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GEWERKSCHAFT/262: Altersversorgung im öffentlichen Dienst (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 9. Juni 2017

Altersversorgung im öffentlichen Dienst: ver.di mit Arbeitgebern über Startgutschriften einig


Berlin, 09.06.2017 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich mit den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes am Donnerstagabend auf ein Eckpunktepapier zur Neuberechnung der so genannten Startgutschriften für rentenferne Versicherte geeinigt. Dabei sei eine ebenso rechtssichere wie für die Finanzierungssysteme der Zusatzversorgungskassen neutrale Lösung gefunden worden. "Wir gehen davon aus, dass mit dem Kompromiss zurzeit eine weitgehende Umlage- und Beitragsstabilität erreicht wurde", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper am Freitag. Betroffen sind bundesweit mehrere hunderttausend Versicherte der öffentlichen Zusatzversorgung.

Bei den Startgutschriften handelt es sich um Rentenanwartschaften, die vor Jahren im Zuge der Umstellung des Systems der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst auf Grundlage einer Neuberechnung entstanden waren. Die Aus- und Neugestaltung dieser Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge war vom Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach - zuletzt mit Urteil vom 9. März 2016 (IV ZR 9/15) - beanstandet worden, insbesondere wegen der Ungleichbehandlung von Pflichtversicherten mit langen Ausbildungsgängen wie Akademikern oder Meistern. Daraufhin hatten sich die Tarifvertragsparteien auf Neuverhandlungen verständigt.

Die Einigung sieht nun vor, dass der bisherige Berechnungsfaktor von 2,25 Prozent pro Jahr abhängig vom Beginn der Pflichtversicherung auf maximal 2,5 Prozent verändert wird. Zudem wollen die Tarifvertragsparteien am bisherigen Verfahren zur Berechnung der anzurechnenden Grundversorgung festhalten.

Erhöhte Startgutschriften führen bei bereits laufenden Rentenzahlungen zu einer rückwirkenden Erhöhung dieser Rentenleistungen. Die Erhöhungsbeträge sollen unaufgefordert nachgezahlt werden. Vorläufigen Schätzungen zufolge könnte etwa die Hälfte der Betroffenen von einer Anhebung der Startgutschriften profitieren. In diesem Fall wären allein im Abrechnungsverband West der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) etwa 618.000 und im VBL-Abrechnungsverband Ost etwa 347.000 Versicherte betroffen.

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 30. November 2017 geeinigt.

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Quelle:
Presseinformation vom 09.06.2017
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2017

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