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ARBEIT/2303: Gesetz zum Mindestlohn geht ins parlamentarische Verfahren (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 121 vom 23.05.14

Gesetz zum Mindestlohn geht ins parlamentarische Verfahren



Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt nach dem Bundesrat: "Zur Festlegung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes gibt es einen breiten politischen Konsens."


Mit der heute vom Bundesrat beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf eines Tarifautonomiestärkungsgesetzes tritt das Vorhaben zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes in seine entscheidende Phase. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte dazu heute in Berlin: "Dies ist ein wichtiges Signal, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf vom Bundesrat grundsätzlich begrüßt wird. Das zeigt, dass es zur Festlegung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes als unterste Grenze des Arbeitsentgelts einen breiten politischen Konsens gibt."

Auch wenn man sich über das Ziel einig sei, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedriglöhnen zu schützen, müsse man in der jetzt anstehenden parlamentarischen Beratung im Deutschen Bundestag das vorgesehene Instrumentarium nochmals auf den Prüfstand stellen. Ihm als Landwirtschaftsminister seien die besonderen Probleme der landwirtschaftlichen Betriebe geläufig. Mehr als 300.000 Saisonarbeitskräfte seien notwendig, um die Ernte einzubringen. Es könne nicht unser Ziel sein, den Anbau vieler Arten von Obst und Gemüse und damit auch die Arbeitskräfte ins Ausland zu verlagern. Um den Betrieben die notwendigen Anpassungsprozesse zu ermöglichen, müsse es jetzt vorrangig darum gehen, die von der Bundesregierung eröffneten Möglichkeiten für einen gleitenden Übergang bei der Einführung des Mindestlohns zu nutzen. "Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht, gefordert sind jetzt die Tarifvertragsparteien, einen passgenauen Tarifvertrag auszuhandeln und abzuschließen", so der Minister.

Darüber hinaus wird im weiteren parlamentarischen Verfahren zu prüfen sein, ob durch weitere Maßnahmen den Besonderheiten der Landwirtschaft Rechnung getragen werden kann, damit die Erzeugnisse unserer heimischen Landwirtschaft auch weiterhin konkurrenzfähig bleiben und die Verbraucher mit frischen Produkten aus ihrer Region und zu erschwinglichen Preisen versorgt werden. "Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, mögliche Probleme z. B. bei der Saisonarbeit bei der Umsetzung des Mindestlohnes zu berücksichtigen", stellte Schmidt klar. Er sei daher zuversichtlich, dass man in den anstehenden politischen Gesprächen Lösungen finden werde, die einerseits unsere Betriebe mit Sonderkulturen nicht überfordern, aber andererseits auch eine angemessene Entlohnung der Arbeitskräfte gewährleisten

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 121 vom 23.05.14
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2014