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KRIMINALITÄT/079: "Menschenrechtsorientierte Soziale Arbeit im Strafvollzug" (idw)


Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt - 11.12.2017

4. Menschenrechtswoche: Vortrag "Menschenrechtsorientierte Soziale Arbeit im Strafvollzug"

"Kann freiheitseröffnende Resozialisierung unter den Bedingungen sicherheitsorientierten Zwangs gelingen?"


Der Entzug der Freiheit ist in unserer Gesellschaft das äußerste Mittel gesellschaftlicher Sanktionierung von Straftaten, so die Sozialpädagogin, Kriminologin und Professorin Gabriele Kawamura-Reindl von der Fakultät Sozialwissenschaften der Technischen Hochschule Nürnberg in ihrem Vortrag "Menschenrechtsorientierte Soziale Arbeit im Strafvollzug" im Rahmen der 4. Menschenrechtswoche der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt. Die praktischen Konsequenzen, die aus Freiheitsentzug erwachsen, seien sehr einschneidend: Die Justizvollzugsanstalt als sogenannte "totale Institution" regele und kontrolliere die materielle, soziale, kulturelle und politische Lebensgestaltung von Inhaftierten in erheblichen Maße - so könne z.B. jederzeit das Häftlingszimmer durchsucht werden, das Postgeheimnis sei nicht gewährleistet, das Recht auf Ehe und Familie deutlichst eingeschränkt, die Berufsauswahl bis auf die in der jeweiligen Haftanstalt angebotenen Tätigkeiten reduziert, das meist mitgehörte Telefonieren ginge nur nach Genehmigung, der Zugriff auf Internet und Mailing sei nicht gestattet, die Teilhabe an kulturellen, sportlichen, familiären oder politischen Veranstaltungen nicht realisierbar. Insofern sei der Vollzug - auch wenn die meisten Grundrechte durch die Freiheitsstrafe jedenfalls formal unangetastet bleiben - besonders anfällig für die Gefährdung der Menschenwürde.

Sozialarbeitern käme im Strafvollzug ein Dreifachmandat zu mit der Institution Justizvollzugsanstalt, den Bedürfnissen der Häftlinge sowie mit der eigenen Profession, den eigenen Einstellungen, Möglichkeiten und Perspektiven. Das strafvollzugsgesetzlich formulierte zentrale Vollzugsziel lautet: "Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen". Diese Resozialisierung könne allerdings nicht zwangsweise verordnet, sondern nur als Angebot unterbreitet werden. Kawamura-Reindl: "Bereits diese grundlegende Ambivalenz des Gefängnisses als zugleich zwangsbewehrte wie freiheitseröffnende Institution konstituiert jede Justizvollzugsanstalt als einen Raum, in dem Kräfte wirken, die keinesfalls automatisch miteinander harmonieren, sondern in scheinbar unlösbare Zielkonflikte münden: Kann freiheitseröffnende Resozialisierung unter den Bedingungen sicherheitsorientierten Zwangs gelingen?"

Die Referentin verweist darauf, dass vor dem Hintergrund beschränkter Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten Sozialer Arbeit vielfach Konflikte in und mit der eigenen Institution auszuhalten sind, denn der Resozialisierungsauftrag stehe nicht selten im Konflikt mit dem von sicherheits- und Ordnungsaspekten geprägten Strafvollzug. Aber auch angesichts dieser Ambivalenz sei die Sozialarbeit im Strafvollzug ein wichtiger Faktor für einen menschengerechten Strafvollzug - in der alltäglichen Betreuungsarbeit, im Vertreten resozialisierender Anliegen in den einzelnen Anstalten und in der Gestaltung des Strafvollzugs insgesamt.

Ziel müsse es sein, den Menschenrechten mit ihren ethischen Ansprüchen, dem Weg in die Selbstbestimmung und einer menschenwürdigen Lebenslage eine Basis zu bereiten. Die Referentin plädierte dafür, vier professionsmoralische Grundfiguren sozialer Arbeit umzusetzen: ein achtungsvolles und wertschätzendes Auftreten. Hier zitiert die Referentin Rainer Treptow: Es sei die Herausforderung, ob es Sozialpädagogen gelinge, "im Umgang mit Menschen, die aufgrund schwerwiegender Verletzungen der körperlichen oder seelischen Integrität anderer oder ihrer selbst zu ihren Adressaten, jenen Respekt aufrecht zu erhalten, auf den sie, wie jeder andere auch - und weil sie Menschen sind! - Anspruch haben". Diese Haltung wird ergänzt durch professionelle Aufmerksamkeit und Offenheit für Entwicklungsmöglichkeiten straffällig Gewordener und ein zugehendes Verständnis, das die Probleme Straffälliger nicht auf kriminogene Faktoren reduziert, sowie eine angemessene fachliche wie anwaltliche Unterstützung. Gleichwohl plädiert Kawamura-Reindl angesichts der ausgrenzenden, desintegrierenden Wirkungen des Vollzugs und der Dominanz schädlicher subkultureller Einflüsse innerhalb des Vollzugs dafür, weiter nach besseren Alternativen zum Freiheitsentzug zu suchen.


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt,
Katja Klein M.A., 11.12.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2017

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