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ORGANISATION/599: Gewalt gegen Kinder ist Alltag - überall (UNICEF)


UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - New York/Köln, 01. November 2017

Gewalt gegen Kinder ist Alltag - überall

Neue globale Statistik-Analyse von UNICEF


Gewalt gegen Kinder ist ein globales Phänomen und wird häufig gerade durch die Personen ausgeübt, die für ihren Schutz verantwortlich sind. Schätzungsweise drei Viertel der zwei- bis vierjährigen Kinder weltweit - rund 300 Millionen Mädchen und Jungen - erleben körperliche oder verbale Gewalt durch ihre Erziehungsberechtigten zu Hause.

Rund die Hälfte aller Kinder im Schulalter (732 Millionen) lebt in einem Land, in dem Prügelstrafen an der Schule nicht vollständig abgeschafft sind. Zu diesem Ergebnis kommt UNICEF in dem neuen Bericht "A Familiar Face. Violence in the lives of children and adolescents", für den die neuesten verfügbaren Statistiken ausgewertet wurden.

"Babys werden ins Gesicht geschlagen. Mädchen und Jungen werden zu sexuellen Handlungen gezwungen. Jugendliche werden in ihren Wohnorten ermordet. Gewalt gegen Kinder verschont niemanden und kennt keine Grenzen", beschreibt der Leiter der Kinderschutzabteilung von UNICEF International, Cornelius Williams, die schlimmsten Formen der Gewalt. "Der Schaden für Kinder auf der ganzen Welt ist wirklich besorgniserregend."

Alle sieben Minuten stirbt ein Jugendlicher gewaltsam

Obwohl Gewalt gegen Kinder in allen Ländern der Erde und in allen Bevölkerungsschichten vorkommt, sind die Gefahren in einigen Regionen höher. Jugendliche zwischen zehn und 19 Jahren sind vor allem in den Konfliktländern des Nahen Ostens in Gefahr, Opfer von kollektiver Gewalt zu werden. Fast die Hälfte der jungen Opfer von Tötungsdelikten sind in Lateinamerika zu beklagen. Zusammengenommen stirbt alle sieben Minuten ein Jugendlicher zwischen zehn und 19 Jahren auf der Welt einen gewaltsamen Tod.

Auch in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen findet Gewalt statt. Lediglich in 59 Ländern - unter ihnen Deutschland - sind Gesetze für eine gewaltfreie Erziehung in Kraft. An vielen Entwicklungs- und Schwellenländern sind körperliche Strafen durch Lehrer weiterhin erlaubt.

Auch Mobbing an Schulen betrifft Kinder überall: Im weltweiten Durchschnitt hat jeder dritte Schüler zwischen 13 und 15 Jahren schon Mobbing erlebt (fast 130 Millionen Kinder).

Eine schwere Verletzung der Kinderrechte sind sexuelle Übergriffe. Schätzungsweise 15 Millionen Mädchen zwischen 15 und 19 haben in ihrem Leben bereits sexuelle Gewalt erlitten. In 28 Ländern mit verfügbaren Daten dazu gaben 90 Prozent der Mädchen an, dass sie ihren Peiniger kannten.

Obwohl heute mehr Daten über Gewalt gegen Kinder erhoben werden als noch vor einigen Jahren, finden viele Formen der Gewalt nach wie vor im Verborgenen statt.

UNICEF-Kampagne #EndViolence

Mit seiner internationalen Kampagne #EndViolence will UNICEF für das Thema Gewalt gegen Kinder sensibilisieren und setzt sich weltweit für den Schutz von Kindern vor Gewalt ein. Unter anderem unterstützt UNICEF Regierungen, um Gesetze für verbesserten Kinderschutz sowie Hilfe für Gewaltopfer sicherzustellen, und setzt Programme zur Prävention von Gewalt zum Beispiel durch Aufklärungskampagnen und Elternkurse um.


Weitere Informationen:

Gewaltreport Executive Summary_01.11.2017 (PDF 307KB)
https://www.unicef.de/blob/152530/c98e86e123051492499815a6f4804e32/gewaltreport-executive-summary-01-11-2017-data.pdf

A Familiar Face: Violence in the lives of children and adolescents (PDF 30680KB)
https://www.unicef.de/blob/152356/b1c11747e12a2310f4136513ec28619a/a-familiar-face--violence-in-the-lives-of-children-and-adolescents-data.pdf

https://www.unicef.de/informieren/materialien/a-familiar-face--violence-in-the-lives-of-children-and-adolescents/152352

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Quelle:
UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
Pressemitteilung vom 1. November 2017
Herausgeber: Deutsches Komitee für UNICEF, Pressestelle
Höninger Weg 104, 50969 Köln
Telefon: 0221/936 50-0, Fax: 0221/93 65 02 79
E-Mail: mail@unicef.de
Internet: www.unicef.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2017

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