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GEWERKSCHAFT/164: Soziale Selbstverwaltung muss gestärkt und ausgebaut werden (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 24. Oktober 2014

Soziale Selbstverwaltung muss gestärkt und ausgebaut werden



Berlin, 24.10.2014 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat an die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag appelliert, die soziale Selbstverwaltung in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung deutlich zu stärken. "Das Versprechen des Koalitionsvertrages, die soziale Selbstverwaltung zu stärken, beschreibt eines der wichtigsten ordnungspolitischen Vorhaben für die laufende Legislaturperiode", sagte Eva M. Welskop-Deffaa, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für Sozialpolitik, anlässlich der ver.di-Tagung für die Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung in der Deutschen Rentenversicherung.

"Nach Jahrzehnten, in denen die soziale Selbstverwaltung nur noch als verstaubtes Relikt der Bismarck-Ära angesehen und ihre Kompetenzen konsequent beschnitten wurden, verheißt die Große Koalition nun einen Kurswechsel", so Welskop-Deffaa. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es dazu: "Die soziale Selbstverwaltung ist Ausdruck der Verantwortung, die die Sozialpartner in Deutschland für die Gestaltung der Sozialversicherung übernehmen. Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und die Sozialwahlen modernisieren."

Nach allem, was aus der Koalition zur Umsetzung dieser Passage bekannt werde, konzentrierten sich die laufenden Gespräche allerdings bislang allein auf die Frage, wie die Sozialwahlen "modernisiert" werden können. "Damit wird das Pferd vom Schwanz aufgezäumt. An den Beginn der Beratungen muss eine Verständigung darüber treten, wie die Revitalisierung einer sozialpartnerschaftlich ausgestalteten Selbstverwaltung aussehen kann, bei der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf Augenhöhe die Versicherteninteressen in einer gemeinsam ausgeübten Aufsichtsfunktion kraftvoll wahrnehmen können", betonte Welskop-Deffaa.

"Weil es in der Selbstverwaltung darum geht, Versichertennähe der Sozialversicherung zu gewährleisten, ist die Frage nach der Zusammensetzung und der Arbeitsweise der Selbstverwaltung von größerer Bedeutung als die Modernisierung der Sozialwahlen", so die Gewerkschafterin. "Vertreter und Vertreterinnen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gewährleisten in der Selbstverwaltung die strukturelle Verankerung in den Lebenswirklichkeiten der Versicherten. Dafür braucht es verlässlich zeitliche und personelle Ressourcen, dafür bedarf es einer klugen Verzahnung der Arbeit der Versichertenältesten und Mitglieder der Widerspruchsausschüsse mit den Entscheidungsgremien der Selbstverwaltung, dafür braucht es umfassendere Kompetenzen", verlangte Welskop-Deffaa.

Ein weiteres Thema sei das Geschlechterverhältnis in Verwaltungsräten und Vertreterversammlungen. Weniger als 18 Prozent der Mitglieder der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung zum Beispiel sind Frauen. "Diese Zahlen verweisen auf unübersehbare Defizite in Bezug auf Repräsentativität und Versichertennähe. Die Vorschläge der Koalition, mit Geschlechterquote und Reißverschlussprinzip diese Defizite zu beheben, gehen in die richtige Richtung."

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Quelle:
Presseinformation vom 24.10.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2014