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AUSSENHANDEL/1353: Mehr Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen im Ausland (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 15. Dezember 2011

Mehr Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen im Ausland


Unmittelbar vor Beginn der 8. WTO-Ministerkonferenz in Genf ist heute nach 14 Jahren Verhandlungen ein Durchbruch gelungen. Die zuständigen Minister haben eine umfassende Reform des Übereinkommens über öffentliche Beschaffungen ("Government Procurement Agreement") beschlossen. Insbesondere wurde der Zugang zu den Beschaffungsmärkten ausgeweitet. Deutschland ist auf der WTO-Ministerkonferenz durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann, vertreten.

Staatssekretär Homann: "Mehr Marktöffnung im öffentlichen Beschaffungswesen ist ein richtiger Schritt. Deutsche Unternehmen sind stark auf den Weltmärkten. Wenn sie die Chance haben, auch bei öffentlichen Beschaffungsaufträgen rund um den Globus mit bieten zu können, werden ihre Marktchancen weiter verbessert.

In der EU sind die Beschaffungsmärkte seit vielen Jahren offen. In anderen Teilen der Welt werden öffentliche Aufträge vielfach nur an heimische Firmen vergeben. Das WTO-Übereinkommen zum Beschaffungswesen hat ab 1996 die Beschaffungsmärkte in den beteiligten Staaten teilweise liberalisiert. Mit der heute beschlossenen Reform werden die Marktzugangsmöglichkeiten spürbar ausgeweitet. Das zeigt: Gerade in schwierigen Zeiten ist Marktöffnung wichtig - und möglich! Die WTO hat dies heute wieder unter Beweis gestellt.

Auf der Zielgeraden haben auch die USA und Japan einer weiteren Marktöffnung zugestimmt. Zwar hätte ich mir noch mehr gewünscht. Ich freue mich aber im Interesse der deutschen und europäischen Unternehmen, dass heute zumindest ein wichtiger Schritt nach vorne gemacht wurde. Das ist auch Voraussetzung für den Beitritt wichtiger Handelspartner wie China zum Abkommen."

Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ist ein Abkommen unter dem Dach der Welthandelsorganisation (WTO). Neben der EU und ihren Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien so wichtige Handelspartner wie die USA, Japan, Korea oder die Schweiz. Es trat Anfang 1996 in Kraft. Die Vertragsparteien gewähren sich damit Zugang zu ihren Beschaffungsmärkten, allerdings nicht generell, sondern nur für definierte Teilbereiche. Mit der Reform werden die Marktzugangsmöglichkeiten deutlich ausgeweitet. So stehen zum Beispiel Unternehmen aus der EU und Deutschland in Zukunft auch öffentliche Aufträge der kanadischen Provinzen und Territorien offen. Gleiches gilt für zahlreiche zusätzliche öffentliche Auftraggeber in Korea, Israel und anderen Staaten. Baudienstleistungen werden nunmehr von allen Vertragsparteien erfasst. Dies eröffnet eine Fülle von neuen Marktchancen gerade auch für deutsche Unternehmen.

Öffentliche Aufträge haben eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. In der EU entfallen ca. 14 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung auf öffentliche Aufträge. Verbesserter Zugang zu öffentlichen Aufträgen in anderen Staaten nützt daher der europäischen und deutschen Wirtschaft - gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Weiterführende Informationen

Zur Rubrik WTO - multilaterale Handelsbeziehungen http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Aussenwirtschaft/Handelspolitik-EU-WTO/wto.html

Zur Rubrik Öffentliche Aufträge http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/oeffentliche-auftraege.html

Zur Rubrik Außenwirtschaft http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/aussenwirtschaft.html


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 15. Dezember 2011
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2011