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GENDER/025: Uganda - Eingabe gegen Anti-Schwulen-Gesetz, Aktivisten erwarten Sieg (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland GmbH
IPS-Tagesdienst vom 14. März 2014

Uganda: Eingabe gegen Anti-Schwulen-Gesetz - Aktivisten erwarten Sieg

von Amy Fallon


Bild: © Amy Fallon/IPS

Fox Odoi kämpft in Uganda gegen die Diskriminierung Schwuler
Bild: © Amy Fallon/IPS

Kampala, 14. März (IPS) - Menschenrechtsaktivisten in Uganda sind zuversichtlich, mit einer Petition vor dem Verfassungsgericht gegen das drakonische Anti-Schwulen-Gesetz Erfolg zu haben. "Immerhin haben wir triftige Gründe für die Annullierung des Gesetzes vorgebracht. Auch glauben wir, dass sich die Richter von ihrem juristischen Sachverstand und nicht von der aufgeheizten öffentlichen Debatte leiten lassen werden", erklärte der Chef der ugandischen Anwaltskammer, Nicholas Opiyo.

Am 11. März hatte ein Bündnis aus Aktivisten beim Verfassungsgericht in Kampala eine Eingabe gegen das umstrittene Gesetz gegen Homosexualität eingereicht, das Staatspräsident Yoweri Museveni am 24. Februar in Kraft gesetzt hatte und dass die Strafen für homosexuelle Handlungen verschärft. Auf 'Homosexualität in schweren Fällen' steht demnach lebenslange Haft. Auch die 'Förderung' von Homosexualität gilt als Straftatbestand. Das Bündnis will mit einer einstweiligen Verfügung die Anwendung des Gesetzes verhindern.

Laut Opiyo, der an der Ausarbeitung der Petition beteiligt war, wirft der Rechtsbehelf "wichtige verfassungsrelevante und rechtliche Fragen auf, die das Gericht zufriedenstellend lösen muss". Die Eingabe war unter Federführung der Zivilgesellschaftlichen Koalition für Menschenrechte und Verfassungsrecht (CSCHRCL) eingereicht worden, der etwa 50 lokale Organisationen angehören.


Hetze durch die Medien

Die Antragssteller argumentieren unter anderem, dass das Gesetz gegen Homosexualität "das in der Verfassung verbriefte Recht auf Privatsphäre, Schutz vor Diskriminierung, Würde sowie auf Schutz vor brutaler, inhumaner und herabwürdigender Behandlung verletzt". Auch bemühen sie sich um eine dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen Medienhäuser oder Organisationen, die Fotos, Namen, Adressen und andere Einzelheiten über Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle (LGBTI) und vermeintliche LGBTI verbreiten.

Am 25. Februar, einen Tag nach der Unterzeichnung des Gesetzes durch Museveni, veröffentlichte die ugandische Boulevardzeitung 'Red Pepper' eine Liste mit den angeblich 200 bekanntesten Homosexuellen des Landes. Es folgten weitere reißerische Titel in anderen Ausgaben von Red Pepper und der Zeitung 'Hello'.

In der Red Pepper-Ausgabe vom 1. März, auf deren Titelseite 'Ugandische Homos bilden Kabinett' zu lesen war, wurde Geoffrey Ogwaro von der CSCHRCL namentlich erwähnt. Sein Foto erschien auf Seite 2. Obwohl sein engerer Familienkreis über seine Homosexualität Bescheid weiß, war seine Mutter am Boden zerstört, nachdem sie die Zeitung in der Hand gehabt hatte. "Sie ist nie damit zurechtgekommen. Als es nun öffentlich wurde, war es ihr sehr peinlich", erklärte er.

Opiyo gibt sich nicht der Illusion hin, dass die Öffentlichkeit die Eingabe vor dem Verfassungsgericht begrüßen wird. "Sie wird eher versuchen, die Antragssteller und ihre Anwälte zu verunglimpfen."

Zu den Antragsstellern gehört der Menschenrechtsanwalt und Parlamentarier Fox Odoi, ein früherer Rechtsberater von Präsident Museveni. Er ist derzeit der einzige Abgeordnete, der das Gesetz öffentlich kritisiert. "Ich glaube, es ist irrational und hat keinerlei Grundlage", sagte er. "Es verstößt gegen jedes denkbare Menschenrecht und gegen unsere Verfassung."


Ugandische Gesellschaft gilt als homophob

Odoi erklärte ferner, dass er es dem ugandischen Volk als Abgeordneter und Menschenrechtsanwalt schuldig sei, gegen das Gesetz anzugehen. "Natürlich gibt es dabei ein hohes politisches Risiko. Die Gesellschaft ist homophob und man wird schon beleidigt, wenn man sich für eine Minderheit einsetzt." Allerdings sei das ganze Leben ein Risiko, fügte er hinzu.

Auch der Abgeordnete geht nicht davon aus, dass man zwangsläufig vor dem Verfassungsgericht und dem Berufungsgericht scheitern werde. Gleicher Meinung sind der Juraprofessor Joe Oloka-Onyango, der prominente Journalist Andrew Mwenda und der frühere Oppositionsführer Morris Ogenga-Latigo, die das Anliegen der Gesetzesgegner unterstützen. Das Gleiche gilt für eine Reihe bekannter Schwulenaktivisten und Menschenrechtsorganisationen wie das 'Human Rights Awareness and Promotion Forum' (HRAPF) und das 'Centre for Health, Human Rights and Development' (CEHURD).

Seit das Anti-Schwulen-Gesetz im vergangenen Dezember vom Parlament verabschiedet worden ist, hat der HRAPF-Chef Adrian Jjuuko von zehn Festnahmen von Lesben, Schwulen oder Transsexuellen beziehungsweise von vermeintlichen LGBTI erfahren. Außerdem wurden drei angeblich homosexuellen Mietern die Wohnung gekündigt.

Trotz aller Schwierigkeiten ist es ugandischen Aktivisten in den letzten Jahren gelungen, einige Siege zu erringen. 2011 gewannen der Aktivist David Kato und zwei Mitstreiter ein Verfahren gegen das mittlerweile eingestellte Boulevardblatt 'Rolling Stone', das dazu aufgerufen hatte, Schwule zu hängen. Einige Wochen später wurde Kato ermordet.

2008 sprach ein Gericht den beiden Lesben Yvonne Oyoo und Victor Juliet Mukasa wegen Verletzung ihrer Rechte eine Entschädigung in Höhe von 7.800 US-Dollar zu. Das Paar war willkürlich festgenommen worden, und eine der beiden Frauen von der Polizei gezwungen worden, sich nackt auszuziehen.

Für den Fall, dass das Verfassungsgericht nicht in ihrem Sinne urteilen wird, sind die Aktivisten entschlossen, den Obersten Gerichtshof des afrikanischen Landes anzurufen. Zudem überlegt man, vor den Gerichtshof der Ostafrikanischen Gemeinschaft zu ziehen. Denn, so Odoi: "Wir müssen weiterkämpfen." (Ende/IPS/ck/2014)


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http://www.ipsnews.net/2014/03/ugandas-campaigners-convinced-success-legal-challenge-anti-gay-law/

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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2014