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ORGANISATION/596: Neue UNICEF-Studie zu geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland (UNICEF)


UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen - Berlin, 21.03.2017

Neue UNICEF-Studie zu geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland

Kindheit im Wartezustand


Deutschland nimmt international eine Vorreiterrolle bei der Bewältigung der so genannten Flüchtlingskrise ein. Durch ihr großes Engagement und ihre Flexibilität haben Politik, Behörden und Zivilgesellschaft eine Notversorgung der Menschen sichergestellt. Trotz dieser großen Leistung sieht UNICEF Deutschland die Lebensumstände vieler Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten jedoch als schwierig an. Laut einer neuen UNICEF-Studie "Kindheit im Wartezustand" verbringen viele von ihnen lange Monate oder sogar Jahre in Flüchtlingsunterkünften, die häufig nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Dies erschwert ihre Integration.

Die Mädchen und Jungen leben dort - teils unter unzureichenden hygienischen

Bedingungen - mit vielen fremden Menschen auf engem Raum und haben kaum Privatsphäre. Sie haben oft keine Ruhe zum Spielen und Lernen und sind nicht ausreichend vor Übergriffen geschützt. Je nachdem, wo in Deutschland sie untergebracht sind und wie lange die Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, ist ihr Zugang zu Kindergärten oder Schulen eingeschränkt. Eine zunehmend unterschiedliche Behandlung der geflüchteten Mädchen und Jungen zeichnet sich auch je nach Herkunftsland und damit verbundener Bleibeperspektive ab. Diese Situation dokumentiert die neue Studie, die durch den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt wurde.

"Geflüchtete Familien wünschen sich nichts sehnlicher, als anzukommen und neu zu beginnen. Gerade den Kindern die bestmögliche Starthilfe in Deutschland zu geben, ist eine gute, wenn nicht eine der wichtigsten Investitionen für unsere Gesellschaft", sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. "Kinder, die ihre Heimat verloren und Schlimmes durchgemacht haben, müssen rasch zur Normalität zurückfinden. Sie dürfen nicht noch mehr wertvolle Zeit ihrer Kindheit verlieren. Deshalb sollten sie nur so kurz wie möglich in Sammelunterkünften bleiben und so schnell wie möglich Kindergärten oder Schulen besuchen oder eine Berufsausbildung beginnen. Kinder sind nicht in erster Linie Asylbewerber, Migranten oder Flüchtlinge, sondern Kinder."

"Viele Unterkünfte sind keine sicheren Orte für Kinder. Sachleistungen, fehlende Privatsphäre, nicht abschließbare Sanitäranlagen und das Miterleben von Gewalt und Konflikten führen zu Gefährdungsmomenten und beeinträchtigen die Entwicklung geflüchteter Kinder und Jugendlicher", erklärte Adam Naber vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Mitautor der Studie. "Statt den Auszug aus Flüchtlingsunterkünften rechtlich zu erschweren, sollten Bund und Länder dringend Maßnahme ergreifen, um diesen zu erleichtern - egal aus welchem Herkunftsland die Familien kommen."

In den vergangenen zwei Jahren kamen etwa 350.000 Kinder und Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland, um hier Schutz vor Krieg und Gewalt oder eine bessere Zukunft zu suchen. Die Studie "Kindheit im Wartezustand" ist nicht repräsentativ. Dennoch ermöglicht sie einen breiten und bisher kaum verfügbaren Einblick in die Alltagswelt von Kindern und Jugendlichen, die sich in Begleitung ihrer Eltern in Flüchtlingsunterkünften aufhalten. Für die Analyse haben die Autoren 2016 bundesweit eine quantitative, anonyme Online-Umfrage unter haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern von Flüchtlingseinrichtungen durchgeführt und ergänzende Interviews mit geflüchteten Familien geführt. Die Auswertung zeigt, dass viele geflüchtete Kinder mit Problemen zu kämpfen haben.

Entwicklung der Situation von geflüchteten Kindern

Diese wurden durch die hohen Zuzugszahlen 2015 und 2016 sowie damit verbundene Gesetzesänderungen verstärkt. So wurde durch das Inkrafttreten des ersten "Asylpakets" im Oktober 2015 die maximale Zeitspanne, die Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen müssen, laut Gesetz von drei auf sechs Monate verdoppelt. Dass außerdem eine Verweildauer in Erstaufnahmeeinrichtungen von mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monaten keine Ausnahme ist, belegen die Umfrageergebnisse: Eine Weiterverteilung innerhalb von sechs Monaten bestätigen zwar 78 Prozent der hier arbeitenden Befragten, 22 Prozent von ihnen gaben aber auch an, dass dies zwischen sechs Monate und einem Jahr dauern kann.

Innerhalb der Gruppe der Flüchtlingskinder gibt es je nach Bundesland und zunehmend je nach Herkunftsland und zugeschriebener Bleibeperspektive große Unterschiede: Während einige der geflüchteten Kinder und Jugendlichen zügig in die Schule gehen, problemlos einen Arzt aufsuchen können und nur kurz in Flüchtlingsunterkünften verweilen müssen, gilt dies bei weitem nicht für alle.

Schutz von geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Viele Mädchen und Jungen verbringen mehrere Monate in Unterkünften, die schon allein aufgrund ihrer baulichen Ausstattung nicht kind- und familiengerecht sind. Vor allem durch die gemeinsame Unterbringung mit vielen fremden Menschen auf engem Raum sowie durch zum Teil nicht abschließbare Zimmer oder Sanitäranlagen sind Kinder und Jugendliche erhöhtem Stress und dem Risiko ausgesetzt, Zeugen oder Opfer von Gewalt zu werden. Die hygienischen Bedingungen in den gemeinschaftlich genutzten Sanitär- und Waschräumen sind oft unzureichend.

Häufig fehlen auch eigene Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche sowie strukturierte Lern- und Freizeitangebote. Nur rund ein Drittel der befragten Einrichtungen gab an, Konzepte zum Schutz vor Gewalt zu haben. UNICEF und das Bundesfamilienministerium haben im Rahmen einer gemeinsamen "Initiative zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften" zusammen mit Partnern bundesweit einheitliche Mindeststandards erarbeitet, die als Leitlinie für die Erarbeitung von Schutzkonzepten dienen können. Eine bundesgesetzliche Regelung, die Mindeststandards für den Schutz von Kindern und Frauen in Flüchtlingsunterkünften vorschreibt, gibt es jedoch bisher nicht.

Bildung und Integration

Eng mit der Art der Unterbringung verbunden ist auch der Zugang zu Bildung. So besteht während der Erstaufnahme in vielen Bundesländern kein Anspruch auf einen Regelschulplatz. Lediglich ein Drittel der befragten Mitarbeitenden in Erstaufnahmeeinrichtungen gibt an, dass die in ihrer Unterkunft lebenden Kinder und Jugendlichen eine Regelschule besuchen. Laut weiteren 47 Prozent findet die Beschulung unterkunftsintern oder im Rahmen von Sprachkursen statt. 20 Prozent sagen, dass die Mädchen und Jungen gar nicht beschult werden.

Obwohl haupt- und ehrenamtliche Helfer oder Vereine viele Aktivitäten für geflüchtete Kinder und Jugendliche anbieten, wird ein großer Teil der Mädchen und Jungen davon offenbar nicht oder nur sporadisch erreicht - unter anderem wegen der abgeschiedenen Lage von vielen Unterkünften. Rund die Hälfte der Umfrageteilnehmer gab an, dass die Kinder und Jugendlichen in ihrer Einrichtung kaum oder gar nicht am kommunalen Vereinsleben teilnehmen. Knapp ein Viertel ist der Meinung, die Mädchen und Jungen hätten keinen Zugang zu Freizeit-, Kultur- und Sportangeboten außerhalb der Unterkunft. Für ihre Integration in die Gesellschaft wäre das hingegen förderlich.

Forderungen von UNICEF Deutschland

Damit die geflüchteten Kinder und Jugendlichen gut geschützt und betreut werden und faire Chancen auf Versorgung, Teilhabe und Bildung haben, fordert UNICEF Deutschland:

  • Alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland Asyl und Schutz suchen, müssen - unabhängig von ihrem Herkunftsland und ihrer Bleibeperspektive - den gleichen, guten Zugang zu Schutz, Versorgung und Förderung haben.
  • Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollten grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sein. Das ist besonders vor dem Hintergrund des derzeit diskutierten Gesetzentwurfes zur Durchsetzung der Ausreisepflicht zu betonen. Dieser sieht die Möglichkeit vor, den Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen über sechs Monate hinaus zu verlängern.
  • In Unterkünften, in denen Kinder leben, sollten außerdem verbindliche, familien- und kindgerechte Standards erfüllt und regelmäßig von den Aufsichtsbehörden überwacht werden. Dafür ist eine bundesgesetzliche Regelung notwendig.
  • Flüchtlingskinder sollten so schnell wie möglich Zugang zu Schulen und zur Kindertagespflege erhalten - und zwar unabhängig von ihrem Herkunftsland oder dem Status im Asylverfahren. Damit die Kinder und Jugendlichen nicht zu viel wertvolle Zeit verlieren, ist eine Schulpflicht ab der Zuweisung zu einem Bundesland und eine schnelle Verteilung auf die Kommunen besonders wichtig.
Methodik

Grundlage der nicht repräsentativen Studie ist eine quantitative, anonyme Online-Umfrage unter 447 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern von Flüchtlingsunterkünften, die der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. im Auftrag von UNICEF Deutschland von Mai bis September 2016 bundesweit durchgeführt hat. Die Umfrageergebnisse wurden durch qualifizierte Interviews mit 18 geflüchteten Familien und 13 Gespräche mit Experten der Kinder- und Jugendhilfe sowie durch die Auswertung vorhandener Studien zu dem Thema ergänzt.


UNICEF-Studie "Kindheit im Wartezustand"
https://www.unicef.de/blob/137024/ecc6a2cfed1abe041d261b489d2ae6cf/kindheit-im-wartezustand-unicef-fluechtlingskinderstudie-2017-data.pdf

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Quelle:
UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen
Pressemitteilung vom 21. März 2017
Herausgeber: Deutsches Komitee für UNICEF, Pressestelle
Höninger Weg 104, 50969 Köln
Telefon: 0221/936 50-0, Fax: 0221/93 65 02 79
E-Mail: mail@unicef.de
Internet: www.unicef.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2017

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