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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 19. Juni 2017
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2017
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