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AUSSENHANDEL/1646: Vorläufige Zahlen für 2016 - Rüstungsexportgenehmigungen sinken um 1 Mrd. Euro (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 20. Januar 2017

Vorläufige Zahlen für 2016: Rüstungsexportgenehmigungen sinken um eine Milliarde Euro. Bundesregierung setzt auf restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik


Nach ersten vorläufigen Zahlen wurden im Jahr 2016 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 6,88 Mrd. Euro erteilt (2015 lag der Wert bei 7,86 Mrd. Euro).

Davon gingen allein 3,19 Mrd. Euro und damit ca. 46 % an EU, NATO und NATO-gleichgestellte Länder, mit denen die Bundesregierung eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft verbindet.

Dazu Bundeswirtschaftsminister Gabriel: "Deutschland und seine Verbündeten stehen angesichts terroristischer Bedrohungen und zahlreicher internationaler Krisen vor großen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Die Bundesregierung steht zu ihren Bündnisverpflichtungen und zu ihrer Verantwortung für die europäische und internationale Sicherheit. Ausfuhren von Rüstungsgütern, die der Kooperation mit unseren Bündnispartnern und deren Ausstattung dienen, erfolgen im sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands. Gleiches gilt auch für Ausfuhren in Drittländer mit denen z. B. Beiträge zur Grenzsicherung oder zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus geleistet werden.

Die Genehmigungen sind 2016 im Vergleich zum Jahr davor um ca. eine Milliarde Euro gesunken. Die reinen Genehmigungswerte sind allerdings kein tauglicher Gradmesser für die Ausrichtung unserer Exportkontrollpolitik. Dazu muss man sich die einzelnen Genehmigungsentscheidungen in Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck der Güter genau ansehen und zudem berücksichtigen, dass Großaufträge immer wieder erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte bewirken.

Rüstungsgüter sind nicht nur Panzer oder U-Boote, auch wenn dies in der öffentlichen Berichterstattung und Diskussion regelmäßig darauf verkürzt wird. Rüstungsgüter sind beispielsweise auch Minenräumgeräte, Funkgeräte sowie Sicherheitsglas oder sondergeschützte Fahrzeuge für Botschaften, denen in Zeiten terroristischer Bedrohung eine besondere Bedeutung zukommt.

Rüstungsgüter sind zudem auch Lieferungen an Friedensmissionen der Vereinten Nationen. Allein nach Syrien wurden im Berichtszeitraum sieben Genehmigungen für die Vereinten Nationen erteilt, darunter besonders geschützte Fahrzeuge für das Kinderhilfswerk UNICEF. Eine schwarz-weiß-Diskussion über Genehmigungswerte ist daher angesichts der von der Bundesregierung vorgenommenen sorgfältigen Einzelfallprüfung fehl am Platz."

Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 3,69 Mrd. Euro erteilt (2015: 4,62 Mrd. Euro). Der Wert für die Drittländer wird maßgeblich durch einzelne Genehmigungen mit einem hohen Auftragswert bestimmt, über die die Bundesregierung bereits im Zwischenbericht für das 1. Halbjahr 2016 berichtet hat (den Link zu dem Zwischenbericht und der Pressemitteilung vom 26. Oktober 2016 finden Sie hier). So macht beispielsweise ein Schiff für die algerische Marine, das u. a. Küstenschutzaufgaben übernimmt und dessen Herstellung schon 2012 genehmigt wurde, mehr als ein Viertel des gesamten Genehmigungsvolumens für die Drittländer aus. Ein weiterer hoher Anteil entfällt auf die Genehmigung von in europäischer Industriekooperation hergestellten zivilen Mehrzweckhubschraubern mit militärischen Einbauten für Grenzsicherungs- und Rettungseinsätze nach Saudi-Arabien, über die ebenfalls bereits im 1. Halbjahr 2016 berichtet wurde.

Fortsetzung der besonders strengen Kleinwaffenpolitik

Die Bunderegierung hat ihre besonders restriktive Politik bei der Genehmigung von Kleinwaffenexporten 2016 fortgeführt, nachdem sie mit der Einführung der Kleinwaffengrundsätze und der Eckpunkte für Post-Shipment-Kontrollen im Jahr 2015 die strengsten Regeln für Kleinwaffenexporte geschaffen hatte, die es je in Deutschland gab.

Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich 2016 auf rd. 47 Mio. Euro. Der Anstieg um ca. 15 Mio. Euro gegenüber 2015 (rd. 32 Mio. Euro) geht dabei fast vollständig auf höhere Genehmigungswerte für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder zurück und trägt gestiegenen sicherheitspolitischen Herausforderungen - auch zum Schutz deutscher Bürgerinnen und Bürger im Ausland - Rechnung. Der Wert für Drittländer liegt mit 16,4 Mio. Euro ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (2015: 14,5 Mio. Euro). Ein wichtiger Anteil entfiel hierbei auf Lieferungen an den Irak für den Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat, die im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung genehmigt wurden (rd. 3 Mio. Euro).

Die zehn wichtigsten Bestimmungsländer für Kleinwaffen sind:

Land
Wert in Mio. Euro
1 Litauen
2 Oman
3 Frankreich
4 Irak
5 Indonesien
6 Niederlande
7 Polen
8 Vereinigte Staaten
9 Brasilien
10 Spanien
10,7
6,9
6,8
2,8
2,4
2,3
2,2
1,8
1,6
1,4

Die zehn wichtigsten Bestimmungsländer für Rüstungsgüter insgesamt sind:

Land
Wert in Mio. Euro
1 Algerien
2 USA
3 Saudi-Arabien
4 Ägypten
5 Vereinigtes Königreich
6 Republik Korea
7 Australien
8 Kanada
9 Vereinigte Arabische Emirate
10 Schweiz
1.421
1.156
529
400
334
280
202
156
154
149

Der Umfang der Sammelausfuhrgenehmigungen (SAG) belief sich im Jahr 2016 auf einen Gesamtwert von 59 Mio. Euro (2015: 4,96 Mrd. Euro).

In der Regel werden durch Sammelausfuhrgenehmigungen Lieferungen von Rüstungsgütern an EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder ermöglicht. Dabei geht es in erster Linie um die Produktionsphase eines Rüstungsgutes, in der die Rüstungsgüter häufig ein- und ausgeführt werden. Der Wertrahmen kann dabei stark schwanken und ist kein Indiz für die tatsächliche Güterbewegungen.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 20. Januar 2017
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2017

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