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ENERGIE/1934: EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,17 ct/kWh (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 15. Oktober 2014

EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,17 ct/kWh

Homann: "Positiver Kontostand erlaubt leichte Senkung der EEG-Umlage"



Im kommenden Jahr beträgt die Umlage für die nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) vergütete Stromeinspeisung 6,17 ct/kWh. Dies gaben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) heute bekannt. Derzeit liegt die sogenannte EEG-Umlage bei 6,24 ct/kWh. Die EEG-Umlage wird von den ÜNB jährlich zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht deren ordnungsgemäße Ermittlung.

"Die EEG-Umlage für das Jahr 2015 liegt leicht unter dem Vorjahresniveau", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Der Hauptgrund hierfür ist, dass sich im vergangenen Jahr die angenommenen Risiken bezüglich der Vermarktung des Stroms aus den volatilen erneuerbaren Energien nicht in vollem Umfang realisiert haben." So hätten Wind- und Photovoltaikanlagen nicht überdurchschnittlich eingespeist und auch der Ausbau der Erneuerbaren habe sich im erwarteten Rahmen bewegt.

Für den Fall unerwartet hoher Vergütungszahlungen aufgrund nicht vorhersehbarer Effekte enthält die EEG-Umlage eine Liquiditätsreserve. Diese wurde im Jahr 2014, anders als in den vergangen Jahren, nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen. "Hieraus resultierte zum 30. September 2014 ein positiver EEG-Kontostand, der den für 2015 prognostizierten Umlagebetrag um mehr als 1,3 Mrd. Euro verringert und somit eine leichte Senkung der EEG-Umlage erlaubt", so Homann weiter.


Insgesamt prognostizieren die ÜNB für das Jahr 2015 Auszahlungen an die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von ca. 23 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 1,8 Mrd. Euro gegenüber. Die Differenz zwischen prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG-Umlage. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die mit der EEG-Umlage zu finanzierende Differenz zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15.10.2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2014