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MELDUNG/013: Vierte Sitzung des Stabilitätsrates am 1. Dezember 2011 (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Newsletter vom 1. Dezember 2011

Vierte Sitzung des Stabilitätsrates am 1. Dezember 2011


Der Stabilitätsrat ist am 1. Dezember 2011 unter dem Vorsitz des hessischen Finanzministers Dr. Schäfer als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz sowie des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble zu seiner vierten Sitzung in Berlin zusammengetreten.


Bund, Länder und Gemeinden nutzen die positive Entwicklung der Steuereinnahmen zur deutlichen Rückführung der Finanzierungsdefizite im laufenden Jahr. Der Stabilitätsrat bekräftigt, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs beibehalten werden muss, um die Neuverschuldung nachhaltig zu reduzieren und die Vorgaben des Grundgesetzes zur Schuldenbegrenzung einzuhalten. Angesichts fortbestehender Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung werden hierfür auch stabile steuerpolitische Rahmenbedingungen als unabdingbar angesehen.

Nachdem der Stabilitätsrat in seiner vergangenen Sitzung in den Ländern Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein eine drohende Haushaltsnotlage festgestellt hat, vereinbarte er in der heutigen Sitzung mit den vier Ländern auf Grundlage von Bewertungen des Evaluationsausschusses Sanierungsprogramme für die Jahre 2012 bis 2016. Die regelmäßig fortzuschreibenden Programme enthalten Abbauschritte für die jährliche Nettokreditaufnahme und geeignete, zum Teil weiter zu konkretisierende Sanierungsmaßnahmen. Die Länder werden dem Stabilitätsrat halbjährlich über die Umsetzung der Sanierungsprogramme berichten.

Im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsüberwachung hat der Stabilitätsrat die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und Ländern anhand einer kennzifferngestützten Analyse beurteilt. Ziel dieser Haushaltsüberwachung ist es, drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig genug zu erkennen, um geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Als Grundlage dienten die von Bund und Ländern vorgelegten Stabilitätsberichte. Abgesehen von den vier genannten Ländern im Sanierungsverfahren ergaben sich bei Bund und Ländern keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage.

Der Stabilitätsrat hat die Fortschrittsberichte "Aufbau Ost" der neuen Länder und Berlins sowie die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu beraten. Er hat festgestellt, dass die ostdeutschen Flächenländer angesichts der Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2010 einer vollständig zweckgerechten Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf sowie zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft im Durchschnitt sehr nahe gekommen sind. Der Bund hat im Jahr 2010 im Rahmen des Korbs II des Solidarpakts II rund 5,0 Mrd. Euro für den Aufbau Ost eingesetzt.


Die Beschlüsse, die Beratungsunterlagen einschließlich der Stabilitätsberichte des Bundes und der Länder sowie die Kennziffern zur Beurteilung der Haushaltslage werden veröffentlicht unter www.stabilitaetsrat.de


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 01.12.2011
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
buergerreferat@bmf.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2011