Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → FAKTEN

ASYL/824: Anstieg der Asylbewerberleistungen - Arbeitsverbote abschaffen! (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 12. September 2013

Anstieg der Asylbewerberleistungen

PRO ASYL: Arbeitsverbot abschaffen, Integration ermöglichen!



Nach einer heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Statistik ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem "Asylbewerberleistungsgesetz" um 15 Prozent im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Angesichts dessen fordert PRO ASYL ein Integrationskonzept, das den Betroffenen endlich den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. "Die Zahl der Leistungsempfänger wäre sehr viel niedriger, wenn es eine aktive Integrationspolitik für Asylsuchende geben würde. Wir fordern, die Arbeitsverbote und die systematische Ausgrenzung von Asylsuchenden zu beenden, um ihnen ein selbständiges Leben zu ermöglichen", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, das die Leistungen für Asylsuchende für verfassungswidrig erklärt hat, muss aber auch gelten, dass das Sozialrecht kein Mittel der Abschreckung sein darf. "Deswegen muss das Asylbewerberleistungsgesetz als diskriminierendes Sondergesetz abgeschafft werden", so Burkhardt.

Arbeitsverbot und "nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt"

Bislang werden Asylsuchende und Geduldete durch Arbeitsverbote und andere diskriminierende Regelungen systematisch ausgegrenzt und damit gezwungen, Leistungen nach dem "AsylbLG" in Anspruch zu nehmen.

Die Bundesregierung hatte jüngst eine Neuregelung beschlossen, wonach Asylsuchende seit dem 6. September 2013 nach neun statt nach zwölf Monaten in Deutschland arbeiten dürfen. Allerdings gilt nach dieser verkürzten Frist weiterhin die sogenannte Vorrangregelung. Danach darf der Asylsuchende die Stelle nicht antreten, wenn das Arbeitsamt ein deutschen Bewerber oder ein EU-Bürger auf diese Stelle vermitteln kann. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, ist allein die Prüfung eine bürokratische Hürde, die den Betroffenen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert. In strukturschwachen Regionen kommt der nachrangige Zugang zum Arbeitsmarkt für die Betroffenen einem Arbeitsverbot gleich. Erst, wenn der Betroffenen vier Jahre in Deutschland lebt, wird die Vorrangregelung nicht mehr angewandt.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Betroffenen der Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen unterliegen - sie dürfen in der Regel das ihnen zugewiesene Bundesland nicht verlassen. Dies wirkt sich negativ auf deren Arbeitsmarktzugang aus. Dies gilt auch für die vielerorts übliche zwangsweise Unterbringung der Betroffenen in Sammelunterkünften.

Unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen nicht nur Asylsuchende, sondern auch Geduldete und Personen mit humanitärem Aufenthaltsrecht, bei denen die Restriktionen nicht mit dem angeblich nur vorübergehenden Aufenthalt gerechtfertigt werden kann. Diese Begründung der Bundesregierung ist aber auch für Asylsuchende nicht stichhaltig, da ein Großteil von ihnen dauerhaft hier bleiben wird. Aus der Statistik des Statistischen Bundesamt geht hervor, dass auch Leistungsempfänger aus Staaten wie Afghanistan, Irak, Iran, Somalia stammen, bei denen absehbar ist, dass sie sich angesichts der Menschenrechtssituation in diesen Staaten nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten werden.

Bei den meisten Betroffenen ist von einem Daueraufenthalt auszugehen. PRO ASYL fordert deshalb die Einbeziehung der Hilfsbedürftigen in die normale Sozialhilfe sowie ein Integrationskonzept, das eine gleichberechtigte Teilhabe und Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.

*

Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 12. September 2013
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. September 2013