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ORGANISATION/339: Junge Flüchtlinge haben ein Recht auf unabhängige Betreuung (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 12. Oktober 2015

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Junge Flüchtlinge haben ein Recht auf unabhängige Betreuung


Berlin, 12.10.2015. "Bei der Betreuung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen müssen wir uns unbedingt am Kindeswohl orientieren. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Zahl der jungen Flüchtlinge weiter steigt", fordert Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der heutigen Anhörung des Gesetzentwurfs zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

"Diese Kinder und Jugendlichen brauchen besonderen Schutz. Das bedeutet auch, dass ihnen hier von Beginn an ein qualifizierter und unabhängiger Vormund zur Seite steht", so Neher. Der Gesetzentwurf sieht dies nicht vor. "Hier muss unbedingt nachgebessert werden", betont Neher.

Dabei müssen die Vormünder fachlich qualifiziert und unterstützend begleitet werden. "Viele dieser Jugendliche haben in ihrem Heimatland und auf der Flucht zum Teil schreckliche Erfahrungen gemacht. Umso mehr brauchen sie jetzt jemanden, zu dem sie Vertrauen fassen können. Gleichzeitig müssen die Vormünder darauf vorbereitet werden, wie sie zum Beispiel mit Traumata der Jugendlichen umgehen können", so Neher.

Um den jungen Flüchtlingen in Deutschland eine Perspektive zu geben, müssten sie von Anfang an Zugang zu Sprachförderung und Trauma-therapeutischen Angeboten haben. Das sollte als notwendiger Qualitätsstandard für die aufnehmenden Einrichtungen gesetzlich festgeschrieben werden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. Oktober 2015
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Oktober 2015

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