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ENERGIE/2028: Photovoltaik-Ausschreibung schafft echten Wettbewerb (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 29. April 2015

Photovoltaik-Ausschreibung schafft echten Wettbewerb

Homann: "Ausschreibung schafft echten Wettbewerb um die Förderberechtigungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen."


Bei der Bundesnetzagentur waren für die erste Ausschreibungsrunde 170 Gebote eingegangen, mit denen das Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt mehr als vierfach überzeichnet war. 25 Gebote mit einem Gebotsumfang von 156.970 Kilowatt konnten bezuschlagt werden. Durchschnittlich wurden Gebote mit 6,3 Megawatt und einem Wert von 9,17 ct/kWh bezuschlagt. Diese Werte liegen deutlich unter dem Höchstwert dieser Ausschreibungsrunde von 11,29 ct/kWh."Die Vielzahl der eingegangenen Gebote ist ein Zeugnis des intensiven Wettbewerbs um Förderberechtigungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die eingegangenen Gebote deuten auf eine breite Akteursvielfalt hin. Sieben Gebote wurden von natürlichen Personen abgegeben, die allerdings aufgrund zu hoher Förderhöhen keinen Zuschlag erhalten haben. Weiterhin finden sich viele kleine Projektgesellschaften unter den Bietern. Einige der erfolgreichen Bieter gehören zu einem gemeinsamen Unternehmen. In einem Fall vereinigt ein Unternehmen über 40 Prozent der insgesamt bezuschlagten Menge auf sich.

Die erfolgreichen Bieter müssen nun eine Zweitsicherheit stellen, da der Zuschlag ansonsten erlischt. Sofern für Gebote mit einer Menge von insgesamt mehr als 30 Megawatt keine Zweitsicherheit gestellt wird, führt die Bundesnetzagentur noch im Mai 2015 ein Nachrückverfahren durch.

37 Gebote wurden ausgeschlossen, da sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten. Vielfach fehlten Unterlagen wie ein beschlossener Bebauungsplan, ein amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder eine Vollmachtsurkunde oder es wurden Zahlungen nicht oder verspätet geleistet - die dem Verfahren zugrunde liegende Verordnung sieht in diesen Fällen einen Ausschluss der Gebote vor.

Die Realisierungsfrist für die Anlagen beträgt zwei Jahre. Homann ergänzt: "Nun sind die erfolgreichen Bieter an der Reihe. Sie müssen ihre Anlagen fristgerecht realisieren. Dann wird die Ausschreibung ein Erfolg."


Die Zuschläge wurden unter: www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen bekannt gemacht. Die erfolgreichen Bieter erhielten zeitgleich eine E-Mail, in der Sie über den Zuschlag informiert wurden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29.04.2015
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2015

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