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GEWERKSCHAFT/240: Anhörung zum Pflegeberufereformgesetz (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 29. Mai 2016

Anhörung zum Pflegeberufereformgesetz: ver.di mahnt Sicherstellung der betrieblichen Mitbestimmung an


Berlin, 29.05.2016 - Anlässlich der Anhörung zum Pflegeberufereformgesetz bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Forderung nach einer Sicherstellung der betrieblichen Mitbestimmung. Betriebs- und Personalräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen müssten auch künftig mitreden und entscheiden können, wenn es um Fragen der Ausbildungsbedingungen geht. Dahingehende Vorschläge des Bundesrats lägen auf dem Tisch, sie müssten vom Gesetzgeber nun aufgegriffen werden. Entscheidend sei, dass der Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb abgeschlossen wird. Diese Aufgabe dürfe nicht auf die Schule übertragen werden, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Sonntag. "Die betriebliche Mitbestimmung muss ausnahmslos gesichert werden, es darf kein Schlupfloch geben. Wer die Mitbestimmung in Frage stellt, meint es nicht ernst mit der Anerkennung der Pflegeberufe." Die Anhörung vor dem Gesundheits- und Familienausschuss des Deutschen Bundestags findet am Montag (30. Mai 2016) statt.

ver.di begrüßt die längst überfällige Schulgeldfreiheit, die Einführung von Umlageverfahren und die Vorgaben zum Umfang der Praxisanleitung in der beruflichen Pflegeausbildung. Auch hält ver.di es aufgrund der veränderten Anforderungen an die Pflegeberufe grundsätzlich für sinnvoll, die bisherigen Ausbildungen in den Pflegeberufen näher zusammenzuführen. Allerdings nehme man die Befürchtungen insbesondere aus der Kinderkrankenpflege und Altenpflege sehr ernst, die sich um die Fachqualifikation sorgten. Das notwendige spezifische Wissen ihrer Berufe müsse erhalten bleiben, um in den sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern qualifiziert arbeiten zu können, bekräftigte Bühler: "Schließlich macht es einen fachlichen Unterschied, ein Kleinkind zu pflegen oder einen alten Menschen." Ziel von ver.di sei daher eine integrierte Ausbildung, die nach drei Jahren zur Arbeit im Beruf qualifiziert.


Die Stellungnahme von ver.di zum Pflegeberufereformgesetz ist abrufbar unter:
https://gesundheit-soziales.verdi.de/berufe/pflegeberufe/reform-der-pflegeausbildung

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Quelle:
Presseinformation vom 29.05.2016
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2016

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