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AGRAR/1650: Kleine und mittlere Bauernbetriebe werden 2014 bessergestellt (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 46 vom 14.02.14

Kleine und mittlere Bauernbetriebe werden 2014 bessergestellt
Länderkammer lässt entsprechendes Gesetz passieren



Viele kleinere und mittelständische Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland erhalten noch in diesem Jahr einen Ausgleich für Kürzungen im Bereich der Direktzahlungen.


Der Bundesrat hat das Gesetz zur Gewährung einer Umverteilungsprämie im Jahr 2014 am Freitag in Berlin bestätigt. So bekommen die Landwirte Ende Dezember diesen Jahres zusammen mit der Betriebsprämie für die ersten 46 Hektar eine zusätzliche Prämie. Für diese Zahlung wird ein Prämienvolumen von 6,8 Prozent der deutschen Obergrenze für die Direktzahlungen verwendet. Dabei handelt es sich insgesamt um etwa 352 Millionen Euro. Vorgesehen ist ein Betrag von etwa 50 Euro/ha für die ersten 30 Hektar und von 30 Euro/ha für die nächsten 16 Hektar. Mit dem Gesetz wird ein wichtiger Teil der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf nationaler Ebene umgesetzt. Bundeslandwirtschaftsminister Dr. Hans-Peter Friedrich betonte: "Unsere kleineren und mittleren Betriebe sind das Rückgrat des ländlichen Raumes. Hier wollen wir auch in Zukunft eine vielfältige Landwirtschaft erhalten. Mit dem Gesetz ist der Einstieg in die nationale Umsetzung der Europäischen Agrarreform vollauf gelungen."

Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wird für den Zeitraum ab 2015 ein neues System der Direktzahlungen angewendet werden. Für das Jahr 2014 gelten Übergangsregelungen, die den Mitgliedstaaten die Zahlung einer Umverteilungsprämie ermöglichen. Diese Option wird mit dem Gesetz zur Gewährung einer Umverteilungsprämie der Agrar-Direktzahlungen im Jahr 2014 genutzt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz Ende Januar beschlossen. Mit der Entscheidung der Länderkammer steht das Gesetzgebungsverfahren vor dem Abschluss. Es kann nun verkündet werden und fristgerecht vor dem 1. März 2014 in Kraft treten. *

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 46 vom 14.02.14
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Februar 2014