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ASYL/844: Schweizer Volksabstimmung - Fatales Signal für den Flüchtlingsschutz (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 10. Februar 2014

PRO ASYL zur Schweizer Volksabstimmung

Fatales Signal für den Flüchtlingsschutz in Europa



Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL bewertet das Ergebnis der Schweizer Volksinitiative gegen Masseneinwanderung als fatales Signal für den Flüchtlingsschutz in Europa. Die öffentliche Diskussion konzentriert sich auf die Folgen für die Freizügigkeit von EU-Bürgern. PRO ASYL macht darauf aufmerksam, dass der Beschluss gravierende Auswirkungen auf das Recht von Asylsuchenden auf Schutz haben könnte. Die vorgesehenen Höchstzahlen sollen "für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens" (Art. 121 a neu, Bundesverfassung der Schweiz) gelten.

Eine zahlenmäßige Beschränkung des Asylzugangs wäre jedoch mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar. Das Recht auf Prüfung eines Asylantrags eines Schutzsuchenden ist nicht kontingentierbar. Aus beiden völkerrechtlichen Abkommen folgt der Schutz vor Zurückweisung in den Verfolgerstaat bzw. in den Staat, in dem eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bzw. Folter droht. Die Umsetzung der Schweizer Volksabstimmung wirft die Frage auf, ob sich die Schweiz aus dem europäischen Menschenrechtsschutzsystem verbschieden wird.

Nicht nur der Schutz für Asylsuchende, auch das Recht auf Familieneinheit wird durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Auch hiergegen richtet sich die Schweizer Volksinitiative, die das Recht auf Familiennachzug ebenfalls begrenzen will.

Für PRO ASYL zeigt das Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung, dass rassistische Grundhaltungen aus der Mitte der Gesellschaft aktivierbar sein können - mit dramatischen Folgen für die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Auch in Deutschland und in anderen EU-Staaten mobilisieren Rechtspopulisten z.B. bei den bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen.

PRO ASYL ruft die Menschen in Deutschland dazu auf, sich rechtspopulistischen Entwicklungen entgegenzustellen. Aus diesem Grund initiieren PRO ASYL und der Interkulturelle Rat in Deutschland den Aufruf "Nein zum Rassismus in Europa". PRO ASYL und der Interkulturelle Rat betonen: "Die Menschenrechte sind die Grundlage unserer Gesellschaft. Die Europawahlen dürfen nicht den Feinden der Menschenrechte überlassen werden."


Die Erläuterungen des Bundesrates zur Schweizer Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 können auf folgender Webseite heruntergeladen werden:
http://www.bk.admin.ch/themen/pore/va/20140209/index.html?lang=de

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 10. Februar 2014
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2014