Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

ENERGIE/1313: Neues Konzept zur Anerkennung von Verlustenergiekosten (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 17. Juni 2010

Bundesnetzagentur entwickelt neues Konzept zur Anerkennung von Verlustenergiekosten

Kurth: "Neues System bietet Planungssicherheit, eine angemessene Kostenerstattung und Effizienzanreize"


Die Bundesnetzagentur hat jetzt ein Konzept entwickelt, um Schwankungen der Beschaffungspreise für Verlustenergie im Rahmen der Anreizregulierung zu berücksichtigen. Den Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen wird die Möglichkeit geboten, eine sog. freiwillige Selbstverpflichtung zu unterzeichnen, auf deren Grundlage die Bundesnetznetzagentur die notwendige Festlegung trifft, damit die Erlösobergrenzen jährlich angepasst werden können. Die freiwillige Selbstverpflichtung enthält die Rahmenbedingungen für eine Kostenanerkennung. Sie soll erstmalig für das Jahr 2011 gelten und ist zunächst bis zum Ende der ersten Regulierungsperiode im Jahr 2013 befristet.

"Unser neues System bietet den Verteilernetzbetreibern Planungssicherheit, eine angemessene Kostenerstattung und Anreize zu effizientem Verhalten. Wir erwarten eine große Akzeptanz seitens der Netzbetreiber und hoffen, dass sich damit ein zentraler Diskussionspunkt zwischen Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur erledigt. Wir handeln dabei durchaus flexibel auch im Interesse der Netzbetreiber, wenn Anpassungen für die Zukunft sachlich angemessen sind", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die mit jedem Stromtransport verbundenen Energieverluste müssen durch sog. Verlustenergie ausgeglichen werden, für die die Netzbetreiber entsprechende Energiemengen am Markt beschaffen müssen. Für die Beschaffung der Verlustenergie durch Unternehmen mit mehr als 100.000 Kunden hatte die Bundesnetzagentur bereits im Jahr 2008 eine Vorgabe zur Beschaffung erlassen, mit der jedoch keine jährliche Anpassungsmöglichkeit der Erlösobergrenzen verbunden war. Bislang werden die entsprechenden Kosten nur im jeweiligen Basisjahr geprüft und für eine fünfjährige Regulierungsperiode festgeschrieben. Aufgrund der stark schwankenden Energiepreise kann es dabei zu deutlichen Differenzen zwischen den tatsächlichen und den festgeschriebenen Kosten kommen. Mit Hilfe des neu erarbeiteten Konzepts können diese Schwankungen nun im Regelverfahren jährlich in den Erlösobergrenzen berücksichtigt werden.

Zusätzlich sollen Anreize für eine effiziente Beschaffung mit Hilfe eines Referenzpreises gesetzt werden. Der Referenzpreis ist jährlich auf Basis von Börsenpreisen zu ermitteln (Phelix-Year-Future). Die Berechnung erfolgt als gewichteter Mittelwert aus dem Base-Preis (80 Prozent) und dem Peak-Preis (20 Prozent). Durch Multiplikation des Referenzpreises mit der festgelegten Verlustenergiemenge ergeben sich die ansatzfähigen Kosten als Zielwert. Entsprechend dieser Kosten müssen die Verteilernetzbetreiber ihre Erlösobergrenzen anpassen, sowohl nach oben als auch nach unten. Hat der Netzbetreiber tatsächlich höhere Kosten als der Zielwert vorgibt, muss er die Mehrkosten als Malus selbst zahlen. Unterschreitet er den Zielwert, so darf er die Einsparungen als Bonus behalten.


*


Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Juni 2010
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2010