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REDE/004: Schäuble - Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilierungsmechanismus, 8.9.11 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Rede des Bundesministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilierungsmechanismus vor dem Deutschen Bundestag am 8. September 2011 in Berlin:


Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Diese Haushaltsdebatte steht, wie die öffentlichen Diskussionen in diesen Wochen, im Zeichen der Turbulenzen der Finanzmärkte und der Notwendigkeit, unsere gemeinsame europäische Währung in diesen schwierigen Entwicklungen stabil zu halten und zu verteidigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner gestrigen Entscheidung erneut bestätigt, dass diese Politik, die gemeinsame europäische Währung mit Stabilisierungsmaßnahmen stabil zu halten, in vollem Umfang dem Grundgesetz entspricht und die Besorgnisse, wir würden auf irgendeine Weise gegen die Bestimmungen unserer Verfassung verstoßen, unbegründet sind. Wir werden im Zuge der Beratungen darüber diskutieren, wie die parlamentarische Umsetzung der Entscheidung im Einzelnen aussehen wird; das Haushaltsrecht des Bundestages ist das Grundprinzip unserer parlamentarischen Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat aber ausdrücklich klargestellt, dass die bisher getroffenen Entscheidungen in vollem Umfang dem Grundgesetz entsprechen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus passen wir unsere nationale Gesetzgebung an die Änderungen des Rahmenvertrags für die Europäische Finanz-Stabilitäts-Fazilität an, die im März und im Juli von den Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone beschlossen worden sind, um diese vorübergehend geschaffene europäische Finanzierungsanstalt in die Lage zu versetzen, den Herausforderungen der wirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung an den Finanzmärkten gerecht zu werden.

Ich will bei dieser Gelegenheit ausdrücklich darauf hinweisen: Der EFSF-Rahmenvertrag, den wir im Mai vergangenen Jahres sehr kurzfristig schaffen mussten, ist ein privatrechtlicher Vertrag. Die Finanzierungsanstalt ist eine privatrechtliche Gesellschaft nach luxemburgischem Recht. Deswegen, Herr Kollege Trittin, ist es nach dem Grundgesetz gar nicht möglich, diesen Vertrag der Ratifizierung zuzuführen. Nur völkerrechtliche Verträge können nach dem Grundgesetz ratifiziert werden. Wir haben ihn allerdings mit dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus entsprechend in die nationale Gesetzgebung umgesetzt. Das ist nicht in allen Ländern der Euro-Zone gleich geregelt. Wir haben das Stabilisierungsmechanismusgesetz beschlossen, um eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Das ist kein völkerrechtlicher Vertrag; aber wir wollen einen völkerrechtlichen Vertrag. Das wird der Vertrag über den Europäischen Stabilisierungsmechanismus sein, der - so ist es vorgesehen - 2013 in Kraft treten und dann eine internationale Finanzinstitution schaffen wird. Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung. Ich sage das, damit wir keinen Streit zu führen brauchen, der allenfalls zu Missverständnissen führen könnte.

Wir mussten diesen Mechanismus schaffen, damit aus den Problemen eines Landes der Euro-Zone keine Gefahr für die Stabilität der Euro-Zone als Ganzes werden kann. Denn wir mussten im vergangenen Jahr lernen - daraus haben wir die Konsequenzen gezogen -, welche Folgen die Schwierigkeiten eines Landes haben können. Es geht um Griechenland, ein Land mit einer hohen Verschuldung, hohen Defiziten, hoher Staatsverschuldung, unzureichenden Wachstumszahlen und mangelnder Wettbewerbsfähigkeit. All das stand durch den Druck, der durch die gemeinsame Währung entsteht, sehr viel stärker im Fokus der politischen Entwicklung. Damit aus den Problemen eines Landes mit einem Anteil von zwei Prozent an der gesamten Wirtschaftsleistung der Euro-Zone wegen der Ansteckungseffekte auf den Märkten keine Gefahr für die Stabilität der Euro-Zone insgesamt werden kann, brauchen wir diesen Stabilisierungsmechanismus.

Ich füge aber gleich hinzu: Es geht bei all diesen Hilfen im Zusammenhang mit dem Rettungsschirm immer um Hilfe zur Selbsthilfe. Anders ist das gar nicht möglich. Wir haben in der Euro-Zone die Währung vergemeinschaftet, aber nicht die Wirtschafts- und Finanzpolitik. Deswegen können wir den Mitgliedsländern, die in Schwierigkeiten sind, helfen, Zeit zu gewinnen, ihre Probleme zu lösen; aber die Ursachen der Probleme müssen die Mitgliedsländer selbst beseitigen. Daran führt kein Weg vorbei; das ist das Grundprinzip der europäischen Architektur. Das darf nicht übersehen werden.

Deswegen kommen Länder, die in Schwierigkeiten sind, nicht um die notwendigen Anpassungen ihrer Haushalte und die Rückführung ihrer zu hohen Defizite herum. Das ist übrigens der Weg, den auch wir in Deutschland gehen, gerade auch mit dem Haushalt 2012. Diesen Weg müssen alle in Europa gehen. So ist es verabredet. Das muss eingehalten werden. Dazu haben sich alle verpflichtet. Wenn sie Probleme mit der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit haben, dann sind Strukturreformen in diesen Ländern unvermeidlich, damit sie in einer Welt, in der der Wettbewerbsdruck durch die Globalisierung der wirtschaftlichen Entwicklung größer wird und auf allen lastet, dem Wettbewerb standhalten können.

Hilfe zur Selbsthilfe: Wir verschaffen Ländern, die in Schwierigkeiten sind, mit diesem Rettungsschirm Zeit für die notwendige Anpassung und für die Lösung ihrer Probleme, damit sie die Zeit überbrücken können, in der sie aufgrund von nicht tragbaren Zinsbelastungen keinen Zugang zu den internationalen Finanzmärkten haben, auf den sie angewiesen sind. Das geht nicht über Nacht. Es geht darum, ihnen Zeit zu verschaffen. Die Lösung der Strukturprobleme können wir ihnen nicht ersparen.

Deshalb stehen all diese Maßnahmen im Einzelfall und generell unter der Voraussetzung einer Vereinbarung strikter Konditionalität, dass also die notwendigen Anpassungsmaßnahmen zur Rückführung der Defizite und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit den betroffenen Ländern vereinbart werden. So lautet das Stabilisierungsmechanismusgesetz. Dies muss eingehalten werden und wird bei der Auszahlung jeder Tranche durch die unabhängigen Institutionen des Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Zentralbank und der Kommission der Europäischen Union überprüft.

So ist es schon bei dem vom EFSF geschaffenen Griechenland-Programm. Wir haben vereinbart, dass die Voraussetzungen für die Auszahlung der nächsten Tranche vierteljährlich überprüft werden müssen. Erst wenn die Überprüfung ergibt, dass die Voraussetzungen vorliegen und die Vereinbarungen eingehalten sind, kann die Tranche ausgezahlt werden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Lage in Griechenland ist ernst, denn im Augenblick ist die Mission der Troika unterbrochen. Darüber darf es überhaupt keine Illusionen geben. Solange diese Mission nicht bestätigen kann, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die nächste Tranche für Griechenland nicht ausgezahlt werden. Hier gibt es keinen Entscheidungsspielraum. Das ist in den Verträgen und in unserem Gesetz so beschlossen. Das muss jeder wissen. Deshalb ist die Situation ernst. Wir haben Verständnis für die Probleme in Griechenland. Ich habe es im Rahmen einer früheren Debatte gesagt: Die Rückführung der Defizite bringt für die betroffene Bevölkerung schwere Belastungen mit sich. Darüber sollte niemand mit Häme reden. Wer aber jahrelang zu hohe Schulden macht, kommt um Anpassungsmaßnahmen nicht herum.

Daher sage ich bei allem Respekt und bei aller Sympathie für das griechische Volk: Die Anpassungsmaßnahmen können wir Griechenland nicht ersparen. Letzten Endes ist es Sache Griechenlands selbst, zu entscheiden, ob man dort bereit und in der Lage ist, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um die Defizite und die zu hohe Verschuldung zurückzuführen. Das muss Griechenland selbst entscheiden. Anspruch auf Solidarität hat Griechenland, und Deutschland wird seine Solidarität zur Verteidigung der gemeinsamen Währung nicht verweigern. Darauf kann sich Griechenland verlassen. Es muss aber seinen eigenen Beitrag leisten, und es muss am Ende selbst entscheiden. Daran führt kein Weg vorbei.

Die Änderungen des Rahmenvertrags über die europäische Finanzierungsanstalt sehen vor, dass wir sicherstellen, dass die ursprünglich vereinbarte Summe an Finanzhilfen bis zu einer Obergrenze von 440 Milliarden Euro, für die entsprechende Anpassungsprogramme vereinbart werden mussten und vereinbart worden sind, zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Finanzierungsanstalt arbeitet nach dem Prinzip, dass sie Finanzhilfen zur Verfügung stellt und die Mittel dazu auf den Finanzmärkten aufnimmt. Dafür verbürgen sich die Mitgliedsländer der Euro-Zone. Da für eine entsprechende Bewertung der Ratingagenturen nur die Verbürgung durch die Mitgliedsländer der Euro-Zone, die über die Höchstbewertung durch das so genannte Triple A verfügen, zählt und angerechnet wird, brauchen wir in dieser Finanzierungsanstalt eine Übersicherung.

Daher ergibt sich die komplizierte Zahl. Um 440 Milliarden Euro darzustellen, brauchen wir eine Garantiesumme von rund 750 Milliarden Euro. Deutschland muss - seinem Anteil an der wirtschaftlichen Gesamtleistung der Euro-Zone entsprechend - davon einen Anteil von rund 28 Prozent tragen. Das heißt, unsere Garantieleistungen belaufen sich nach der vorgeschlagenen Änderung auf bis zu 211 Milliarden Euro, wobei die Zinsen - unserem Haushaltsrecht entsprechend - nicht eingeschlossen sind. Wir machen es bei allen Gewährleistungen nach der Bundeshaushaltsordnung so, dass die Zinsen nicht eingerechnet werden. Dies muss man im Auge haben. Daher sagen manche, es werden bis zu 250 Milliarden Euro. Wir sollten aber durch unterschiedliche Zahlen keinen Grund für neue Verunsicherungen schaffen. Das festgelegte Garantievolumen beläuft sich auf 211 Milliarden Euro. Dazu kommen - unserem Haushaltsrecht entsprechend - Zinsen in einer entsprechenden Größenordnung.

Darüber hinaus haben wir im Änderungsvertrag zum Rahmenvertrag vereinbart, dass wir der europäischen Finanzierungsanstalt zusätzliche Instrumente zur Verfügung stellen. Diese Instrumente werden nur unter der Voraussetzung eingesetzt, dass mit einem Land, zu dessen Gunsten sie eingesetzt werden sollen, entsprechende Anpassungsmaßnahmen vereinbart sind. Alle Maßnahmen des EFSF unterliegen der Voraussetzung, dass entsprechende Programme vereinbart sind. Das ist eine ganz klare Regelung.

Aber es sollen zusätzlich zu dem bisherigen Instrument, dass man gegebenenfalls Finanzhilfen zur Verfügung stellen kann, weitere Instrumente geschaffen werden, sodass man analog zu den Möglichkeiten, über die der Internationale Währungsfonds verfügt, einen - ich sage es einmal untechnisch - Überziehungskredit vereinbart, also dass man die Möglichkeit hat, eine Kreditlinie einzuräumen. Diese muss ein Land nicht in Anspruch nehmen, aber das stärkt das Vertrauen der Finanzmärkte, weil ein Land unter allen Umständen liquide bleiben kann, weil es entsprechende Überziehungsmöglichkeiten hat. Gerade wegen der besorgniserregenden Meldungen aus der Euro-Zone ist es ganz wichtig, dass die Finanzierungsanstalt in der Lage ist, Ländern notfalls kurzfristig Mittel für die Kapitalisierung von Banken zur Verfügung zu stellen. Wenn wir eine Zuspitzung der Krise bekommen sollten - wir wollen sie vermeiden, daran arbeiten wir, aber man muss auch an unangenehmere Entwicklungen denken -, ist es wichtig, dass wir Ansteckungsgefahren im Bankensektor durch Zurverfügungstellung von zusätzlichem Kapital bekämpfen können. Mit dem Änderungsvertrag verschaffen wir der Finanzierungsanstalt die notwendigen Möglichkeiten.

Schließlich wollen wir ein Anpassungsprogramm vereinbaren. Unter engen Voraussetzungen soll die Möglichkeit bestehen - unter Berücksichtigung der Gefährdung der Stabilität der Euro-Zone als Ganzes durch Ansteckungsgefahren; das muss ausdrücklich noch einmal zusätzlich von der Europäischen Zentralbank bestätigt werden -, an europäischen Sekundärmärkten zu operieren. Ich denke an die Diskussion im vergangenen Jahr, bei der es darum ging, ob es denn unserem Verständnis einer unabhängigen Europäischen Zentralbank entspreche, wenn die Europäische Zentralbank am Sekundärmarkt operiert. Bisher gibt es außer der Europäischen Zentralbank niemanden, der das tun kann. Wir schaffen im Rahmen der Finanz-Stabilitäts-Fazilität die Möglichkeit, das unter engen Voraussetzungen zu tun. Ich wiederhole: Alles nur unter der Voraussetzung, dass entsprechende Anpassungsmaßnahmen mit den betreffenden Ländern vereinbart worden sind.

Ich will hinzufügen: Wir haben schon im März vereinbart, dass die Finanzierungsanstalt unter engen Voraussetzungen auch am Primärmarkt operieren kann. Angesichts mancher Missverständnisse will ich darauf hinweisen - das ist im März ausdrücklich vereinbart worden -: nur unter der Voraussetzung, dass die Finanzierungsanstalt dem Land unmittelbar einen Kredit gewähren könnte. Dann kann es dort freie Gestaltung geben, wo es wirtschaftlich sehr viel sinnvoller ist. Man gibt also keinen Kredit, sondern man operiert in einem begrenzten Umfang am Primärmarkt. Das ist keine generelle Ermächtigung, dass die Finanzierungsanstalt die Haushalte von Mitgliedern der Euro-Zone finanzieren kann. Genau dies ist ausgeschlossen. Nur unter der Voraussetzung der Gewährung einer Finanzhilfe kann in Ausnahmefällen auch auf dem Primärmarkt operiert werden.

Wir müssen die derzeitigen Schwierigkeiten auf der Grundlage geltender Verträge - eine andere Grundlage haben wir nicht - bewältigen. Das ist das, was wir leisten können. Angesichts der Debatte über die Beteiligung der Privatgläubiger will ich darauf hinweisen - das muss man wissen -, was Privatgläubigerbeteiligung auf der Grundlage geltender Verträge bedeutet - das betrifft insbesondere die geltenden Verträge bezüglich der im Markt befindlichen Anleihen -: Wenn man einen Default, also einen Konkurs mit der Auslösung aller Kreditversicherungsverträge vermeiden will, kann die Beteiligung nur im Wege der Vereinbarung erfolgen. Deswegen haben wir bei dem Entwurf eines zweiten Griechenland-Programms den mühsamen Weg gehen müssen, der in der Öffentlichkeit nicht einfach darzustellen und zu erläutern ist. Das liegt in der Natur der Sache. Deswegen nutze ich die Gelegenheit, das zu erläutern.

Wir haben den Weg der Vereinbarung mit den Finanzinstituten gehen müssen, weil alles andere den getroffenen Vereinbarungen widersprochen hätte, und wir können in Europa nicht anfangen, uns an getroffene Verträge nicht mehr zu halten. Deswegen sieht der Vertrag zur Schaffung der internationalen Institution Europäischer Stabilisierungsmechanismus, ESM, vor, dass wir den Stabilisierungsmechanismus ab 2013 ausdrücklich in das Regelwerk aufnehmen und alle Anleihen, die ab 2013, also in der Zukunft, von Mitgliedstaaten der Euro-Zone begeben werden, eine Klausel enthalten, die im Falle einer nicht vorhandenen Schuldentragfähigkeit eine Anpassung vorsieht. In Zukunft werden wir also mehr Möglichkeiten haben. Gegenwärtig müssen wir aber mit den vorhandenen Instrumentarien zurechtkommen.

Ich füge hinzu: Die Debatte über ein zweites Programm für Griechenland ist angesichts der Schwierigkeiten, Griechenland im Rahmen des jetzigen Programms die nächste Tranche auszuzahlen, sehr verfrüht. Deswegen glaube ich, dass wir uns zunächst einmal darauf konzentrieren müssen: Erfüllt Griechenland überhaupt die entsprechenden Voraussetzungen, damit die nächste Tranche ausbezahlt werden kann? Es mag sein, dass daraus Konsequenzen gezogen werden müssen, und zwar auch für ein neues Griechenland-Programm.

Wir leisten das, was wir auf der Grundlage der im Augenblick geltenden Verträge leisten können. Die Bundeskanzlerin und der französische Staatspräsident haben eine Menge Vorschläge erarbeitet, wie wir die Handlungsfähigkeit innerhalb der Euro-Zone und die Mechanismen, nach denen wir in der Euro-Zone zu Entscheidungen kommen, verbessern können. Das erfordert keine Vertragsänderungen. Wir sollten vielleicht darüber nachdenken, wie wir die Sanktionsmechanismen verändern können, damit bei Verstößen gegen eingegangene Verpflichtungen Sanktionen schneller ausgesprochen werden können. Es muss auch um die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission und die quasi automatischen Sanktionen bei Verletzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts gehen. Das müssen wir verbessern. Quasi automatisch mit dem sogenannten Sixpack. - Das ist das, was auf der Grundlage geltender Verträge möglich ist. In diesen Tagen zeichnet sich ab, dass wir ein Ergebnis finden werden.

Ich möchte eine weitere Bemerkung hinzufügen: Gerade die Schwierigkeit, auf Grundlage der geltenden Verträge und der geltenden Rechtslage eine Beruhigung der Märkte herbeizuführen, zeigt, dass die Märkte erwarten, dass wir eine Struktur für Europa schaffen, dass wir für die gemeinsame Währung bessere institutionelle Vorkehrungen treffen. Das wird ein langer Weg sein. In diese Richtung müssen wir gehen. Dafür müssen wir arbeiten; aber heute und morgen müssen wir unsere gemeinsame Währung - das liegt in unserem gemeinsamen Interesse und ist im Sinne unserer Verantwortung - mit den Mitteln, die wir haben, verteidigen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.


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Quelle:
Bulletin Nr. 87-1 vom 08.09.2011
Rede des Bundesministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble,
zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von
Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilierungsmechanismus
vor dem Deutschen Bundestag am 8. September 2011 in Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. September 2011