Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

AUSSENHANDEL/1321: Rösler - "Freihandelsabkommen sind zentrale Instrumente zur Öffnung der Märkte" (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 20. Juli 2011

Rösler: "Freihandelsabkommen sind zentrale Instrumente zur Öffnung der Märkte"


Die Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) hat heute ihren jährlichen Bericht über die Entwicklung des Welthandels vorgelegt. Im Mittelpunkt des "World Trade Report 2011" steht das Thema Freihandelsabkommen. Grund dafür ist, dass die Anzahl der Freihandelsabkommen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. Gegenwärtig sind weit mehr als vierhundert solcher Abkommen bei der WTO notifiziert.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler: "Ich begrüße die Schwerpunktsetzung des World Trade Report 2011. Freihandelsabkommen sind ein zentrales Instrument zur Öffnung der Märkte und eine wichtige Ergänzung des multilateralen Handelssystems. Sie wirken optimal, wenn sie über den Stand der Handelsliberalisierung auf WTO-Ebene hinausgehen und auf diese Weise weitergehende Marktöffnungsschritte auch im multilateralen Rahmen erleichtern. Um hier größtmögliche Transparenz zu schaffen, würde ich es begrüßen, wenn wir uns innerhalb der WTO auf Kriterien und Benchmarks für Freihandelsabkommen verständigten. Daneben hat der erfolgreiche Abschluss der Doha-Runde in der Handelspolitik natürlich weiterhin Priorität."

Angesichts der geringen Verhandlungsfortschritte in der Doha-Runde setzt auch die EU seit einigen Jahren verstärkt auf den Abschluss bilateraler Freihandelsabkommen. Ein entsprechendes Abkommen mit Südkorea ist am 1. Juli 2011 vorläufig in Kraft getreten. Die Verhandlungen der EU über Freihandelsabkommen mit Indien, Kanada, der Ukraine und Singapur sind in fortgeschrittenem Stadium. Mit den südamerikanischen Staaten des so genannten "Mercosur" sind die Verhandlungen im letzten Jahr wieder aufgenommen worden.

Bundesminister Rösler: "Deutschland setzt sich in der EU für ambitionierte Freihandelsabkommen ein. Solche EU-Abkommen müssen die Zölle für Industriegüter sowie nicht-tarifäre Handelshemmnisse beseitigen. Sie müssen zudem Marktöffnungsverpflichtungen für Dienstleistungen und das öffentliche Auftragswesen beinhalten. Nur so können wir auch Impulse für weitergehende Marktöffnungsschritte im multilateralen Handelssystem geben."

Hintergrund:

In Freihandelsabkommen gewähren sich die Vertragspartner gegenseitig bevorzugten Marktzugang. Freihandelsabkommen weichen insoweit vom WTO-Grundsatz der Meistbegünstigung ab. Nach diesem Grundsatz müssen Handelszugeständnisse gleichermaßen allen WTO-Mitgliedern gewährt werden. Zulässig sind solche Freihandelsabkommen nach den WTO-Vorschriften deshalb nur, wenn zwischen den Vertragspartnern im Wesentlichen der gesamte Handel innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist liberalisiert wird.

Weiterführende Informationen

Freihandelsabkommen
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Aussenwirtschaft/Handelspolitik-EU-WTO/eu-bilaterale-handelsbeziehungen,did=242722.html

Ziele der Gemeinsamen Handelspolitik
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Aussenwirtschaft/handelspolitik-eu-wto,did=192970.html

Zur Rubrik Handelspolitik
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Aussenwirtschaft/handelspolitik-eu-wto.html

Zur Rubrik Außenwirtschaft
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/aussenwirtschaft.html

Zur Rubrik Europa
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/europa.html


*


Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 20. Juli 2011
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juli 2011