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ENERGIE/1970: Bundesnetzagentur spricht mit Landkreisen über SuedLink (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 6. Januar 2015

Bundesnetzagentur spricht mit Landkreisen über SuedLink

Homann: "Die aktive Beteiligung der Landkreise ist wichtig für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort."



Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, hat heute Nachmittag mit dem Sprecher eines Bündnisses von 17 Landkreisen, Landrat Tjark Bartels, ein Gespräch zur geplanten Stromleitung SuedLink geführt.


"Die enge Zusammenarbeit der Landkreise bei der Realisierung von SuedLink unterstreicht das gemeinsame Anliegen, über den Verlauf der Stromleitung möglichst großes Einvernehmen herzustellen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er betont weiter: "Das große Engagement auf kommunaler Ebene, die Planung des Netzausbaus konstruktiv und kritisch zu begleiten, ist sehr willkommen."

Bereits im letzten Jahr haben sich 17 Landkreise aus Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in einem Bündnis zusammengeschlossen. Dabei handelt es sich um Landkreise, die von den bisherigen Planungen betroffen sind. Herr Bartels hat heute die vom Bündnis verabschiedete "Hamelner Erklärung" zu SuedLink überreicht. Im Gespräch erläuterte er die Kritik des Bündnisses am Antrag.

"Im Moment prüfen wir den Antrag zu SuedLink sehr gründlich. Das wird angesichts des zu erwartenden Überarbeitungsbedarfs noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst im Anschluss werden wir Termine für Antragskonferenzen festlegen", erläutert Homann den Gesprächsteilnehmern und versichert: "Die regionalen Vertreter und Bürger können sich darauf verlassen, dass wir das Bundesfachplanungsverfahren ergebnisoffen durchführen."

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat im Dezember 2014 die Bundesfachplanung für die Stromleitung SuedLink bei der Bundesnetzagentur beantragt. Für eine detaillierte Bewertung des Antrags ist es noch zu früh, gleichwohl rechnet die Bundesnetzagentur mit Überarbeitungsbedarf der eingereichten Unterlagen. Beispielsweise ist der Ausschluss großräumiger Trassenalternativen derzeit noch nicht vollständig bewertbar. Erst nach der Klärung der noch offenen Punkte wird die Bundesnetzagentur in den betroffenen Regionen öffentliche Antragskonferenzen durchführen. Ziel dieser Konferenzen ist es, Informationen zu alternativen Trassenführungen sowie zu Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur zu sammeln, um diese im weiteren Verfahren berücksichtigen zu können.

Sobald die Bundesnetzagentur die Antragsunterlagen geprüft hat, werden diese auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de/vorhaben4 veröffentlicht.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 06.01.2015
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2015


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