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ORGANISATION/158: Caritas hat Bedarf von Kindern berechnet (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 27. Januar 2009

Bundessozialgericht hält bestehende Kinderregelsätze für verfassungswidrig

Caritas hat Bedarf von Kindern berechnet


Berlin. 27. Januar 2009. Der Deutsche Caritasverband begrüßt die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel zu den Kinderregelsätzen. "Das Gericht bestätigt unsere Erfahrungen aus der Praxis. Kinder haben gänzlich andere Bedarfe als Erwachsene. Dem gilt es, endlich Rechnung zu tragen", fordert Caritas-Präsident Peter Neher.

Das Bundessozialgericht Kassel hält nach der heutigen Entscheidung die Ableitung des Kinderregelsatzes aus dem Verbrauchsverhalten eines Erwachsenen für verfassungswidrig. Der DCV fordert seit langem, die Regelsätze für Kinder eigenständig zu berechnen. So sei es dringend erforderlich, dass beispielsweise für Bildung, Spielzeug und Kinderbetreuung höhere Sätze zur Verfügung stünden. Neher hofft, dass das Verfassungsgericht dem Urteil des Bundessozialgerichts folgen wird.

"Unabhängig davon besteht politischer Handlungsbedarf. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, umgehend bedarfsdeckende Kinderregelsätze zu berechnen", macht Neher deutlich. Der DCV hat auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes eine erste Abschätzung für eine Neubemessung des Kinderregelsatzes vorgenommen. Für Kinder unter sechs Jahren müssten die Regelsätze auf 250 Euro (39 Euro mehr) angehoben werden, für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren auf 265 Euro (54 Euro mehr) und für Kinder über 13 Jahre auf 302 Euro (21 Euro mehr). Neher fordert zudem, die Regelsätze jährlich an die Preissteigerung lebenswichtiger Güter anzupassen. Nur so sei das Existenzminimum von Kindern nachhaltig zu sichern.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Januar 2009
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2009