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GEWERKSCHAFT/158: Mindestlohn muss ohne Ausnahmen auch für Langzeitarbeitslose gelten (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. April 2014

ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss: Mindestlohn muss ohne Ausnahmen auch für Langzeitarbeitslose gelten



Berlin, 15.04.2014 - Der Bundeserwerbslosenausschuss der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die geplante Mindestlohn-Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose scharf kritisiert und wertet sie als eindeutige Diskriminierung. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Kabinettsentwurfs zum Mindestlohn hatte der Erwerbslosenvorstand den Bundeserwerbslosenausschuss zu einer Sondersitzung am heutigen Dienstag eingeladen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

"Der Gesetzentwurf macht Langzeitarbeitslose vorsätzlich und willkürlich zu Menschen zweiter Klasse", sagte die Vorsitzende der Erwerbslosen in ver.di, Ulla Pingel. "Seit mehr als zehn Jahren sind Arbeitslose durch die Hartz-IV-Gesetze gezwungen, fast jede Arbeit anzunehmen, selbst wenn sie nahe der Sittenwidrigkeit entlohnt wird. Diese Hungerlohn-Praxis hat aber nachweislich nicht dazu geführt, mehr Langzeitarbeitslose in Arbeit in zu bringen", kritisierte Pingel.

Mit der jetzt vorgesehenen Regelung solle 1,076 Millionen Menschen, die derzeit nach der gesetzlichen Definition als langzeitarbeitslos gelten, der allgemeine gesetzliche Mindestlohn vorenthalten werden. Das sind 35 Prozent aller Arbeitslosen. "Der Schutz des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns endet nach dem jetzigen Gesetzentwurf dort, wo Erwerbslose zwölf Monate lang keinen neuen Job finden. Er schließt also genau diejenigen aus, die besonders auf den gesetzlichen Mindestlohn angewiesen sind, weil sie im Einstellungsgespräch nicht wirkungsvoll für ihre Rechte eintreten können und deren Erwerbsbiographie von Lücke und Brüchen geprägt ist", warnte Eva M. Welskop-Deffaa, ver.di-Bundesvorstandsmitglied und zuständig für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Zudem eröffne die geplante Mindestlohn-Ausnahme neue Missbrauchsmöglichkeiten für Arbeitgeber. "Langzeitarbeitslose sind faktisch der Willkür der Arbeitgeber ausgeliefert, wenn ihnen bis zum Beginn des gesetzlichen Kündigungsschutzes sechs Monate lang der Mindestlohn vorenthalten wird und sie anschließend durch den nächsten Langzeitarbeitslosen billig ersetzt werden. So sind Drehtüreffekte programmiert, die statt zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit zu deren Verfestigung führen werden", betonte Welskop-Deffaa. "Erwerbslose sind keine Menschen zweiter Klasse, wenn ihre Arbeitslosigkeit länger als zwölf Monate andauert. Sie haben das gleiche Recht auf angemessene Sicherung ihrer Existenz durch Erwerbsarbeit wie alle anderen Beschäftigten auch."

Der ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss fordert deshalb Bundestag und Bundesrat auf, einem Mindestlohn-Gesetzentwurf mit Ausnahmeregeleung für bestimmte Personengruppen, wie etwa Langzeitarbeitslosen, nicht zuzustimmen. Gleichzeitig werden sich die ver.di-Erwerbslosen gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft entschieden gegen die diskriminierenden Ausnahmeregelungen im Gesetzentwurf einsetzen.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.04.2014
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2014