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ASYL/983: Pro Asyl fordert - Sicherer Aufenthaltsstatus ist Schlüssel zur Integration (Pro Asyl)


Pro Asyl - Presseerklärung vom 07.10.2015

Heutige Kabinettsentscheidung: Bündelung der Kompetenzen zur Flüchtlingspolitik im Kanzleramt

PRO ASYL fordert: Sicherer Aufenthaltsstatus ist Schlüssel zur Integration


PRO ASYL erwartet, dass mit der Verschiebung der Zuständigkeiten in der Bundesregierung ein Politikwechsel eingeleitet wird. "Die Herausforderung der Stunde heißt: Integration statt Abschreckung. Der Schlüssel zur Integration ist ein sicherer Aufenthaltsstatus", so Günter Burkhardt von PRO ASYL. Auch im Bundesinnenministerium ist ein Politikwechsel erforderlich. Mit einer Zuständigkeitsverschiebung allein ist es nicht getan. Das vom BMI entwickelte Gesetzespaket, das bereits in der kommenden Woche verabschiedet werden soll, erschwert die Integration und verlängert die Asylverfahren. Nötig ist eine schnelle und faire Prüfung der Asylverfahren. Gerade bei Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten wie Syrien, Irak und Afghanistan macht es keinen Sinn, langwierige Dublinüberstellungen etwa nach Ungarn zu prüfen. Wenn das BMI weiter gegen die nötige Integration arbeitet, wird es in Deutschland schwierig werden. Mit auf Abschreckung zielenden Gesetzespaketen und Stimmungsmache gegen Flüchtlinge kann unsere Gesellschaft die Herausforderung nicht bewältigen.


Was muss stattdessen getan werden?

PRO ASYL hat ein umfassendes Grundsatzpapier zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen erarbeitet. Statt Ausgrenzung, Diskriminierung und Abschreckungsinstrumenten bedarf es guter Aufnahmestrukturen und Integrationsperspektiven für Flüchtlinge. PRO ASYL erhebt folgende Forderungen:

1. Entbürokratisierung des Asylverfahrens!

Die bürokratische Trennung in Asylersuchen und Asylantrag muss aufgehoben werden. Wird nach der Einreise ein Asylwunsch geäußert, muss dies umgehend als Asylantrag gewertet und registriert werden. Damit wird das Asylverfahren eröffnet. Die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) entfällt. Das BAMF hat umgehend eine Anhörung durchzuführen. Die Entscheidung muss umgehend durch die Person, die die Anhörung durchgeführt hat, erfolgen.

2. Prüfung kollektiver Verfolgung im schriftlichen Verfahren!

Es muss anerkannt werden, dass in sehr viel mehr Ländern als Syrien eine Gruppenverfolgung vorliegt. Die Anerkennung einer kollektiven Verfolgung beschleunigt das Asylverfahren, wenn etwa das BAMF im schriftlichen Verfahren entscheidet. Auch für Flüchtlinge aus Somalia, Eritrea und andere Personengruppen sollte ein schriftliches Verfahren angewandt werden.

3. Altfallregelung zur Entlastung des Bundesamts!

Zur Entlastung des BAMF wird eine Altfallregelung erlassen mit einer Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge, über deren Asylantrag seit einem Jahr nicht entschieden wurde. Sie erhalten alle Rechte, die anerkannte Flüchtlinge auch haben.

4. Abschaffung der Widerrufsverfahren!

Die gesetzliche Verpflichtung nach drei Jahren regelmäßig einen Widerruf einer Anerkennung zu prüfen, muss entfallen.

5. Zwangsunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften abschaffen!

Die gesetzlich festgeschriebene Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften muss abgeschafft werden. Wer bei Familien oder Freunden unterkommen kann, muss die Möglichkeit dazu haben. Gleiches gilt, wenn eine Privatwohnung gefunden wird. Dies darf nicht durch die Zuweisung an ein bestimmtes Bundesland verhindert werden.

6. Bezahlbaren Wohnraum schaffen!

Der jahrelange Rückbau des sozialen Wohnungsbaus hat fatale Folgen - für Flüchtlinge, aber auch generell für alle Menschen mit geringem Einkommen. Der soziale Wohnungsbau muss jetzt dringend durch den Bund ausgebaut werden!

7. Integration durch Sprachkurse und Bildung!

Schutzsuchende müssen sofort Zugang zu Sprachkursen und zu Qualifizierungsmaßnahmen erhalten - ohne eine Einteilung in Flüchtlinge mit "guter" und "schlechter" Bleibeperspektive ab. Diese Einteilung kann nicht vor einem Asylverfahren stattfinden und eine Orientierung an Anerkennungsquoten ist mit dem Gedanken des individuellen Verfahrens unvereinbar!

8. Gleichberechtigter Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt!

Flüchtlinge haben aufgrund von Arbeitsverboten, aufgrund des so genannten Vorrangprinzips und weiterer bürokratischer Hürden und Restriktionen über einen langen Zeitraum keinen oder einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Diese Integrationshemmnisse müssen abgeschafft werden, damit sich Flüchtlinge schnell ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben aufbauen können!

9. Investitionen in das Bildungs- und Ausbildungssystem!

Zur Integration von Flüchtlingen braucht es dringend massive Investitionen in das Bildungs- und Ausbildungssystem und den Abbau bürokratischer Hürden. Arbeit und Bildung sind die Schlüsselbereiche zur Integration.

10. Ehrenamtliches Engagement fördern!

Bundesweit engagieren sich Tausende Menschen ehrenamtlich für Flüchtlinge, und es werden immer mehr. Damit das ehrenamtliche Engagement Früchte trägt braucht es hauptamtliche Unterstützung, Koordination und Qualifizierung.

11. EU-weite Freizügigkeit für Schutzberechtigte - Dublin-III-abschaffen!

Flüchtlinge haben das legitime Interesse, sich dort niederzulassen, wo sie aufgrund von sozialen Anknüpfungspunkten und sozio-ökonomischen Bedingungen die besten Integrationschancen haben. Flüchtlinge von der EU-weiten Freizügigkeit auszuschließen, ist für die Betroffenen fatal sowie für die EU und ihre Mitgliedstaaten - die Außerkraftsetzung des Schengener Abkommens durch die Grenzkontrollen innerhalb der EU führt dies drastisch vor Augen. Menschen, die in einem EU-Staat als international schutzberechtigt grundlegend verändert werden: Schutzsuchende sollen in dem Land, das sie aufsuchen möchten, ihr Asylverfahren durchlaufen.

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Quelle:
Presseerklärung vom 7. Oktober 2015
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2015

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