Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → SOZIALES

GEWERKSCHAFT/160: Vor Bundestagsanhörung - Rentenpaket enthält Schritte in die richtige Richtung (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 4. Mai 2014

Vor Bundestagsanhörung: Rentenpaket enthält Schritte in die richtige Richtung - Korrekturen müssen Ungerechtigkeiten ausschließen



Berlin, 04.05.2014 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht das Rentenpaket der Bundesregierung als richtige Weichenstellung, um die Alterssicherung für einen größeren Teil der Beschäftigten zu verbessern. "Die abschlagsfreie Rente ab 63 für langjährig Versicherte, die erweiterte Anerkennung von Kindererziehungszeiten vor 1992, die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie die Anhebung des Reha-Deckels sind wichtige Schritte in die richtige Richtung", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske vor der Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am morgigen Montag (5. Mai 2014).

Von der abschlagsfreien Rente ab 63 profitierten vor allem Beschäftigte, die in einem langen Arbeitsleben mit ihren Beiträgen maßgeblich das System der gesetzlichen Rentenversicherung gestützt hätten. Angesichts der Tatsache, dass derzeit weniger als ein Drittel der 60- bis unter 65-Jährigen überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, dürfe die langjährige Lebensleistung nicht durch hohe Abschläge entwertet werden.

"Es ist allerdings nicht akzeptabel, dass Beschäftigte, die zeitweise Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld II bezogen haben, von der abschlagsfreien Rente ab 63 ausgeschlossen werden sollen. Auch diese Zeiten waren über viele Jahre beitragspflichtig. Es ist eine eklatante Ungleichbehandlung, wenn jemand, der nur einmal für längere Zeit arbeitslos war, von der abschlagsfreien Rente mit 63 ausgeschlossen wird, aber jemand anders, der mehrmals kurzzeitig, aber in der Summe genauso lang ohne Job war, die abschlagsfreie Rente in Anspruch nehmen kann", betonte Bsirske. In diesem Zusammenhang müsse auch die mit drastischen Abschlägen verbundene Zwangsverrentung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern mit 63 Jahren beendet werden.

Die Aufwertung von Kindererziehungszeiten vor 1992 ist aus Sicht von ver.di wichtig und gut. Noch besser wäre es, die unterschiedliche Bewertung von Kindererziehungszeiten in Ost und West zu beenden. "Völlig verfehlt ist dabei die geplante Finanzierung aus der Rentenkasse. Systemgerecht muss die verbesserte Anrechnung der Kindererziehung aus Steuermitteln bezahlt werden", unterstrich Bsirske. "Nur weil CDU und CSU sich im Bundestagswahlkampf mit ihrer Absage an sinnvolle Steuererhöhungen für große Vermögen und Erbschaften, Kapital und Unternehmensgewinne eingemauert haben, greift die Regierung jetzt in den Eigentumsschutz ein, dem die Beiträge zur Rentenversicherung unterliegen. Weil der verfehlte Griff in die Rentenkasse gleichzeitig den künftigen Anstieg der Renten dämpft, wird ein Teil der Verbesserungen durch das Rentenpaket wieder zunichte gemacht. Dies muss das Parlament dringend korrigieren", forderte Bsirske.

Grundsätzlich seien über das Rentenpaket hinaus weitere Reformen erforderlich, um der massenhaft drohenden Altersarmut entgegenzuwirken. "Es sind dringend weitere Schritte notwendig, um das Rentenniveau bei mindestens 50 Prozent zu stabilisieren", so Bsirske. Dazu gehörten auch weitere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie die Aufhebung des Reha-Deckels.

*

Quelle:
Presseinformation vom 04.05.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2014