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AGRAR/1733: Sachsen-Anhalt - Aeikens reguliert Bodenmarkt (ubs)


Unabhängige Bauernstimme, Nr. 388 - Mai 2015
Die Zeitung von Bäuerinnen und Bauern

Aeikens reguliert Bodenmarkt
Erstmals Genehmigungspflicht für Anteilsverkäufe vorgesehen, AbL begrüßt den Ansatz

Von Ulrich Jasper, Bundesgeschäftsführer der AbL


Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens (CDU) bereitet ein Landesgesetz vor, mit dem die Landkonzentration in sehr großen Betrieben gebremst werden soll. Erstmals in Deutschland sollen nicht nur Verkäufe von einzelnen Agrarflächen genehmigimgspflichtig werden, sondern auch der Verkauf von Anteilen landwirtschaftlicher Betriebe. Bisher sind diese Anteilskäufe genehmigungsfrei und werden nicht gesondert erfasst. Wie Aeikens im Interview mit top agrar ausführt, sollen Käufe von Unternehmensanteilen (außer bei Aktiengesellschaften) in Zukunft der Genehmigung bedürfen, wenn der Käufer durch den Erwerb einen Anteil von mindestens 40 Prozent am Unternehmen erreicht und wenn das Gesellschaftsvermögen mindestens zu 40 Prozent aus Agrarflächen besteht. Werden diese Schwellen erreicht, soll der Kauf generell genehmigt werden, solange der Käufer ein Landwirt oder ein landwirtschaftliches Unternehmen ist und nach dem Kauf maximal 1.150 ha Land hätte. Ist der Käufer kein Landwirt oder wird diese Hektarzahl überschritten, dann soll das Landwirtschaftsamt prüfen, ob der Käufer eine "marktbeherrschende Stellung" am regionalen Bodenmarkt bzw. in der Gemarkung erreicht. Die Entfernung zum Betriebssitz soll dabei ein Kriterium sein. Ein Vorkaufsrecht für Landwirte soll bei Anteilskäufen - im Gegensatz zu reinen Flächenverkäufen - nicht eingeführt werden. Auch beim reinen Grundstücksverkehr plant Aeikens Änderungen. Hier sollen durch ein angepasstes Vorkaufsrecht bestimmte Betriebe bevorzugt werden: "Betriebe, die zu wenig Fläche haben, um eine Familie zu ernähren, sind aus meiner Sicht aufstockungsbedürftig", so Aeikens im top agrar-Heft. Auf Bundesebene will sich der CDU-Minister dafür einsetzen, dass "Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion grundsätzlich keine Börsenzulassung bekommen".

Vorkaufsrecht für Unternehmer

Der Bauernverband Sachsen-Anhalt ist gegen Aeikens' Gesetzesvorhaben. Insbesondere lehnt er jegliche Differenzierung nach Betriebsgröße ab und fordert, dass Anteilsübertragungen zwischen Anteilseignern desselben Unternehmens (wie etwa einer GmbH oder einer Agrargenossenschaft) generell nicht erfasst werden, berichtet die ostdeutsche Bauernzeitung. Zudem fordert er, die "Abfindung" ausscheidender Gesellschafter von Agrarunternehmen mit Grundbesitz zu vereinfachen und generell zu genehmigen, sollte es tatsächlich zu einer Genehmigungspflicht für Anteilsverkäufe kommen. Beim Grundstücksverkehr will der Landesbauernverband erreichen, dass "mitarbeitende Gesellschafter oder Genossen landwirtschaftlicher Unternehmen" beim Vorkaufsrecht Landwirten gleichgestellt werden.

Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der AbL, begrüßt dagegen Aeikens Vorhaben: "Wir haben mehrmals die Minister aller Bundesländer aufgefordert, das Grundstücksverkehrsrecht den heutigen Bedingungen anzupassen. Es ist dringend notwendig, dass die weiter zunehmende Landkonzentration gestoppt wird und bäuerliche Betriebe nicht weiter vom Bodenmarkt verdrängt werden. Wir begrüßen daher, dass Minister Aeikens hier nun mit ersten wichtigen Schritten auch bei den Anteilsgeschäften vorangeht. Wir halten aber niedrigere Betriebsgrößenschwellen und strengere Prüfkriterien für erforderlich", so Janßen. Zudem fordert die AbL, dass auch interne Anteilsübertragungen genehmigungspflichtig werden. Eine Gleichstellung von Gesellschaftern und Genossen mit Bauern beim Grundstücksverkehr lehnt die AbL ab. "25 Jahre lang sind LPG-Nachfolgebetriebe eklatant bevorzugt worden. Das muss ein Ende finden", mahnt Janßen.

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Quelle:
Unabhängige Bauernstimme, Nr. 388 - Mai 2015, S. 4
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft - Bauernblatt e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2015

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